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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Portals „galaauszeit.de"

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Feb 20th, 2013
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  1. AGB
  2.  
  3.  
  4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Portals „galaauszeit.de"
  5.  
  6. Wunschurlaub S.L. – Stand 01.05.2012
  7.  
  8. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen Wunschurlaub S.L. Avda Moya 6, CC. Eurocenter Planta 4-Local 177, E-35100 Maspalomas, nachstehend „www.galaauszeit.de genannt und den Gästen und Nutzern des Portals www.galaauszeit.de, welche die Nutzung des jeweiligen Produktes oder der Internetseiten betreffen oder durch die Benutzung derselben zustande gekommen sind.
  9.  
  10. Reisebedingungen
  11.  
  12.  
  13. § 1 Gegenstand dieser Reisebedingungen
  14. Diese Reisebedingungen gelten ergänzend zu den §§ 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Wunschurlaub S.L. und deren Kunden.
  15.  
  16. § 2 Buchung der Reise
  17. (1) Die dargestellten Reisevorschläge stellen kein rechtlich verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB, sondern lediglich eine Aufforderung an den Nutzer zur Abgabe eines Angebots dar („invitatio ad offerendum“). Der Kunde bietet der Wunschurlaub S.L. mit seiner Reisebuchung den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
  18. (2) Die Buchung der von Wunschurlaub S.L angebotenen Reise wird erst dann verbindlich, wenn diese dem Kunden gegenüber schriftlich bestätigt worden ist. Dabei ersetzt eine durch ein Computerreservierungssystem oder per E-Mail erstellte Vormerkungs-, Anmeldungs-, oder Optionsbestätigung diese schriftliche Bestätigung nicht. An seine Anmeldung ist der Kunde bis zur Annahme durch Wunschurlaub S.L., längstens jedoch 14 Tage ab dem Datum der Anmeldung gebunden. In diesem Zeitraum überprüft Wunschurlaub S.L. die Verfügbarkeit der bestellten Leistungen.
  19. Alle Reservierungen werden nach Ermessen des Hotels angenommen und sind abhängig von der Verfügbarkeit der Zimmer in den jeweiligen Hotels. Eine rechtzeitige Reservierung kann nur dann gewährleistet werden, wenn „galaauszeit.de“ die Anfrage rechtzeitig, d.h. minimal zwei Wochen vor Reiseantritt empfangen hat. Wunschurlaub S.L, als Veranstalter, leitet die Reservierung im Namen der Kunden an das Vertragshotel weiter.
  20. (3) Wunschurlaub S.L. steht als Veranstalter zwischen dem Reiseanmelder und den Vertragshotels. Eine Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist für eine Reisebuchung über die Gutscheine unabdingbar.
  21. (4) Der Gutschein ist nur kostenlos und vor Reisebuchung übertragbar. Die Übertragung ist nur an Deutsche oder Österreichische Staatsbürger möglich. Wenn Sie einen Gutschein übertragen möchten, reicht eine E-Mail an info@galaauszeit.de oder ein Anruf unter 0180/5688889* aus. Es müssen Vorname, Nachname, Adresse und E-Mail ( falls vorhanden ) des ursprünglichen und neuen Gutscheininhabers mitgeteilt werden.
  22. Die Gutscheine sind weder für den gewerblichen noch privaten Handel vorgesehen und zugelassen. Verkaufte, versteigerte oder für eine Gegenleistung abgetretene ( § 399 BGB ) Gutscheine verlieren umgehend ihre Gültigkeit. Sollte mit einem auf diesem Wege erworbenen Gutschein eine Reise bereits gebucht sein, fallen Stornierungskosten zu Lasten des ursprünglichen Gutscheininhabers an.
  23.  
  24.  
  25. § 3 Reisevertrag
  26. (1) Der Inhalt des Reisevertrages und damit der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, ergibt sich aus der Buchung des Kunden und der Bestätigung von Wunschurlaub S.L. und des gebuchten Hotels. Einbezogen in den Reisevertrag sind die vorliegenden Reisebedingungen und Leistungsbeschreibungen, sowie sonstige Erläuterungen zu den einzelnen Reisen auf der Internetseite
  27. www.galaauszeit.de, soweit nicht in der Buchung und Bestätigung ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  28. Die Unterbringung erfolgt laut Ihrem Gutschein für 2 Personen in einem Doppelzimmer. Eine Ansammlung mehrerer Gutscheine - durch den Reisenden oder die mitreisenden Personen - für eine Reise ist nicht möglich. Ebenfalls ausgeschlossen ist ein Wochenwechsel von einem Hotel zum anderen.
  29. Upgrades auf eine andere Unterbringung, sowie Zubuchung von Zusatzleistungen, wie weitere Reisende, Verpflegung oder Verlängerungswochen sind auf Anfrage möglich.
