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AcidLauryl

Urteil zu unzulässigen Ein-Euro-Jobs

Aug 22nd, 2013
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  1. Das Bundessozialgericht hat ein Urteil zu unzulässigen Ein-Euro-Jobs gesprochen
  2.  
  3. Wenn das Jobcenter einen sogenannten Kunden „Hartz IV-Empfänger“ in einem rechtswidrigen Ein-Euro-Job vermittelt, können Hartz IV Leistungsberechtigte Personen nachträglich mehr Geld fordern. Allerdings sollen sich Betroffene nicht zu viel Zeit mit einer Rückforderung lassen, weil eventuell Teilansprüche sonst verloren gehen.
  4.  
  5. weiterlesen auf: http://velbertbloggt.blogspot.de/2013/08/das-bundessozialgericht-hat-ein-urteil.html
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