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Apr 16th, 2013
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  1. Schriftliche Fragen des Abgeordneten Jan Karte
  2.  
  3. vom 28. März 2013
  4.  
  5. (Monat März 2013, Arbeits-Nr. 3/359‚360‚361,362)
  6.  
  7. Fragen
  8.  
  9. 1. Wann erfolgt der eigentlich schon Ende letzten Jahres avisierte Abschluss der Tests und Quellcodeprüfungen mit und an dem vom Innenministerium zur Quellen-TKÜ beschafften Trojaner der Firma Gamma/Elaman, mit deren Durchführung das Bundeskriminalamt die Firma CSC Deutschland Solutions betraut hat (vgl. www.netzpolitik.org vom 16. Januar 2013 "Geheimes Dokument: Bundeskriminalamt kauft international bekannten Staatstrojaner Fin Fischer/Fin Spy von Gamma [Updates]? Und welche Probleme sind ursächlich für die Verlängerung der Tests?
  10.  
  11. 2. Welche Bundes- und Landesbehörden und private Unternehmen nehmen derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung an den Arbeiten des Kompetenzzentrums Informationstechnische Überwachung (CC I TÜ) teil, und mit welchem konkreten Ergebnis wurde die Personalwerbung des Bundeskriminalamts für die zuständigen Arbeiten und Abteilungen abgeschlossen?
  12.  
  13. 3. Welche der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Rahmenbedingungen für eine verfassungsgemäße Konstruktion und entsprechende Einsätze eines Trojaners bereiten dem BKA bei der Eigenentwicklung eines solchen besondere Schwierigkeiten, und welche Erkenntnisse oder Fakten widersprechen nach Auffassung der Bundesregierung die unter anderem vom Chaos Computer Club vertretenen These, dass ein Trojaner, der alle Vorgaben des BVerfG erfüllt, nicht hergestellt werden könne?
  14.  
  15. 4. Trifft es zu, dass BKA und Zoll derzeit nicht in der Lage sind, sogenannte Quellen-TKÜ auf grundrechtlich korrekter Grundlage durchzuführen, und welche Konsequenzen oder Handlungsmöglichkeiten hat das BKA den Ländern in entsprechenden Arbeitskreisen der Konferenz der Innenminister und -senatoren (IMK) zur Schließung der für diese Situation immer behaupteten Sicherheitslücke empfohlen ?
  16.  
  17. Antworten
  18.  
  19. Zu 1.
  20.  
  21. Der Abschluss der Tests und der Quellcodeprüfung erfolgt, sobald die Software alle Maßgaben der Standardisierenden Leistungsbeschreibung (SLB) sowie alle rechtlichen Vorgaben erfüllt.
  22.  
  23. Zu 2.
  24.  
  25. Derzeit sind Mitarbeiter der Landeskriminalämter Bayern und Hessen sowie des Zollkriminalamts im Kompetenzzentrum Informationstechnische Überwachung (CC ITÜ) tätig. Darüber hinaus wurden die Firmen CSC Deutschland Solutions GmbH und 4Soft GmbH (München) als Dienstleister beauftragt.
  26.  
  27. Der Deutsche Bundestag hat dem Bundeskriminalamt (BKA) für die Einrichtung des CC ITÜ insgesamt 30 Planstellen zur Verfügung gestellt. Für deren Besetzung hat das BKA 21 Stellenausschreibungen veröffentlicht. Bislang sind in vier Fällen die Auswahlverfahren noch nicht abgeschlossen. Weitere neun Stellen werden mit vorhandenem BKA—Personal besetzt, um auch den erforderlichen polizeitaktischen Sachverstand im CC ITÜ vorzuhalten. Im Rahmen der internen Auswahlverfahren wurden bereits sechs Dienstposten besetzt.
  28.  
  29. Zu 3.
  30.  
  31. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 27. Februar 200B (1 BvR 370/07) keine konkreten technischen Vorgaben zur Konstruktion einer Überwachungssoftware gemacht. Es muss allerdings durch technische Vorkehrungen und rechtliche Vorgaben sichergestellt werden, dass sich die Überwachung ausschließlich auf Daten aus einem laufenden Telekommunikationsvorgang beschränkt. Das Bundesministerium des Innern ist überzeugt, dass eine Software geschaffen werden kann, die diesen Vorgaben der SLB entspricht.
  32.  
  33. Zu 4.
  34.  
  35. Nach der Analyse einer Überwachungssoftware durch den CCC sind sich Bund und Länder einig, bis auf Weiteres auf die Durchführung von Quellen-TKÜ-Maßnahmen zu verzichten.
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