  30. Die entsprechenden Preise entnehmen Sie der jeweiligen Hotelbeschreibung.
  31. (2) Vor Vertragsschluss behält sich Wunschurlaub S.L. vor, eine Änderung der Leistungsbeschreibung aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vorzunehmen, über die der Kunde vor seiner Buchung umgehend informiert wird.
  32. (3) Die Buchenden sind verpflichtet beim Zubuchen von Verpflegungsleistungen, den in der Hotelbeschreibung angegebenen Preis für die Verpflegung (in der Regel Frühstück und Abendessen) pro Person und Tag, wie bei der Buchungsbestätigung vereinbart, zu zahlen. Auch bei teilweiser bzw. Nichtinanspruchnahme von Mahlzeiten sind die Gäste verpflichtet, diesen Preis zu zahlen. Ausgaben für Getränke, Zigaretten, Zusatzleistungen des Hotels, Kurtaxe usw. sind nicht in den 7 Gratis Übernachtungen und im Preis einer zugebuchten Verpflegungsleistung enthalten (falls nicht anders vereinbart) und im Hotel vor Ort direkt zu zahlen.
  33. (4) Preise, Hotelbeschreibungen usw. beruhen auf Auskünften der Hotels. Teilnehmende Hotels behalten sich das Recht zu Preisänderungen vor, insbesondere können die Preise für Verpflegung saisonbedingt variieren. Die aktuellen Preise sind bei der Reservierung zu klären. Alle Hotelpreise verstehen sich inklusive der Umsatzsteuer des jeweiligen Urlaubslandes.
  34. (5) Wunschurlaub ist nicht haftbar zu machen für wissentlich fehlerhafte Angaben der Kunden. Gerade bei Altersangaben von mitreisenden Kindern ist das Alter dieser bei Reiseantritt maßgeblich.
  35.  
  36. § 4 Preis für Verpflegungsleistungen (optional zubuchbar) bei Buchung einer von Wunschurlaub S.L. angebotenen Reise
  37. (1) Die Zahlung des Verpflegungspreises hat entsprechend der Reservierungsbestätigung zu erfolgen. Entweder die Gäste zahlen den Preis vor Reiseantritt an „galaauszeit.de“, die in diesem Fall das Inkasso als Service für das Hotel übernimmt, oder bei kurzfristigem Reiseantritt, beim Check-in im Hotel. Eine Hotelreservierung ist in jedem Fall durch die Annahme der Reservierung durch das Hotel für die Gäste verbindlich.
  38. (2) Bei Abschluss des Reisevertrages über eine von Wunschurlaub S.L. angebotene Reise und Aushändigung des Sicherungsscheins, ist eine Anzahlung von 50 % des Verpflegungspreises fällig. Die Anzahlung wird auf den gesamten Verpflegungspreis angerechnet.
  39. (3) In den Buchungsunterlagen (Bestätigung und Rechnung) wird der genaue Zeitpunkt der Fälligkeit des restlichen Verpflegungspreises, in der Regel zwischen 25 und 35 Tagen vor Reiseantritt, festgelegt. Erfolgt die Buchung weniger als 30 Tage vor Reiseantritt, ist der gesamte Verpflegungspreis sofort fällig. Die Einbuchung einer solchen Reise kann nur nach Vorlage des Einzahlungsbeleges der Rechnungssumme erfolgen.
  40. (4) Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlt der Kunde auch nach einer entsprechenden Mahnung nicht, ist Wunschurlaub S.L. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt.
  41. (5) Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowie Versicherungsprämien sind sofort fällig.
  42. (6) Der Reiseantritt ist erst nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung durch Wunschurlaub S.L. und gegebenenfalls durch vorherige Zahlung des Verpflegungspreises möglich.
  43.  
  44. § 5 Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
  45. (1) Ein Rücktritt des Kunden ist vor Reisebeginn jederzeit möglich. Hierbei wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder per e-Mail zu erklären, was jedoch keine Voraussetzung für einen wirksamen Rücktritt ist.
  46. (2) Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert Wunschurlaub S.L. den Anspruch dieser Reisebuchung und bei zugebuchten Leistungen, wie Verpflegung den Anspruch auf den Preis. Wunschurlaub S.L. kann aber angemessenen Ersatz, in Absprache mit dem gebuchten Hotel, für die bis dahin getroffenen Reisevorbereitungen und Aufwendungen verlangen. Im Rahmen der Berechnung dieses Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
  47. (3) Wünscht der Kunde nach Buchung der Reise und dem Erhalt der Reisebestätigung eine Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart, so entstehen Wunschurlaub S.L. in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt des Kunden. Daher werden in einem solchen Falle die gleichen Kosten berechnet, die sich bei einem Rücktritt des Kunden ergeben hätten. Bei anderen Änderungen, die nicht in der Aufzählung des Satzes 1 enthalten sind berechnet Wunschurlaub S.L. eine Bearbeitungsgebühr von € 50,--. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von Wunschurlaub S.L. geforderte Pauschale.
