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Guest User

Ini Sci

a guest
Sep 13th, 2012
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  1. Die Piraten Berlin wirken darauf hin, z.B. durch Aufnahme der folgenden Punkte in das Programm oder durch eine entsprechende Initiative ihrer Fraktion im Abgeordnetenhaus, den Markt der nichtmedizinischen psycholo-gischen Leistungen nach folgenden Leitlinien zu regulieren:
  2.  
  3. Die Gewerbeordnung ist dahingehend zu ergänzen, dass das Anbieten und Durchführen von nichtmedizinischen psychologischen Leistungen der Erlaubnis bedarf. Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis soll einerseits die Zuverlässigkeit, andererseits der Nachweis der Sachkunde sowohl des Betriebsinhabers als auch des konkreten Leistungserbringers sein. Von einer gewerblichen Tätigkeit ist auch dann auszugehen, wenn die Erzielung von Einnahmen nur ein Nebenzweck ist. Kirchliche und weltanschauliche Gemeinschaften sind von der Erlaub-nispflicht ausdrücklich nicht ausgenommen.
  4.  
  5. ---> Die Stände der Scientology Kirche gelten nicht als Gewerbe und werden dementsprechend auch nicht vom Gewerbeamt überprüft.
  6. ---> Definiere "Nichtmedizinische psychologische Leistungen" (Scientologen bieten einen sogenannten Stresstest an, das hat weder etwas mit Medizin, noch mit Psychologie zu tun)
  7.  
  8. Es soll geprüft werden, ob die Anforderungen an Betriebsinhaber und konkrete Leistungserbringer auf das Vor-liegen geordneter Vermögensverhältnisse ausgedehnt werden kann.
  9.  
  10. ---> Was verstehst du unter geordnete Vermögensverhältnisse???
  11.  
  12. Anbieter von nichtmedizinischen psychologischen Leistungen sollen einen Geschäftssitz innerhalb der EU benö-tigen.
  13. Anbieter von nichtmedizinischen psychologischen Leistungen sollen besonderen Transparenzvorschriften unter-liegen. Vorbild für entsprechende Regelungen sollen auf der wirtschaftlichen Seite die Veröffentlichungspflichten für Aktiengesellschaften, auf der Leistungsseite die von den Krankenhäusern vorzulegenden Qualitätsberichte sein.
  14.  
  15. ---> Schwachsinn, die Scientology Kirche ist in Dtl ein eingetragener Verein, mehr nicht.
  16.  
  17.  
  18. Die Preisangabenverordnung ist dahingehend zu ergänzen, dass Anbieter von nichtmedizinischen psychologi-schen Leistungen eine Preisliste ihres kompletten Leistungsangebotes in geeigneter Weise zu veröffentlichen haben.
  19. Die Bestimmungen über strafbare Werbung nach §16 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sind da-hingehend zu ergänzen, dass unwahre Angaben bei der Werbung für nichtmedizinischen psychologischen Leis-tungen auch schon dann strafbar sind, wenn sie keinen Anschein eines besonders günstigen Angebotes hervorru-fen, sondern andere Aspekte des Angebotes betreffen, und dass die Strafandrohung für alle Werbemaßnahmen gilt und nicht nur für Angaben in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind. Es ist zu prüfen, in wieweit eine solche verschärfte Regelung auch auf auf weitere Branchen gerechtfertigt ist.
  20.  
  21. ---> §16 WAS???? Unter unlauterem Wettbewerb fällt das, was die Scientologen an ihren Ständen anbieten nicht.
  22.  
  23.  
  24. Begründung
  25. Dies ist eine Gegeninitiative zu i2199 ("Bezirksübergreifende Auflagenverschärfung für Stände der Scientology Organisation"). Im Ansatzpunkt zutreffend geht diese Initiative von einer Gefährlichkeit der sogenannten Church of Scientology aus, versucht diese aber mit verfassungsrechtlich fragwürdigen Mitteln zu bekämpfen.
  26.  
  27. ---> Wo sind fragwürdigen verfassungsrechtliche Mittel, die eingesetzt werden?
  28.  
