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- Urteil: Jobcenter müssen ihre Beratungspflicht nachkommen
- Jobcenter sind dazu verpflichtet ihren sogenannten Kunden „Hartz IV Leistungsberechtigte Mensch“ bei Unklarheiten Auskunft „Beratung“ in einem vorher zum Termin festgelegten Gespräch zu erteilen.
- weiterlesen auf: http://velbertbloggt.blogspot.de/2013/08/urteil-jobcenter-mussen-ihre.html
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