  48. (4) Jeder angemeldete Reiseteilnehmer kann bis Reisebeginn einen Ersatzteilnehmer für sich bestimmen (§ 651 b Abs. 1 BGB). Es bedarf dazu der Mitteilung an Wunschurlaub S.L.. Diese kann dem Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt bzw. seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Beim Wechsel des Reiseteilnehmers haftet sowohl der neue Reiseteilnehmer als auch der ursprüngliche Reiseteilnehmer gegenüber der Wunschurlaub S.L., sowie besteht Haftung der vorgenannten Personen als Gesamtschuldner bei gebuchten Zusatzleistungen und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten (§ 651 b Abs. 2 BGB).
  49.  
  50. § 6 Rücktritt/Kündigung des Reisevertrages wegen besonderer Umstände
  51. (1) Wird die Reise durch höhere Gewalt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch Wunschurlaub S.L. den Reisevertrag kündigen. Der Kunde hat seine Kündigung Wunschurlaub S.L. gegenüber zu erklären. Wunschurlaub S.L. hat die
  52. Kündigung unverzüglich nach Kenntniserlangung der Gründe, die zur Kündigung wegen höherer Gewalt berechtigen, dem Kunden gegenüber zu erklären. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Falle der Kündigung ergeben sich aus dem Reisevertragsrecht (§§ 651 j BGB).
  53. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden entsprechend § 651 j Abs. 2 BGB die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Satz 1, 2, Abs. 4 S. 1 BGB Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
  54.  
  55. § 7 Vertragspflichten von Wunschurlaub S.L.
  56. (1) Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebotes, den allgemeinen Informationen sowie der Buchungsbestätigung. Diese Angaben sind für Wunschurlaub S.L. bindend.
  57. (2) Wunschurlaub S.L. erbringt seine Leistungspflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Dabei schuldet Wunschurlaub S.L. dem Kunden insbesondere:
  58. - die gewissenhafte Vorbereitung der Reise
  59. - die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
  60. - die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
  61. - die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung, sofern
  62. Wunschurlaub S.L. selbst Reiseveranstalter oder Leistungserbringer in eigenem Namen ist.
  63.  
  64. § 8 Haftung der Wunschurlaub S.L.
  65. (1) Ein Schadensersatzanspruch gegen Wunschurlaub S.L. ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften (Luftverkehrsgesetz in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung für Flugbeförderung; COTIF bei Bahnbeförderung; § 664 HGB i.V.m. dem zweiten Seerechtsänderungsgesetz bei Schiffsreisen und Kreuzfahrten), die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
  66. (2) Die vertragliche Haftung von Wunschurlaub S.L. gegenüber dem Nutzer für Schäden aus dem Reisevertrag, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich von Wunschurlaub S.L. herbeigeführt wurde und es sich um wesentliche Vertragspflichten aus dem Reisevertrag handelt oder Wunschurlaub S.L. für einen dem Nutzer entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die der Vertrag dem Kunden nach dem Vertragsinhalt und -zweck zu gewähren hat. Wunschurlaub S.L. haftet ferner für die Verletzung von
  67. Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
  68.  
  69. § 9 Gewährleistung
  70. (1) Wird die Reise nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es, unbeschadet der Leistungspflicht von Wunschurlaub S.L., der Mitwirkung des Kunden. Dieser ist verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden.
  71. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet seine Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen und zwar zunächst an den örtlichen Vertreter von Wunschurlaub S.L. oder deren Partner im Zielgebiet, der aus den Reiseunterlagen hervorgeht. Steht dem Kunden kein örtlicher Vertreter von Wunschurlaub S.L. zur Verfügung, so ist unverzüglich Wunschurlaub S.L. unter der 24 Stunden Hotline 0034-664 849 466 Mitteilung zu geben.
  72. (2) Für die Dauer der nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Hat der Kunde es jedoch schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen, tritt die Minderung nicht ein.
  73. (3) Wird infolge eines Mangels die Reise erheblich beeinträchtigt und leistet Wunschurlaub S.L. innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Wunschurlaub S.L. dazu vom Kunden aufgefordert wurde, so kann dieser im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Es wird empfohlen, aus Beweissicherungsgründen, schriftlich zu kündigen. Die Schriftform ist jedoch keinesfalls Voraussetzung einer wirksamen Kündigung. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe für die Wunschurlaub S.L. unmöglich ist oder von dieser verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages für den Reisenden durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Kunde den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet der Wunschurlaub S.L. in diesem Fall nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
  74. (4) Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung kann der Kunde Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Wunschurlaub S.L. nicht zu vertreten hat.
