Advertisement
Not a member of Pastebin yet?
Sign Up,
it unlocks many cool features!
- Das Bundessozialgericht hat ein Urteil zu unzulässigen Ein-Euro-Jobs gesprochen
- Wenn das Jobcenter einen sogenannten Kunden „Hartz IV-Empfänger“ in einem rechtswidrigen Ein-Euro-Job vermittelt, können Hartz IV Leistungsberechtigte Personen nachträglich mehr Geld fordern. Allerdings sollen sich Betroffene nicht zu viel Zeit mit einer Rückforderung lassen, weil eventuell Teilansprüche sonst verloren gehen.
- weiterlesen auf: http://velbertbloggt.blogspot.de/2013/08/das-bundessozialgericht-hat-ein-urteil.html
Advertisement
Add Comment
Please, Sign In to add comment
Advertisement