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Guest User

zensursula

a guest
May 12th, 2009
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  1. Sehr geehrter Herr XXXXXX,
  2.  
  3. Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen dankt Ihnen für Ihr
  4. Schreiben vom 10. April 2009; sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
  5.  
  6. Der Kampf gegen kinderpornografische Angebote im Internet und die breite
  7. öffentliche Debatte über den geeigneten Weg zeigen: Mit dem Vorstoß, den
  8. Zugang zu solchen Seiten zu erschweren, wurde offenbar ein Nerv
  9. getroffen. Nach vielen Gesprächen mit zahlreichen Experten aus dem In-
  10. und Ausland ist Frau Ministerin mehr denn je überzeugt, dass wir als
  11. Gesellschaft die Vergewaltigung von Kindern im Internet nicht länger
  12. hinnehmen können.
  13.  
  14. Dabei hat Frau Ministerin mit Befremden festgestellt, dass manche
  15. Diskussionsbeiträge die Ebene der gebotenen Sachlichkeit bisweilen
  16. verlassen.
  17.  
  18. Ihre Anfrage gibt mir die Gelegenheit, zu dem gängigen Vorurteil in
  19. Bezug auf die gegenwärtig diskutierte Initiative zur Erschwerung des
  20. Zugriffs auf Webseiten mit kinderpornographischem Inhalt, es handele
  21. sich dabei um eine unzulässige Zensur des Internets, Stellung zu nehmen.
  22.  
  23. Unter Zensur ist die Kontrolle öffentlich geäußerter Meinungen in
  24. Presse, Funk und Fernsehen, aber auch im Bereich der Literatur, Kunst
  25. etc. zu verstehen, die dazu dient, das gesellschaftliche Leben in
  26. politischer, sittlicher oder religiöser Hinsicht zu kontrollieren. Die
  27. derzeit diskutierten Maßnahmen im Kampf gegen die Verbreitung
  28. kinderpornographischer Inhalte im Internet beschränken sich
  29. ausschließlich darauf, den Zugriff auf kinderpornographische und damit
  30. illegale Inhalte, deren Kenntnisnahme eine Straftat darstellt, zu
  31. erschweren. Mitnichten geht es darum, sämtliche Inhalte des Internet zu
  32. prüfen und dann gegebenenfalls zu kontrollieren.
  33. Mitnichten geht es daher um Zensur.
  34.  
  35. Die geplanten Maßnahmen stellen überdies einen wichtigen Beitrag gegen
  36. den sexuellen Missbrauch und die sexuelle Ausbeutung von Kindern dar.
  37. Alle Dienste des Internets werden für Darstellungen des sexuellen
  38. Missbrauchs und der Vermarktung von Kindern genutzt. Nutzer können
  39. unbeobachtet nach Bildern suchen und dabei alle weltweit verfügbaren
  40. Angebote nutzen. Dabei zeigt sich, dass die Zahl der Konsumenten
  41. kontinuierlich steigt. Bei der Besitzverschaffung von Kinderpornographie
  42. durch das Internet ist von 2006 auf 2007 ein Zuwachs von 111 % (von
  43. 2.936 auf 6.206 Fälle) zu verzeichnen. Überdies ist festzustellen, dass
  44. die Bilder im Internet zunehmend Gewaltausübungen gegen Kleinkinder oder
  45. sogar Kleinstkinder, die schwer missbraucht und misshandelt werden, zeigen.
  46.  
  47. Ziel der geplanten Zugangserschwerung ist es, neben dem Schutz der
  48. Opfer und dem Schutz vor erneuter Viktimisierung auch den kommerziellen
  49. Massenmarkt für Kinderpornographie im Internet empfindlich zu stören und
  50. ein weiteres klares gesellschaftliches Signal zur Ächtung von
  51. Kinderpornographie zu setzen. Internetseiten, die den sexuellen
  52. Missbrauch von Kindern zeigen, dürfen nicht frei zugänglich sein. Die
  53. Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten im Internet
  54. hat vor allem präventiven Charakter. Maßnahmen gegen diejenigen, die
  55. kinderpornographische Bilder herstellen und/oder diese Inhalte im
  56. Internet einstellen, werden mit unverminderter Intensität fortgeführt.
  57. Die geplante Zugriffserschwerung soll diese nicht ersetzen, sondern im
  58. Sinne einer ganzheitlichen Bekämpfung der Kinderpornographie ergänzen.
  59.  
  60. Technisch versierte Internetnutzer werden immer Wege finden, die
  61. Zugangsperren zu umgehen. Selbst wenn man keine hundertprozentige Sperre
  62. erreichen wird, ist es jedoch unter präventiven Gesichtspunkten
  63. bereits als Erfolg zu werten, wenn der Zugang zu solchen Inhalten
  64. erschwert wird. Es ist davon auszugehen, dass dies bei den
  65. Sperrmaßnahmen jedenfalls im Hinblick auf die Mehrzahl der
  66. Internetnutzer der Fall ist.
  67.  
  68. Der grundsätzliche Erfolg eines solchen Systems lässt sich an den
  69. positiven Erfahrungen anderer Länder, die bereits derartige
  70. Zugangssperren eingerichtet haben, belegen. So werden beispielsweise in
  71. Norwegen arbeitstäglich zwischen 15.000 und 18.000 Zugriffsversuche auf
  72. kinderpornografische Webseiten erfolgreich gesperrt. Zudem wird mit der
  73. Anzeige der geplanten Stopp-Seite eine in kriminalpräventiver Hinsicht
  74. wesentliche Warnfunktion erfüllt. Der Nutzer, der versucht, auf eine
  75. gesperrte Seite zuzugreifen, bekommt die Rechtswidrigkeit seines
  76. Verhaltens nochmals vor Augen geführt, was jedenfalls auf diejenigen,
  77. die nicht zu den "Hardcore-Nutzern" zählen, durchaus eine abschreckende
  78. Wirkung haben wird.
  79.  
  80. Dass die geplanten Zugangssperren dem Grundgesetz entsprechen, darüber
  81. ist sich die Bundesregierung einig, was übrigens auch unabhängige
  82. Experten bestätigen. Frau Ministerin ist sich daher sicher, dass das
  83. Vorgehen gegen Kinderpornografie im Internet rechtlich einwandfrei ist
  84. und helfen wird, die Verbreitung dieser grauenhaften Bilder im Internet
  85. einzudämmen.
  86.  
  87. Frau Ministerin findet es richtig und wichtig, das Verfahren
  88. transparent zu gestalten, damit Gerüchte und Desinformationen die immer
  89. wieder ihren Weg in die öffentliche Debatte finden, keine Chance haben.
  90. Deswegen hat das Ministerium einen umfangreichen Frage&Antwort-Katalog
  91. im Netz veröffentlicht, der ständig aktualisiert wird:
  92.  
  93. http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/root,did=119244.html
  94.  
  95. Mit freundlichen Grüßen
  96. Im Auftrag
  97.  
  98. Service-Team
  99.  
  100.  
  101.  
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