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- Sehr geehrter Herr XXXXXX,
- Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen dankt Ihnen für Ihr
- Schreiben vom 10. April 2009; sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
- Der Kampf gegen kinderpornografische Angebote im Internet und die breite
- öffentliche Debatte über den geeigneten Weg zeigen: Mit dem Vorstoß, den
- Zugang zu solchen Seiten zu erschweren, wurde offenbar ein Nerv
- getroffen. Nach vielen Gesprächen mit zahlreichen Experten aus dem In-
- und Ausland ist Frau Ministerin mehr denn je überzeugt, dass wir als
- Gesellschaft die Vergewaltigung von Kindern im Internet nicht länger
- hinnehmen können.
- Dabei hat Frau Ministerin mit Befremden festgestellt, dass manche
- Diskussionsbeiträge die Ebene der gebotenen Sachlichkeit bisweilen
- verlassen.
- Ihre Anfrage gibt mir die Gelegenheit, zu dem gängigen Vorurteil in
- Bezug auf die gegenwärtig diskutierte Initiative zur Erschwerung des
- Zugriffs auf Webseiten mit kinderpornographischem Inhalt, es handele
- sich dabei um eine unzulässige Zensur des Internets, Stellung zu nehmen.
- Unter Zensur ist die Kontrolle öffentlich geäußerter Meinungen in
- Presse, Funk und Fernsehen, aber auch im Bereich der Literatur, Kunst
- etc. zu verstehen, die dazu dient, das gesellschaftliche Leben in
- politischer, sittlicher oder religiöser Hinsicht zu kontrollieren. Die
- derzeit diskutierten Maßnahmen im Kampf gegen die Verbreitung
- kinderpornographischer Inhalte im Internet beschränken sich
- ausschließlich darauf, den Zugriff auf kinderpornographische und damit
- illegale Inhalte, deren Kenntnisnahme eine Straftat darstellt, zu
- erschweren. Mitnichten geht es darum, sämtliche Inhalte des Internet zu
- prüfen und dann gegebenenfalls zu kontrollieren.
- Mitnichten geht es daher um Zensur.
- Die geplanten Maßnahmen stellen überdies einen wichtigen Beitrag gegen
- den sexuellen Missbrauch und die sexuelle Ausbeutung von Kindern dar.
- Alle Dienste des Internets werden für Darstellungen des sexuellen
- Missbrauchs und der Vermarktung von Kindern genutzt. Nutzer können
- unbeobachtet nach Bildern suchen und dabei alle weltweit verfügbaren
- Angebote nutzen. Dabei zeigt sich, dass die Zahl der Konsumenten
- kontinuierlich steigt. Bei der Besitzverschaffung von Kinderpornographie
- durch das Internet ist von 2006 auf 2007 ein Zuwachs von 111 % (von
- 2.936 auf 6.206 Fälle) zu verzeichnen. Überdies ist festzustellen, dass
- die Bilder im Internet zunehmend Gewaltausübungen gegen Kleinkinder oder
- sogar Kleinstkinder, die schwer missbraucht und misshandelt werden, zeigen.
- Ziel der geplanten Zugangserschwerung ist es, neben dem Schutz der
- Opfer und dem Schutz vor erneuter Viktimisierung auch den kommerziellen
- Massenmarkt für Kinderpornographie im Internet empfindlich zu stören und
- ein weiteres klares gesellschaftliches Signal zur Ächtung von
- Kinderpornographie zu setzen. Internetseiten, die den sexuellen
- Missbrauch von Kindern zeigen, dürfen nicht frei zugänglich sein. Die
- Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten im Internet
- hat vor allem präventiven Charakter. Maßnahmen gegen diejenigen, die
- kinderpornographische Bilder herstellen und/oder diese Inhalte im
- Internet einstellen, werden mit unverminderter Intensität fortgeführt.
- Die geplante Zugriffserschwerung soll diese nicht ersetzen, sondern im
- Sinne einer ganzheitlichen Bekämpfung der Kinderpornographie ergänzen.
- Technisch versierte Internetnutzer werden immer Wege finden, die
- Zugangsperren zu umgehen. Selbst wenn man keine hundertprozentige Sperre
- erreichen wird, ist es jedoch unter präventiven Gesichtspunkten
- bereits als Erfolg zu werten, wenn der Zugang zu solchen Inhalten
- erschwert wird. Es ist davon auszugehen, dass dies bei den
- Sperrmaßnahmen jedenfalls im Hinblick auf die Mehrzahl der
- Internetnutzer der Fall ist.
- Der grundsätzliche Erfolg eines solchen Systems lässt sich an den
- positiven Erfahrungen anderer Länder, die bereits derartige
- Zugangssperren eingerichtet haben, belegen. So werden beispielsweise in
- Norwegen arbeitstäglich zwischen 15.000 und 18.000 Zugriffsversuche auf
- kinderpornografische Webseiten erfolgreich gesperrt. Zudem wird mit der
- Anzeige der geplanten Stopp-Seite eine in kriminalpräventiver Hinsicht
- wesentliche Warnfunktion erfüllt. Der Nutzer, der versucht, auf eine
- gesperrte Seite zuzugreifen, bekommt die Rechtswidrigkeit seines
- Verhaltens nochmals vor Augen geführt, was jedenfalls auf diejenigen,
- die nicht zu den "Hardcore-Nutzern" zählen, durchaus eine abschreckende
- Wirkung haben wird.
- Dass die geplanten Zugangssperren dem Grundgesetz entsprechen, darüber
- ist sich die Bundesregierung einig, was übrigens auch unabhängige
- Experten bestätigen. Frau Ministerin ist sich daher sicher, dass das
- Vorgehen gegen Kinderpornografie im Internet rechtlich einwandfrei ist
- und helfen wird, die Verbreitung dieser grauenhaften Bilder im Internet
- einzudämmen.
- Frau Ministerin findet es richtig und wichtig, das Verfahren
- transparent zu gestalten, damit Gerüchte und Desinformationen die immer
- wieder ihren Weg in die öffentliche Debatte finden, keine Chance haben.
- Deswegen hat das Ministerium einen umfangreichen Frage&Antwort-Katalog
- im Netz veröffentlicht, der ständig aktualisiert wird:
- http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/root,did=119244.html
- Mit freundlichen Grüßen
- Im Auftrag
- Service-Team
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