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- Sehr geehrter Herr Schicke-Uffmann,
- herzlichen Dank für Ihre Email vom 9. Juli 2012.
- Zutreffend weisen Sie darauf hin, dass der in § 3 Abs. 5 Satz 3 der aktuellen Milcherzeugnisverordnung zitierte § 4 Abs. 1 Nr. 4 keinen Buchstaben a aufweist.
- Dieser Fehler ist bei einer Änderung der Milcherzeugnisverordnung im Jahr 2003 entstanden. Ursprünglich enthielt § 4 Abs. 1 Nr. 4 einen Buchstaben a mit dem Text, wie er jetzt inhaltlich unverändert in Nr. 4 erhalten ist, sowie einen Buchstaben b. Letzterer ist zur Umsetzung der Richtlinie 2001/114/EG vom 20. Dezember 2001 über bestimmte Sorten eingedickter Milch und Trockenmilch für die menschliche Ernährung (ABl. L 15 S. 19) aufgehoben worden und auch der Gliederungspunkt "Buchstabe a" wurde gestrichen. Es wurde dabei übersehen, den Verweis in § 3 Abs. 5 Satz 3 anzupassen.
- Bei nächster Gelegenheit wird eine Korrektur erfolgen.
- Mit freundlichen Grüßen
- Im Auftrag
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