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- http://www.benzedrine.cx/mirror/krneta.html
- https://archive.today/Ct4gP
- Note: this letter was received on October 5th 2004 by registered postal mail. It consists of two pages of laser printed text. The first page carries color company logos. The signature on the second page is in ink.
- ADVOKATURBUREAU Krneta & Partner
- Fuersprecher Avocats Avvocati Attorneys at law
- DR. GEORG KRNETA
- ULRICH HIRT
- DR. BEATRICE PFISTER, LL.M.
- NICOLAS KOECHLIN, M.C.J.
- HANS ROTH
- DR. MONIKA HINTZ
- ROGER ZUBER
- SIMONE MUELCHI
- PROF. DR. ENRICO RIVA, LL.M.
- Konsulent
- E-Mail:pfister@krneta-partner.ch
- EINSCHREIBEN
- Herrn
- Daniel Hartmeier
- Langackerstr. 16
- 6330 Cham
- 28. September 2004
- BP/fp/brHartmeier
- Ihre Homepage
- Sehr geehrter Herr Hartmeier
- Hiermit bringe ich Ihnen zur Kenntnis, dass mich die Church of
- Scientology International (CSI), das Religious Technology Center (RTC),
- die Ron Hubbard Library, New Era Publications International, ApS (NEPI)
- sowie die Church of Scientology Flag Service Organization mit der
- Wahrung ihrer Interessen beauftragt und mir die vorangegangene
- Korrespondenz uebergeen haben. Die Ron Hubbard Library ist die alleinige
- Inhaberin der Urheberrechte an saemtlichen Werken von L. Ron Hubbard;
- das RTC und NEPI sind deren exklusive Lizenznehmerinnen. Die Church of
- Scientology Flag Service Organization besitzt die Urheberrechte an
- verschiedenen Zeitschriften.
- Obwohl Sie durch eine amerikanische Rechtvertreterin meiner Mandantinnen
- am 10. August 2004 darauf aufmerksam gemacht wurden, dass das Verbreiten
- von Teilen aus den Werken meiner Mandantinnen gegen das Urheberrecht
- verstoesst, enthaelt Ihre Homepage nach wie vor solche Werkteile. Von
- Frau Gabriela Arm, Anwaeltin der Scientology Kirche Zuerich erfuhr ich,
- dass Sie verlauten liessen, das sei alles rechtmaessig.
- Dies trifft nicht zu. Ich gestatte mir in diesem Zusammenhang darauf
- hinzuweisen, dass es gemaess schweizerischem Recht - anders als im
- amerikanischen - zur Erlangung urheberrechtlichen Schutzes keiner
- Registrierung bedarf; der urheberrechtliche Schutz entsteht ipso iure,
- wenn ein Werk im Sinne von Art. 2 des Urheberrechtsgesetzes (URG)
- vorliegt. Dies trifft im vorliegenden Fall zweifellos zu.
- Namens und auftrags meiner Mandantinnen ersuche ich Sie, saemtliche der
- in der vorangegangenen Korrespondenz aufgefuehrten, urheberrechtlich
- geschuetzen Werke bzw. Teile daraus innert zwei Wochen seit Empfang
- dieses Briefes aus Ihrer Homepage zu entfernen und inskuenftig auf die
- Wiedergabe von urheberrechtlich geschuetzten Werken meiner Mandantinnen
- bzw. Teilen daraus auf Ihrer Homepage zu verzichten.
- Sollten Sie den obigen Aufforderungen keine Folge leisten, behalten sich
- meine Mandantinnen die ihnen geeignet erscheinenden rechtlichen Schritte
- ausdruecklich und ohne weitere Vorwarnung vor. Ich gestatte mir, Sie in
- diesem Zusammenhang darauf aufmerksam zu machen, dass das unbefugte
- Veroeffentlichen bzw. Verbreiten von Werken nicht nur von
- privatrechtlicher Relevanz ist, sondern nach Art. 67 URG auch einen
- Strafbestand darstellt.
- Ich bitte um Kenntnisnahme.
- Mit freundlichen Gruessen
- (Signature)
- Dr. Beatrice Pfister
- cc Klientinnen
- EINGETRAGEN IM ANWALTSREGISTER - MITGLIEDER DES BERNISCHEN UND
- SCHWEIZERISCHEN ANWALTSVERBANDES
- MUENZGRABEN 6, POSTFACH, CH-3000 BERN 7, TELEFON +41 (0)31 326 27 28,
- FAX +41 (0)31 326 27 29, INFO@KRNETA-PARTNER.CH
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