  29. Zudem wird dort der falsche Ansatz gewählt: Die Gefahren für psychisch labile Menschen gehen von den ange-botenen Kursen aus, nicht von der Werbung für diese. Folglich ist nicht die Werbung zu erschweren, sondern die Kurse selbst. Die Werbung für diese Kurse mag ja in besonderer Weise auf das Problem hinweisen, eine Er-schwerung der Werbung ist dann jedoch reine Symptombekämpfung.
  30.  
  31. ---> Blödsinn, denn nur durch die Werbung auf der Straße werden Menschen erst in den Kontakt zu COS kommen und dadurch zu den Kursen.
  32.  
  33. Am Rande: Der Begriff "Obhutspflicht" wird primär bezüglich des Schutzes von Kindern und ähnlich schutzbe-dürftigen Personen verwendet. Eine generelle Obhutspflicht der Behörden gegenüber dem Bürger, basierend auf den Beobachtungsobjekten des Verfassungsschutzes, entspricht nicht dem Menschenbild des Grundgesetzes (und hoffentlich auch nicht dem einer Mehrheit in der Piratenpartei).
  34.  
  35. ---> Richtig, was den Begriff angeht.
  36.  
  37. Gewählter Ansatz
  38. Um die Sache grundgesetzkonform und effektiv zu bekommen, wurde der folgende Ansatz gewählt:
  39.  
  40. Kein Sonderrecht für eine einzelne Organisation, sondern für alle Anbieter einer entsprechenden "Dienstleistung".
  41. Kein Eingriff in die Meinungsfreiheit ("schelchthin konstituierend für die Demokratie", BVerfGE 7, 198, Rn 33), sondern in die Gewerbefreiheit als dem geringerwertigen Grundrecht. Ohnehin dürfte es effektiver sein, die Handlung als solches einzuschränken als die Werbung dafür.
  42. Weitgehende Ausdehnung der Transparenz, gerade dort, wo es interessant wird (wirtschaftliche Daten, Fallzah-len...).
  43. Die vorhandenen strafrechtlichen Regelungen sollen in diesem Bereich auf alle unwahren Angaben in der Wer-bung ausgedehnt werden.
  44.  
  45. ---> Du hast dich mit COS und den Dianetik-Ständen noch kein Deut beschäftigt, wie man sieht, du redest von Transparenz und hast kein Plan. Du solltest dich mal mit der Genehmigung für diese Stände auseinandersetzen und was die für Auflagen haben, dann kannst du mit deinen achsotollen Urteilen vom BVerfG kommen.
  46. Wir beschäftigen uns teilweise seit Jahren damit und du willst uns jetzt er-zählen, was richtig und was falsch ist????
  47.  
  48.  
  49. Zum Text der Initiative
  50. Damit die Sache nicht schon mit Artikel 3 GG kollidiert, geht der Vorschlag nicht gegen eine bestimmte Organi-sation, sondern reguliert allgemein den Markt der "nichtmedizinischen psychologischen Angebote" - wer da einen besseren Begriff hat, möge bitte eine Anregung schreiben. Damit reguliert man auch andere Sekten und sektenähnliche Organisationen sowie rein profitorientierte Anbieter von "Selbsterfahrungsseminaren" und ähnli-chem.
  51.  
  52. ---> Die ganze Sache hat nichts mit den einzelnen Scientologen zu tun, son-dern mit der Organisation Scientology ansich, ergo fällt Art. 3 GG in dem Sinne schonmal weg. Es werden keine Scientologen angegangen, sondern nur das System, für dass diese arbeiten.
  53.  
  54.  
  55. Die ersten Regelung sollen in der Gewerbeordnung angesiedelt werden. Dort wird schon seit Langem mit den Begriffen Zuverlässigkeit und Sachkunde agiert. Über den Begriff der Zuverlässigkeit bekommt man vor allem verurteilte Straftäter aussortiert. Der Nachweis der erforderlichen Sachkunde wäre dann vom Verordnungsgeber zu regeln. Der erfolgreiche Abschluss eines wissenschaftlichen Studiums dürfte hier wohl eine überzogene For-derung sein, ein 2-Wochen-Seminar dürfte wohl nicht ausreichen.
