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- Das Internet ist das freiheitlichste und effizienteste Informations- und Kommunikationsmittel der Welt und prägt unsere Gesellschaft.
- Sowohl die Wahrung des geistigen Eigentums als auch die Freiheit der Kommunikation im Internet sind wichtig.
- Alle Beteiligten - Kreative, Nutzer und Provider - bewegen sich in einem Spannungsfeld, dessen Auswirkungen stärker und schneller sichtbar werden als früher.
- Das digitale Leben ist durch Freiheit und Verantwortung geprägt.
- Das muss allen gleichermaßen bewusst sein.
- Das deutsche Urheberrecht hat sich im Grundsatz bewährt, es muss nicht neu geschaffen werden.
- Mit Änderungen in den letzten Jahren hat der Gesetzgeber bereits auf die Digitalisierung reagiert und richtige Anpassungen vorgenommen.
- Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion möchte diesen Modernisierungsprozess des Urheberrechtes weiter vorantreiben.
- Das Urheberrecht stellt die wirtschaftliche Grundlage des kreativen Schaffens dar.
- Viele Werke sind das Ergebnis einer höchst arbeitsteiligen und komplexen Zusammenarbeit zwischen Urhebern und Verwertern.
- Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, diese Zusammenhänge zu verdeutlichen, um das Bewusstsein für den Wert geistigen Eigentums und den Respekt vor der künstlerischen Leistung zu stärken.
- Es ist unser Anliegen, das Urheberrecht einfach und klar zu gestalten.
- Die Rechtsunsicherheit bei vielen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Akzeptanzverlust des bestehenden Rechts wollen wir beseitigen.
- Dort, wo existierende Schranken zu restriktiv ausgelegt werden und auch aus Sicht von Sachverständigen kaum geeignet sind, die Interessen der Öffentlichkeit angemessen abzubilden, werden wir Änderungen vornehmen.
- Im Sinne der Kreativen und Konsumenten müssen wir ein konsistentes Recht für analoge und digitale Inhalte schaffen.
- Zudem ist uns bewusst, dass sich das Urheberrecht im internationalen Rahmen bewähren muss.
- Die Unionsfraktion hat sich in der öffentlichen Debatte dazu bekannt, einen gerechten Interessensausgleich herbeizuführen.
- Zu diesem Zweck stellt sie den folgenden Katalog mit Leitlinien vor, die zügig umgesetzt werden sollen.
- 1. Rechtsvereinfachung ist Verbraucherschutz
- Für die große Mehrheit der Nutzer ist es selbstverständlich, ein angemessenes Entgelt für die Nutzung von Inhalten zu entrichten.
- Die Bürger als Urheber und Nutzer von Werken erwarten vom Gesetzgeber ein gerechtes und verständliches Urheberrecht.
- Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich deshalb dafür ein, dass im Rahmen einer Reform des Urheberrechts die bestehenden Schranken an die Erfordernisse der Digitalisierung angepasst werden.
- Dazu ist eine technische und rechtspolitische Abwägung notwendig, welche die berechtigten Interessen der Urheber, Verwerter und Verbraucher ausgewogen berücksichtigt.
- Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält an dem deutschen Schrankenmodell fest.
- Gegenüber dem US-amerikanischen Modell des "fair use" sehen wir hier den Vorteil der Rechtssicherheit.
- Durch die gesetzlich normierten Schranken soll jeder Nutzer im Urheberrechtsgesetz nachlesen können, was er darf oder nicht.
- Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, diese Vorteile auf europäischer Ebene zu diskutieren, um zu einer einheitlichen Systematik in Europa zu gelangen.
- Das Urheberrecht muss für neue technische und wirtschaftliche Möglichkeiten und Entwicklungen offen sein.
- 2. Rechtssicherheit bei Mashups und Remixes
- Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erkennt die kreativen Möglichkeiten zum Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken im Internet wie z.B.
- Mashups und Remixes ausdrücklich an.
- Kreative Leistungen tragen zur Erweiterung des Kulturschatzes bei.
- Deswegen lässt das deutsche Urheberrecht, anders als das angelsächsische Recht, schon heute Collagen bzw.
- Mashups zu.
- Weil dadurch in das Urheberpersönlichkeitsrecht und das Verwertungsrecht des Urhebers eingegriffen wird, muss verantwortungsvoll zwischen den Rechten des Urhebers und den Interessen der Allgemeinheit abgewogen werden.
- Die CDU/CSU-Fraktion spricht sich dafür aus, transformative Werknutzungen im Urheberrecht zu verankern.
- Sofern es sich um ein neues Werk handelt und der Eindruck des Originals gegenüber demjenigen des neuen Werkes „verblasst“, darf das Original frei bearbeitet werden.
