Advertisement
Not a member of Pastebin yet?
Sign Up,
it unlocks many cool features!
- 41
- . Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der
- Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF)
- am 29./30. März 2012 in Dresden
- TOP
- 5.8 a)
- Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik
- Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975"
- Beschluss:
- 1. Die AGJF-Mitglieder der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen,
- Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
- Saarland und Schleswig-Holstein beschließen, bezüglich der Anwendung von
- § 9 Absatz 3 der Satzung zur Vereinbarung über die Errichtung, Finanzierung
- und Verwaltung des Fonds .Heirnerziehunq in der Bundesrepublik Deutsch-
- land in den Jahren 1949 bis 1975" die "Abschließende Erklärung" mit dem fol-
- genden Wortlaut in die Vereinbarungsentwürfe für den Rentenersatz- und den
- Folgeschadenfonds einzufügen:
- "Die Errichter des Fonds Heimerziehung weisen darauf hin, dass die Leis-
- tungen des Fonds Heimerziehung freiwillige Leistungen sind und ohne An-
- erkennung einer Rechtspflicht gewährt werden. Aus der Gewährung dieser
- freiwilligen Leistung können keine neuen keine Rechtsansprüche herge-
- leitet werden oder gar aus der Gewährung der freiwilligen Leistung entste-
- hen."
- Der Lenkungsausschuss wird gebeten, den Errichtern des Fonds das mitzutei-
- len.
- 2. Die oben genannten Länder gehen davon aus, dass eine Satzungsänderung
- nicht erforderlich ist.
- 3
- I
- 3.
- 42
- Die oben genannten Länder beschließen, der Jugend- und Familienmi-
- nisterkonferenz (JFMK) folgenden Antrag zur Beschlussfassung durch
- die entsprechenden länder vorzulegen:
- Die Ministerinnen und Minister, die Senatorinnen und der Senator der Länder
- Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersach-
- sen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein
- unterstreichen die Empfehlung des Runden Tisches Heimerziehung, dass die
- Leistungen aus dem Fonds .Heirnerziehunq in der Bundesrepublik Deutsch-
- land in den Jahren 1949 bis 1975" den Betroffenen anrechnungsfrei auf ande-
- re Sozialleistungen gewährt werden. Sie unterstützen ein entsprechendes
- Verwaltungshandeln bei den Kommunen.
- 4. Der Beschluss wird nicht veröffentlicht.
- Abstimmung:
- 11:0:0
- 4
- (
- 43
- Begründung:
- Wie sich schon aus dem schriftlichen Bericht der Ländervertreter im Lenkungsaus-
- schuss (siehe Anlage) ergibt, war ein wesentlicher Punkt der internen und öffentli-
- chen Diskussion in den vergangenen drei Monaten der sogenannten .Verzlchtsklau-
- sel" gewidmet. Insbesondere von den Organisationen der Ehemaligen wurde diese
- Klausel immer wieder in den Focus der öffentlichen Diskussion gerückt. Diese Dis-
- kussion hat damit sogar die gute Arbeit in den regionalen Anlauf- und Beratungsstel-
- len in den Hintergrund gerückt. Bereits am 31. Januar war in einer Länderbespre-
- chung in Düsseldorf darüber diskutiert worden, ob auf die Klausel verzichtet werden
- kann. Damals waren die Vertreterinnen und Vertreter der Länder der Auffassung,
- dass eine ersatzlose Streichung einer solchen Klausel nicht opportun erscheint. Die
- Diskussion ist danach aber unvermindert weiter gegangen.
- Zwischenzeitlich hat es durch die Errichtung eines Fonds .Heimerziehunq in der
- DDR in den Jahren 1949 bis 1990" neue Entwicklungen gegeben, die eine Anpas-
- sung der ursprünglichen Position erforderlich machen. Vom Lenkungsausschuss des
- Fonds Heimerziehung wurde eine Unterarbeitsgruppe auf Ebene des Bundes, der
- Länder und der Kirchen eingesetzt, die sich mit dieser Frage erneut - auch im Lichte
- der Argumente der internen und öffentlichen Diskussion - beschäftigt hat. Für die
- Länder haben an dieser AG Herr Hilliger (BB) und Herr Gorrissen (SH) teilgenom-
- men. Diese Gruppe hat den beigefügten Vorschlag erarbeitet und schlägt der AGJF
- vor, sich auf diesen Text zu verständigen.
- Der vorgeschlagene Text verlangt nicht von den Betroffenen die explizite Erklärung,
- auf die Geltendmachung sämtlicher Ansprüche gegenüber den Fondserrichtern zu
- verzichten. Er stellt aber klar, dass aus der Gewährung der Leistungen aus dem
- Fonds keine neuen Ansprüche geltend gemacht werden können. Dies war einer der
- Gründe für die jetzige Verzichtserklärung. Insofern greift der neue Text die in die Dis-
- kussion vorgebrachten Argumente auf und bringt sie mit den inhaltlichen Notwendig-
- keiten aus Sicht der Fondserrichter zusammen.
- Gespräche des Bundes und der Länder über eine Vereinbarung mit den Kommuna-
- len Spitzenverbänden hinsichtlich der Nicht-Anrechnung der Leistungen des Fonds
- auf andere Sozialleistungen (z.B. SGB 11 oder XII) sollen durch eine Erklärung der
- 5
- 3.
- I
- ,.
- 44
- JFMK befördert werden, indem zum Ausdruck gebracht wird, dass die Landesregie-
- rungen solch ein Vorgehen befürworten.
- ::
- 6
- -
- 45
- Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der
- Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF)
- am 29.130. März 2012 in Dresden
- TOP
- 5.8 b)
- Fonds "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949
- bis 1990"
- Beschluss:
- 1. Die AGJF-Mitglieder der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-
- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nehmen den schriftli-
- chen (siehe Anlage) und mündlichen Bericht zum Sachstand Fonds .Heimer-
- ziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990" zur Kenntnis.
- 2. Oie oben genannten Länder besch\ießen, der Jugend- und Familienmi-
- nisterkonferenz (JFMK) folgenden Antrag zur Beschlussfassung durch
- die entsprechenden Länder vorzulegen:
- Die Ministerinnen und der Minister sowie die Senatorin der Länder Berlin,
- Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thü-
- ringen unterstreichen die Empfehlung des Runden Tisches Heimerziehung,
- dass die Leistungen aus dem Fonds .Helmerziehunq in der DDR in den Jah-
- ren 1949 bis 1990" den Betroffenen anrechnungsfrei auf andere Sozialleistun-
- gen gewährt werden. Sie unterstützen ein entsprechendes Verwaltungshan-
- deln bei den Kommunen.
- 3. Der Beschluss wird nicht veröffentlicht.
- Abstimmung:
- 6:0:0
- 1
- ,
- r
- 46
- Begründung:
- In den ostdeutschen Ländern besteht gleichermaßen die Problematik einer mögli-
- chen Anrechnung von Leistungen aus dem einzurichtenden Fonds .Heimerzlehunq
- in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990" auf andere Sozialleistungen (z. B. SGB 11
- oder SGB XII).
- Gespräche des Bundes und der Länder über eine Vereinbarung mit den Kommuna-
- len Spitzenverbänden hinsichtlich der Nicht-Anrechnung der Leistungen des Fonds
- auf andere Sozialleistungen (z.B. SGB 11 oder XII) sollen durch eine Erklärung der
- JFMK befördert werden, indem zum Ausdruck gebracht wird, dass die Landesregie-
- rungen solch ein Vorgehen befürworten.
- 2
Advertisement
Add Comment
Please, Sign In to add comment
Advertisement