  56.  
  57. Die Ausdehnung der Regelung auf diejenigen Fälle, in denen die Erwerbsabsicht ein Nebenzweck ist, und die ausdrückliche Aufnahme von kirchlichen und weltanschaulichen Gemeinschaften soll eine Umgehung dieser Regelung verhindern - und wenn die katholische Kirche dann mal die Absicht haben sollte, für einen Gottes-dienst Eintritt zu nehmen, dann braucht sie halt auch so eine Erlaubnis.
  58.  
  59. Die Sache mit den geordneten Vermögensverhältnissen ist als Prüfauftrag formuliert, da schwer abzuschätzen ist, ob das noch verhältnismäßig und damit verfassungsgemäß ist. Eine solche Prüfung gibt es in der Gewerbe-ordnung schon für andere Berufe, aber diese haben eine andere Ausrichtung (z.B. Versteigerungsgewerbe).
  60.  
  61. Die Sache mit dem Geschäftssitz innerhalb der EU stellt sicher, dass da nicht eine Adresse in den Vereinigten Staaten im Impressum steht und die Organisation gegebenenfalls dort und auf Grundlage der dortigen Rechts-ordnung verklagt werden müsste. Ein Geschäftssitz in Deutschland wäre besser, ist europarechtlich jedoch schwierig.
  62.  
  63. Auch auf der Transparenzseite wird auf bewährte Verfahren zurückgegriffen: Die Anlehnung an die Veröffentli-chungspflicht von Aktiengesellschaften stellt u.a. sicher, dass von einem Wirtschaftsprüfer testierte Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen im Bundesanzeiger zu veröffentlichen sind. Der an den Qualitätsbericht der Krankenhäuser angelehnte Leistungsbericht gibt z.B. Aufschluss über die Fallzahlen in den einzelnen Leistun-gen. Darüber hinaus könnten verschiedene Indikatoren definiert werden, anhand derer der "Erfolg" der Leistun-gen bewertet werden kann.
  64.  
  65. Die Ergänzung der Preisangabenverordnung soll den Verbraucher Klarheit über die auf ihn zukommenden Kos-ten schaffen.
  66.  
  67. Mit dem letzten Punkt wird der § 16 UWG ergänzt: Auch strafbare Werbung gibt es bereits, für die nichtmedizi-nischen psychologischen Angebote sollen hier strengere Maßstäbe gelten, so dass unwahre Angaben hier generell eine strafbare Handlung sind. Diese Regelung ist insbesondere in Kombination mit der für die Gewerbeordnung geforderten Zuverlässigkeit interessant, auch für alle möglichen anderen Anbieter.
  68.  
  69. Unwahre Angaben generell unter Strafe zu stellen könnte auch für andere Branchen interessant sein, ich denke da insbesondere an unseriöse ---"Finanzoptimierer", die ihre Versprechungen meist nicht öffentlich, sondern im Gespräch mit dem einzelnen Kunden machen.
  70.  
  71. ---> Man merkt ganz schnell beim Lesen, dass du absolut keine Ahung hast, wer oder was Scientology in Deutschland ist, sonst würdest du dich nicht mit der Gewerbeordnung und Aktiengesellschaften aufhalten, denn all dies ist in diesem Fall völlig irrelevant.
  72. Nochmal für dich zum Mitschreiben:
  73. Scientology in Deutschland sind eingetragene Vereine und bei ihnen sind andere Gesetze anzuwenden, als bei einem Gewerbe.
  74. Es gibt Menschen in Dtl, die beschäftigen sich seit Jahren mit dieser Sekte (Bsp.: Ursula Caberta, Frank Nordhausen, Ingo Heinemann) und du willst denen somit sagen, dass sie bisher viel falsch gemacht haben???? Genauso kommen deine Inis rüber. Mach dich bitte erstmal schlau und dann kannst du gern Ideen einbringen, aber nicht einfach gute Ideen von Leuten torpe-dieren, die sich schon länger mit dem Thema auseinandersetzen und die Auflagen (gerade hier in Berlin) sehr gut kennen.
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