- Eine stumpfe Kopie ist dagegen keine schützenswerte Leistung.
- Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht die Internetwirtschaft in der Pflicht, eine wirkungsvollere Aufklärung der Nutzer zu betreiben.
- Der Internetnutzer muss anhand von konkreten Beispielen besser beurteilen können, ob die transformative Werknutzung zulässig ist oder es sich um eine nicht schützenswerte Kopie handelt.
- 3. Digitale Privatkopie
- Im Sinne des Ausgleichs zwischen den Interessen denkt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion über die Reichweite der digitalen Privatkopie nach.
- Zwar gestattet das geltende Recht schon heute digitale Privatkopien, allerdings darf das Original nicht kopiergeschützt sein.
- Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist auch Anwalt der Verbraucher.
- Im Zeitalter der Digitalisierung müssen Nutzer die Möglichkeit haben, ihre Sicherungskopien für Zweitgeräte oder Privatkopien im Familienkreis zu erstellen.
- Andererseits ist der Kopierschutz das legitime Recht jedes Anbieters und kann auch Voraussetzung für neue Geschäftsmodelle sein.
- Entscheidend ist eine vollständige Information des Verbrauchers über die Möglichkeiten und Grenzen des Kopierens vor dem Erwerb des Originals.
- Er kann dann selbst entscheiden, ob er ein kopiergeschütztes Produkt überhaupt erwerben will.
- 4. Portabilität
- Neue Bezahlmodelle und Lizenzierungsplattformen ermöglichen sowohl den „Kauf“ als auch die „Leihe“ urheberrechtlich geschützter Werke.
- So kann der Konsument heute wählen, ob er beispielsweise einen Film oder ein Musikstück dauerhaft herunterladen oder als Stream einmalig ansehen oder hören möchte.
- Oft können heruntergeladene Inhalte aber nur auf bestimmten Geräten mit einer bestimmten Software konsumiert werden.
- Der Nutzer möchte seine „gekauften“ Filme und Musikstücke aber auch auf anderen Wegen nutzen können.
- Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion tritt für die Vertragsfreiheit im Urheberrecht ein und ist sich bewusst, dass Inhalte oft unter (implizierten) Nutzungsbestimmungen angeboten werden.
- In diesem Fall müssen aber auch die Interessen des Verbrauchers an einer langfristigen Nutzung seiner Einkäufe berücksichtigt werden.
- Deswegen soll die Portabilität gekaufter Inhalte gefördert werden.
- 5. Keine Kulturflatrate
- Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt neue pauschale Vergütungsmodelle für die Erstnutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten ab und spricht sich für eine individuelle Vergütung der Kreativen aus.
- Sowohl die Kulturflatrate als auch die „Kulturwertmark“ würden unverhältnismäßig Grundrechte der Kreativen eingreifen und in die zugleich die Geschäftsmodelle der Kreativwirtschaft staatlich vorgeben.
- Dies ist mit der sozialen Marktwirtschaft unvereinbar.
- Unabhängig von diesen verfassungsrechtlichen und darüber hinaus auch datenschutzrechtlichen Bedenken, ist eine solche pauschale Lösung eine Bevormundung für den Nutzer.
- Die Nutzer würden unabhängig von dem konkreten Konsumverhalten zu einer gesetzlich verordneten Zahlung verpflichtet.
- 6. Bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht
- Die Wissenschaft trägt maßgeblich zur Erweiterung unseres Wissens bei und ist dabei auf die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke angewiesen.
- Deswegen gibt es in den §§ 52a ff.
- UrhG besondere Schranken für die Bereiche Schule, Studium und Lehre, Wissenschaft und Forschung.
- Aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung sind viele dieser Regelungen nicht mehr passgenau und teilweise technisch überholt.
- Außerdem könnten sich einige Regelungen vor Gericht als nicht praktikabel herausstellen.
- Auf der Grundlage einer umfassenden Evaluierung möchte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion daher eine kurzfristige Überarbeitung dieser Regelungen und die Zusammenführung zu einer einheitlichen Wissenschaftsschranke erreichen.
- Dies muss Hand in Hand gehen mit einer angemessenen Erhöhung der wissenschaftlichen Anschaffungsetats von Schulen, Universitäten und Bibliotheken.
- Die CDU/CSU-Bundestagfraktion unterstützt Open-Access-Veröffentlichungen, die den digitalen Zugriff auf die wissenschaftlichen Veröffentlichungen fördern.
- Da es Anzeichen für eine marktbeherrschende Stellung von wissenschaftlichen Großverlagen gibt, halten wir eine Überprüfung dieses Marktes durch das Bundeskartellamt für angezeigt.
