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Netzsperrenaufforderung

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Aug 5th, 2014
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  1.  
  2. MANAK % PARTNER
  3. RECHTSANWÄLTE
  4. ___________________________________________________________________________
  5. DR. ANDREAS MANAK
  6. RECHTSANWALT
  7. Per Boten
  8. DR. JOACHIM SCHALLABÖCK LL.M.
  9. RECHTSANWALT
  10.  
  11. DR. NIKOLAUS KRAFT LL.M.
  12. RECHTSANWALT
  13.  
  14.  
  15.  
  16. Urheberrechtsverletzungen Wien, am 28. Juli 2014
  17. kinox.to
  18. www.movie4k.to
  19. thepiratebay.se
  20.  
  21.  
  22.  
  23. Sehr geehrte Damen unf Herren!
  24.  
  25.  
  26. 1. Rechteinhaber
  27.  
  28. Wir vertreten die Unternehmen
  29. - Allegro Film-Verwertungs GesmbH (Produzentin der Filmwerke "In 3 Tagen bist Du tot", "Das finstere Tal" und "Blutgletscher");
  30. - Wega Filmproduktionsges.m.b.H. (Produzentin des oscarprämierten Filmwerkes "Amour");
  31. - epo-film produktionsges.m.b.h. (Produzentin des Filmwerks "Atmen").
  32.  
  33. Unsere Mandanten sind in Österreich jeweils exklusiv berechtigt, die genannten Filmwerke zu verleihen und online zur Verfügung zu stellen. Sie sind jeweils in den Vervielfältigungen der Filme entsprechend genannt und genießen den Schutz gemäß § 38 Abs 3 UrhG.
  34.  
  35.  
  36. 2. Strukturell rechtsverletztende Portale
  37.  
  38. Unsere Mandanten haben in Erfahrung gebracht, dass Raubkopien der genannten Filmwerke laufend ohne ihre Zustimmung auf folgenden Webseiten online zur Verfügung gestellt werden: auf
  39. - der Streaming-Link-Seite kinox.to (derzeit unter Nutzung der IP Adresse 91.202.61.170),
  40. - der Bittorrent-Seite thepiratebay.se (derzeit IP-Adresse 194.71.107.27) und
  41. - der Streaming-Link-Seite www.movie4k.to (derzeit 91.202.63.160).
  42.  
  43. Dies kostenlos zum On-Demand-Streaming und zum Download. Diese Portale stehen der Internet-Öffentlichkeit in Österreich und damit auch Ihren Kunden, für die Sie als Access Provider den Zugang vermitteln, offen.
  44.  
  45. Laut den aktuellen Alexa-Rankings sind diese Seiten in der Rangliste der meistbesuchten Internet-Seiten international, aber auch in Österreich sehr populär und gehören zu den meistbesuchten Seiten der österreichischen Internetnutzer. Sie bieten ohne ZUstimmung der Rechteinhaber tausende Raubkopien von urheberrechtlich geschützten Filmwerken an und sind als strukturell rechtsverletzende Portale darauf ausgerichtet, hohe Besucherzahlen zu generieren, um diese dann mit Werbung zu vermarkten:
  46.  
  47. - Der Aufbau, die Suchmöglichkeiten und die angebotenen Services sind so gut wie ausschließlich Piraterie-Aktivitäten gewidmet und somit gezielt auf diese ausgerichtet.
  48. Die Betreiber der Portale profitieren massiv durch die Schlatung von Pay-Per-Click/View-Werbung, insbesondere für Online-Gewinnspiele, Abzockangebote und Online-Wetten sowie Sexdates. Die Besucher der Webseiten, die von dem Filmangebot angelockt werden, müssen vor dem Abspielen des Films Werbe-Pop-Up-Fenster anklicken. Die Betreiber haben daher ein offensichtliches wirtschaftliches Interesse an der Zurverfügungstellung des angebotenen Filmmaterials.
  49. -Die Seiten verfügen weder über Impressum noch geben sie wirksame Kontaktdaten bekannt.
  50. - Sie sehen keine Jugendschutzmaßnahmen vor, obwohl sie dazu verpflichtet wären, und ignorieren auch medienrechtliche Vorgaben. Sie sind als rechtswidriges Werbeumgfeld gemäß § 1.7. des Ethik-Kodex des österreichischen Werberats zu bewerten.
  51. - Kinox.to und thepiratebay sowie movie2.k.to – die Vorgängerseite von movie4k.to – werden in den Studien "Sizing the Piracy Universe" (abrufbar unter https://copyrightalliance.org/sites/default/files/2013-netnames-piracy.pdf) und "Good money Gone bad" der Digital Citizens Alliance (Februar 2014) als strukturell rechtsverletzende Seiten angeführt. Diese Beurteilung gilt auch für die nunmehrige Nachfolgeseite movie4k.to.
  52.  
  53. Wie Recherchen unserer Mandanten ergeben haben, werden ihre jeweiligen Kinofilme laufend und mitunter in mehreren Versionen auf kinox.to und www.movie4k.to und diesen nachgelagerten Streaming-Servern zum Streaming und/oder zum Download angeboten. Die auf den Portalen engesetzte Streaming-Software kann mit nahezu jeder Browser-Software genutzt werden. Darüber hinaus kann mit entsprechenden Programmen die Streaming.Datei heruntergeladen werden. Auf thepiratebay.se können die Filmwerke ebenfalls angesehen und dauerhaft heruntergeladen werden. Screenshots, die die Piraterie-Aktivitäten auf den Portalen und die Perma URL der jeweiligen Filmdatei belegen, liegen bei.