  75.  
  76. § 10 Einreise-, Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen
  77. (1) Die Bekanntgabe der Einreise-, Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen sowie die Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente, vor Buchung einer Reise oder einer Reiseleistung dem Kunden gegenüber, bezieht sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Buchung. Hierbei wird vorausgesetzt, dass der Kunde Staatsbürger des Staates ist, in dem die Reise gebucht wird, es sei denn, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat erkennbar ist. In der Person des Kunden begründete persönliche Umstände werden dabei nicht berücksichtigt, soweit sie der Kunde nicht ausdrücklich bei der Buchung mitgeteilt hat.
  78. (2) Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer Änderung der genannten Bestimmungen durch die jeweiligen staatlichen Behörden besteht.
  79. Wunschurlaub S.L. wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, die Kunden von etwaigen Änderungen zu unterrichten. Der Kunde sollte jedoch selbst die Nachrichtenmedien bzw. die Reisehinweise des auswärtigen Amtes verfolgen um sich so über plötzlich auftretende Änderungen der Bestimmungen in seinem Reiseland zu informieren.
  80. (3) Soweit Wunschurlaub S.L. die Besorgung von Visa und/oder ähnlichen Reisedokumenten entsprechend der Reiseausschreibung übernimmt, erfolgt diese Besorgung im Auftrag des Kunden.
  81. Die Erteilung von Visa und/oder ähnlichen Reisedokumenten durch die zuständigen nationalen oder ausländischen Behörden ist nicht Bestandteil der Leistungsverpflichtungen von Wunschurlaub S.L. aus dem Reisevertrag. Der Kunde trägt allein das Risiko der Erteilung bzw. Nichterteilung dieser Dokumente.
  82.  
  83. § 11 Anspruchstellung, Ausschlussfrist und Verjährung beim Reisevertrag
  84. (1) Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen sind vom Kunden innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Wunschurlaub S.L. geltend zu machen. Für die Fristwahrung ist das Datum des Zugangs der Geltendmachung maßgeblich. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Die Reiseleitung bzw. Vertretung von Wunschurlaub S.L. vor Ort ist nicht befugt bzw. bevollmächtigt, Ansprüche, insbesondere auf Minderung des Reisepreises oder auf Schadensersatz, mit Wirkung für Wunschurlaub S.L. anzuerkennen.
  85. (2) Die in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Reisevertrag nach enden soll. Schweben Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Wunschurlaub S.L. die Fortsetzungen der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens sechs Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
  86.  
  87. § 12 Datenschutz
  88. (1) Alle an Wunschurlaub S.L. übermittelten Daten werden gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und § 12 ff. Telemediengesetz (TMG) zur Vertragserfüllung und Vertragsabwicklung erhoben, gespeichert und verarbeitet.
  89. (2) Wunschurlaub S.L. verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Wunschurlaub S.L. wird weder diese Daten, noch den Inhalt privater Nachrichten des Nutzers ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als die Wunschurlaub S.L. gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
  90. (3) Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, werden die Daten gesperrt.
  91. (4) Der Nutzer ist mit der Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung seiner persönlichen Daten einverstanden.
  92.  
  93. § 13 Versicherungen
  94. (1) Die Wunschurlaub S.L. ist nur dann berechtigt, Zahlungen vom Kunden zu verlangen (bei Zubuchung von Leistungen), wenn sichergestellt ist, dass diesem bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters der bereits gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden. Aus diesem Grund hat die Wunschurlaub S.L. dieses Risiko bei der MAPFRE EMPRESAS abgesichert. Den Sicherungsschein, der Ihnen einen direkten Anspruch gegen den Versicherer gewährt, erhalten sie spätestens mit den Buchungsunterlagen.
  95. (2) Die auf der Webseite www.galaauszeit.de genannten Preise beinhalten keine Reiserücktrittskostenversicherung bzw. Mehrkostenversicherung. Im Falle des Rücktritts vor Reiseantritt bzw. des Reiseabbruchs durch den Kunden können zusätzliche Mehrkosten entstehen. Daher empfiehlt die Wunschurlaub S.L. den Abschluss einer gesonderten Reiserücktritts- bzw. Mehrkosten-Versicherung.
  96.  
  97. § 14 Gerichtsstand
  98. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das Landgericht München I, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  99.  
  100. *Tenios GmbH: 14 Cent/Min. aus dem Dt. Festnetz; aus dem Dt.Mobilfunk max. 42 Cent/Minute
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