- Zudem setzen wir uns für die Verankerung eines verbindlichen Zweitveröffentlichungsrechts in den Förderrichtlinien für Autoren wissenschaftlicher Beiträge im Internet ein.
- Ziel ist es, dass öffentlich geförderte Forschungsprojekte nicht ausschließlich in Verlagspublikationen veröffentlicht werden.
- Die Autoren sollen ihre Werke zeitnah auch durch Open Access der Öffentlichkeit zugänglich machen können.
- Für die Verwirklichung dieses Prinzips setzen wir uns auch auf europäischer Ebene ein.
- Darüber hinaus erwarten wir von Wissenschaft und Verlagen, dass sie Vereinbarungen zu Open Access treffen.
- 7. Digitalisierung des kulturellen Erbes
- Die Digitalisierung ermöglicht es, Wissen und Kulturgüter nicht nur digital zu sichern, sondern auch alle gewünschten Informationen - unter Wahrung des Urheberrechts - jedermann online zugänglich zu machen.
- Deswegen setzt sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für eine rasche nationale Regelung zur Nutzung von verwaisten und vergriffenen Werken im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ein.
- Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt, wenn Werke, die ökonomisch nicht mehr verwertet werden oder verwertet werden können, aus kulturellem Interesse heraus der Öffentlichkeit digital zugänglich gemacht werden.
- Die Nutzungsrechte für verwaiste Werke, deren Urheber trotz einer umfassenden Recherche nicht bekannt ist, sollen von der Verwertungsgesellschaft kostenfrei oder gegen eine geringe Vergütung rechtssicher eingeräumt werden.
- 8. Urheberrecht statt Softwarepatenten
- Computerprogramme werden richtigerweise durch das Urheberrecht geschützt.
- „Softwarepatente“ auf Quell-Codes laufen dem urheberrechtlichen Schutzzweck zuwider.
- Der urheberrechtliche Schutz ist flexibler und innovationsfördernder, weil dazu kein aufwendiges und teures Patentierungsverfahren notwendig ist.
- Die Anwendbarkeit des Urhebervertragsrechts stärkt außerdem die Programmierer (Urheber) gegenüber den Softwarefirmen (Verwertern).
- Ein Richtlinienvorschlag der EU-Kommission, eine EU-einheitliche Patentierungspraxis für Software zu schaffen, ist 2002 gescheitert.
- Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt auch weiterhin jede Ausweitung der Patentierungspraxis im Softwarebereich ab.
- 9. Leistungsschutzrecht für Presseverlage
- Das Urheberrecht dient in unserer Rechtsordnung als Wirtschaftsgrundlage der Kreativen und damit auch als Voraussetzung für kreative Leistungen.
- Auch die Presseverleger müssen im Internet ihre verlegerische Leistung mit einem Leistungsschutzrecht geltend machen können.
- Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt deshalb ein eng begrenztes Leistungsschutzrecht für Presseverlage.
- Dieses Recht ist beschränkt auf eine gewerbliche Nutzung und soll Presseverleger an den Gewinnen beteiligen, die Dritte mit der kommerziellen Nutzung von Presseerzeugnissen erzielen.
- Dabei dürfen Privatpersonen, ehrenamtlich organisierte Vereine und Blogger ohne Gewinnerzielungsabsicht nicht erfasst werden.
- Auch Links müssen frei bleiben, damit in Abwägung mit dem Grundrecht auf Eigentum die Informationsfreiheit gewahrt bleibt.
- 10. Kollektive Rechtewahrnehmung
- Die Kollektive Rechtewahrnehmung und die Verhandlungen über die Leerträgerpauschalvergütung, die beim Kauf von Vervielfältigungsgeräten wie Computern, Kopierern und USBSticks anfällt, haben sich im Rahmen der kollektiven Rechtewahrnehmung grundsätzlich bewährt.
- Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stellt jedoch fest, dass das Schiedsverfahren im Rahmen der Tarifverhandlungen weiter gestrafft und beschleunigt werden könnte.
- Damit würde die Gesamtsumme der Rückstellungen verringert und die Vergütungen könnten schneller an die Urheber ausgeschüttet werden.
- Eine gesetzliche Hinterlegungspflicht für zumindest einen Teil der Vergütungsansprüche könnte dazu beitragen, diese Ansprüche der Urheber vor (teils kalkulierten) Insolvenzen der Hersteller und Importeure zu schützen.
- 11. Schutz der Kreativen im Internet
- Mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird es keine gesetzlichen Internetsperren gegen Nutzer zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen geben.