  54.  
  55. Natürlich würden unsere Mandanten primär gegen die Betreiber von kinox.to, thepiratebay.se und www.movie4k.to vorgehen, wenn diese bekannt wären. Mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln können die Betreiber jedoch nicht festgestellt werden. Auch werden die Seiten von Unternehmen gehosted, die sich auf das Hosting von strukturell rechtsverletzenden Seiten spezialisiert haben und die Aufforderungen zum Sperren regelmäßig ignorieren.
  56.  
  57.  
  58. 3. Aufforderung zur Unterlassung der Vermittlung dieser Seiten
  59.  
  60. Das Anbieten der Filmwerke unserer Mandanten zum Streaming und Download des Filmwerkes durch die Betreiber von kinox.to, thepiratebay.se und www.movie4k.to stellt einen Eingriff in das jeweilige Zurverfügungsstellungsrecht und das Verfielfältigungsrecht unserer Mandanten der (§§ 15 und 18a UrhG).
  61.  
  62. Mit Ihren Dienstleistungen als Access Provider im Sinne des § 13 ECG leisten Sie im Sinne der Rechtsprechung einen zwingenden Beitrag dazu, dass Ihren Kunden Raubkopien der genannten Filmwerke (und auch vieler anderer urheberrechtlich geschützter Filmwerke) zur Verfügung gestellt werden. Als Dienstevermittler sind Sie gemäß § 81 Abs 1a UrhG verpflichtet, auf Aufforderung die Vermittlung des Zugangs zu diesen Seiten einzustellen, wenn darauf die Urheberrechte unserer Mandanten verletzt werden.
  63.  
  64. Aus der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 27.3.2014, C-314/12) und des OGH (4 Ob 71/14s, Beschluss vom 24.6.2014) folgt, dass Sie diese Zugangssperre auf eigene Kosten einzurichten haben, wobei Ihnen die Wahl der geeigneten technischen Mittel obliegt. Mach dem derzeitigen Stand der Technik schlagen unsere Mandanten vor, dass Ihr Unternehmen eine kombinierte Sperrung auf DNS- und IP-Ebene vornimmt. Die dafür erforderliche technische Infrastruktur wird vielfach bereits jetzt zur Eindämmung anderer Rechtsverletzungen (etwa zur Bekämpfung von Verletzungen nach dem Verbotsgesetz oder anderen strafrechtlich relevanter Handlungen) eingesetzt.
  65.  
  66. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass mit der Zugangssperre der Portale
  67. - kinox.to (derzeit unter Nutzung der IP Adresse 194.202.61.170),
  68. - thepiratebay.se (derzeit IP-Adresse 194.71.107.27) und
  69. - www.movie4k.to (derzeit IP-Adresse 91.202.63.160)
  70. keine unnötigen Sperren relevanter legaler Inhalte verbunden wären, weil diese Seiten offenkundig reine Raubkopie-Portale sind.
  71.  
  72. Unsere Mandanten haben daher gegen Sie im Hinblick auf die genannten Filmwerke einen Unterlassungsanspruch, sofern Sie ihre Dienstleistungen, die zur Verletzung der Urheberrechte unserer Mandanten genutzt werden, trotz dieses Aufforderungschreibens weiterhin zum Abrufen der genannten Portale zur Verfügung stellen. Sofern Sie die Übermittlung der genannten rechtswidrigen Inhalte an Ihre Kunden nicht mit angemessenen Mitteln unterbinden und Sie den Zugang zu den Domains kinox.to, thepiratebay.se und www.movie4k.to und den genannten jeweiligen IP-Adressen nicht unverzüglich und mit technisch und organisatorisch zumutbaren Mitteln sperren, werden unsere Mandanten Ihre Unterlassungsansprüche gerichtlich durchsetzen.
  73.  
  74.  
  75. Wir fordern Sie daher auf, uns bis
  76.  
  77. spätestens 1.8.2014 (Eingang)
  78.  
  79. zu bestätigen, dass Sie es ab sofort unterlassen, Ihren Kunden die Verbindung zu den Domains
  80. - kinox.to (derzeit IP Adresse 194.202.61.170),
  81. - thepiratebay.se (derzeit IP-Adresse 194.71.107.27) und
  82. - www.movie4k.to (derzeit IP-Adresse 91.202.63.160)
  83. und den genannten IP-Adressen zugänglich zu machen.
  84.  
  85.  
  86. Mit freundlichen Grüßen,
  87.  
  88.  
  89.  
  90. Dr. Nikolaus Kraft
  91.  
  92.  
  93. Anlage(n):
  94. Konvolut aus Screenshots der Angebote für die Filmwerke "in 3 Tagen bist Du tot", "Das finstere Tal", "Blutgletscher", "Atmen" und "Armour" auf den Portalen kinox.to, thepiratebay.se und www.movie4k.to vom 24.7.2014.
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