- Die Breitbandstrategie der Bundesregierung bringt zum Ausdruck, dass der Internetzugang inzwischen zur infrastrukturellen Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger gehört und daher auch nicht von Staats wegen gesperrt werden darf.
- Aufgrund der grundrechtlichen Schutzpflichten muss der Gesetzgeber aber gewährleisten, dass die Rechte der Kreativen angemessen durchgesetzt werden können.
- Sinnvoll erscheint für den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch eine einheitliche Speicherfrist von IP-Verkehrsdaten durch Service Provider, wie sie von einem Teil der Telekommunikationsunternehmen schon heute praktiziert wird.
- 12. Umgang mit illegalen Streaming-Plattformen
- Die Regeln nach dem Telemediengesetz auf Grundlage der europäischen E-Commerce-Richtlinie für Host Provider haben sich in Deutschland und Europa weitgehend bewährt.
- Die Verantwortlichkeit zur Löschung der urheberrechtsverletzenden Inhalte nach Inkenntnissetzung funktioniert in der Praxis.
- Dies hat auch die jüngste Rechtsprechung bestätigt.
- Die Strafverfolgungsbehörden benötigen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität eine angemessene technische und personelle Ausstattung.
- Der Fall Kino.to hat gezeigt, dass für eine effektive Ermittlung Ressourcen und Kompetenzen gebündelt werden müssen.
- Deswegen sollten Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung illegaler Streaming-Plattformen gebildet werden.
- Derzeit besteht zum Schutz des geistigen Eigentums noch nicht in allen Staaten der Europäischen Union ein einheitlicher Rechtsrahmen, der eine Verfolgung von Betreibern von illegalen Streaming-Plattformen effektiv zulässt.
- Daher muss sowohl die Vereinheitlichung des gemeinsamen Rechtsrahmens als auch die Zusammenarbeit der Behörden europa- und weltweit intensiviert werden.
- Für Europa halten wir eine zentrale Einrichtung im Rahmen der Selbstregulierung für möglich, an die entsprechende Ersuchen für europäische Hoster gerichtet werden könnten.
- 13. Warnhinweise
- Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Diskussionen über verschiedene Warnhinweismodelle als Verbesserung des Verbraucherschutzes.
- Warnhinweise könnten einen Beitrag zur Aufklärung leisten und auch ohne unmittelbare Sanktionierung verdeutlichen, dass das Urheberrecht im digitalen Zeitalter gilt.
- Gesetzliche Sperren von Internetanschlüssen und eine Deep-Packet-Inspection zur Überwachung des Datenverkehrs einzelner Nutzer lehnen wir ab.
- 14. Schutz vor unseriösen Abmahnungen
- Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will die Verbraucher vor unberechtigten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen schützen.
- Den Abmahnkanzleien, die in großem Stil unberechtigte Abmahnungen verschicken, muss ein Riegel vorgeschoben werden.
- Informationspflichten und besondere formelle Voraussetzungen für Abmahnungen tragen zu einer besseren Aufklärung der Verbraucher bei.
- Darlegungspflichten für die Zuverlässigkeit des Ermittlungsverfahrens können sicherstellen, dass die Daten der Rechtsverletzer seriös ermittelt wurden.
- Und eine schärfere standesrechtliche Aufsicht für Rechtsanwälte kann dazu beitragen, unseriöse Rechtsanwälte aus dem Verkehr zu ziehen.
- Eine Weiterentwicklung der Deckelungsregelungen in § 97a UrhG die eine Obergrenze für die Anwaltskosten bei Abmahnungen vorsieht, halten wir für richtig.
- Pauschale Streitwertbegrenzungen, welche die Schwere der Rechtsverletzung nicht berücksichtigen, lehnen wir als nicht zielführend ab.
- 15. Aufklärung und Selbstregulierung
- Um das Verständnis und die Akzeptanz für das Urheberrecht zu stärken, müssen die Internetnutzer noch besser über ihre Rechte und Pflichten im Internet aufgeklärt werden.
- Dazu sollen alle Akteure gleichermaßen beitragen.
- Die vielfältigen Angebote von öffentlichen Stellen, die es schon heute dazu gibt, sollen in einem zentralen Portal gebündelt und leichter zugänglich gemacht werden.
- Gleichermaßen werden wir notwendigen Ergänzungsbedarf prüfen.
- Bei der Aufklärung müssen auch die Service-Provider stärker in die Pflicht genommen werden.
- Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion möchte die „regulierte Selbstregulierung“ stärken.
- Zur Stärkung der Providerverantwortung ist aber auch eine Fortentwicklung der entsprechenden Regelungen im Telemediengesetz erforderlich.
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