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Jun 16th, 2015
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  1. Das Beteiligungspad zum Freifunk Antrag im Landtag NRW
  2.  
  3. == Hinweise ==
  4.  
  5. Den Antragsentwurf und weitere Informationen zum Ablauf findet ihr hier: https://pad.piratenfraktion-nrw.de/p/Freifunk-Antrag (read-only)
  6. Bitte schreibt die Zeilennummer des Antrags dazu, wenn ihr kommentiert oder verbessert. Ein Nick hinter euren Anmerkungen wird mir helfen euch bei Nachfragen zu finden.
  7. Beispiel:
  8. "zu Zeile 76" - [Änderungsvorschlag] - [Begründung] /nick
  9. Es müssen keine komplett ausformulierten Vorschläge sein, aber es muss deutlich werden, was erreicht/geändert werden soll.
  10.  
  11. == ab hier geht es los ==
  12.  
  13. Florian:
  14. Ich finde diese Forderung problematisch: "Abschaffung der Störerhaftung, besonders für gemeinnützige Organisationen und Vereine".
  15. Erstens existiert nach dem Wortlaut des TMG keine Störerhaftung für Zugangsanbieter. Dies wird ja von den Berlinern Freifunkern gerade versucht, auch gerichtlich feststellen zu lassen.
  16. Zweitens sollte insbesondere für Privatpersonen keine Störerhaftung gelten. Nur hierbei gibt es eigentlich aktuell eine Unsicherheit (womöglich je nach Ausgang des Urteils aber auch keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf).
  17.  
  18. - Purodha Blissenbach aus Krefeld - Dem schließe ich mich an. Das Gesetz ist eigentlich klar, es wurde nur nicht angewandt. Sollte beim Prozeß der Berliner Freifunker und der Bairischen Piraten nicht herauskommen, daß die (Mit)störerhaftung komplett fällt, dann (und imho nur dann) besteht Klarstellungsbedarf durch den Gesetzgeber, und der kann nur darin bestehen, im § 8 TMG ( http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__8.html ) die Klarstellung hinzuzufügen, daß er für jeden Durchleitenden ohne Einschränkung gilt, insbesondere auch für nicht gewerbliche sowie mit und ohne eigene Absicht oder Zustimmung Durchleitende.
  19.  
  20. Christoph Franzen, Aachen (kein Pirat, sondern Freifunker):
  21. Genau solche möglichen unerwünschten Nebenwirkungen sind der Grund dafür, daß ich gar nicht begeistert davon bin, den Freifunk „parteipolitisch so hoch aufzuhängen“.
  22. Parteipolitiker ticken anders, als Menschen, die an einer bestimten Sache interessiert und davon überzeugt sind. Die etablierten Parteien sind ja nicht besonders internetaffin und es besteht die Gefahr, daß die Freifunk schon deswegen Scheiße finden, weil das von den Piraten kommt. Dafür werden dann Gründe gesucht und gefunden. Was freifunkerisch als Vorteil gesehen wird, ein Zugang ohne Anmeldung, Bürokratie und Überwachung, erscheint dem konservatven Sicherheitspolitiker als Problem: da kann doch jeder Verbrecher machen was er will.
  23. Ich bin daher gegen solche Anträge, in denen hochfiegende allgemeinpotitische Ziele in der Netzpolitik formuliert werden. Solange im Prinzip die etablierten Parteien bestimmen, wo es lang geht, wird das am Ende entweder einfach mal abgelehnt oder es gibt vielleicht einen „Kompromiß”, in dem ausgerechnet die Kernpunkte fehlen.
  24. Ãœberall dort, wo Freifunk politisch erfolgreich ist, geht es um ein konkretes Projekt.
  25. Das geht besser umgekehrt:
  26. 1) Vorschlag ausarbeiten, so daß man was Konkretes liefern kann, idealerweise sollte der Anfang schon gemacht sein, wenn es auf die politische Bühne kommt.
  27. 2) Politische Gespräche führen, um konkrete Hilfen von der Stadt/Gemeinde zu erhalten, um das Projekt voranzutreiben. Das sollte nicht nur über eine Fraktion laufen, sondern alle demokratischen Parteien sollten im Vorfeld dafür gewonnen werden.
  28. 3) Erst dann was beantragen, wo dann auch alle dafür sind.
  29. Gegenüber dem Ansatz hier, wo der einzige konkrete Aspekt die Bereitstellung der „Landesdächer“ ist, bin ich sehr skeptisch.
  30.  
  31. 32 Satz 1: Der freie Zugang zum Internet gewinnt in unserer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung.
  32.  
  33. *Der Begriff "Zugang" ist im Kontext von Telekommunikationsnetzen und -diensten (=Internet) anders definiert, als er üblicherweise verstanden wird (s. § 3 Nr. 32 TKG). Der Satz hat so eine Bedeutung, die wahrscheinlich nicht gewünscht ist.
  34. *Zz. bedeutet der Satz: Die freie Bereitstellung von Einrichtungen oder Diensten für ein anderes Unternehmen unter bestimmten Bedingungen zum Zwecke der Erbringung von Telekommunikationsdiensten, auch bei deren Verwendung zur Erbringung von Diensten der Informationsgesellschaft, gewinnt in unserer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung.
  35. *
  36. *Formulierungsvorschlag:
  37. *Die Möglichkeit der Internetnutzung immer und überall gewinnt in unserer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung.
  38. *- Purodha Blissenbach aus Krefeld - ... zu jeder Zeit und an jedem Ort ...
  39.  
  40. 32 Satz 3: Der Bundesgerichtshof stellte fest, [dass] der Zugang zum Internet [ist] für die Menschen ein Grundrecht und "von zentraler Bedeutung" [ist].
  41.  
  42. *Diesen Satz kann ich gar nicht nachvollziehen. Wann hat der BGH so etwas gesagt? Der BGH wendet Grundrechte an, aber er erkennt sie nicht! Allgemein ist es üblich bei einem Verweis auf ein Urteil immer das Aktenzeichen anzugeben, damit man das mal nachlesen kann. Wahrscheinlich geht Dein Zitat auf eine Meldung der Pressestelle des BGHs vom 24. 1. 2013 zurück. Die Meldung war ausgesprochen kreativ formuliert, um das einmal freundlich zu formulieren. Dein Zitat hat der BGH im Urteil so gar nicht gesagt (BGH, Urteil vom 24. Januar 2013, Az. III ZR 98/12). Das Urteil bezieht sich auf den Nutzungsausfallersatz einer Sache, die man bereits hat. Auch muß eine "eigenwirtschaftliche Lebenshaltung" beeinträchtigt sein. Anderslautende Presseartikel z.B. auf Netzpolitik.org ( https://netzpolitik.org/2013/bundesgerichtshof-zugang-zum-internet-von-zentraler-bedeutung-fur-das-moderne-leben/ ) sind einfach nur Unsinn. Das dürfte kaum Berührungspunkte mit dem Freifunk haben. Laß diesen Verweis auf das Urteil weg. Er ist einfach nur Quatsch!
  43.  
  44. *Zu II/III kann man dort eventuell eine Förderung durch die Landesmedienanstalt ähnlich wie mit der MABB beschließen? /thomasDOTwtf
  45. * Zeile 42: Möhnesee hat auch bereits Knoten im Rathaus aufgebaut. Die Innenstadt folgt /thomasDOTwtf
  46. *Zeile 44 Ich bin mir nicht sicher, ob es gut ist das europäische Ausland zu erwähnen /thomasDOTwtf
  47. zu Zeile 44: vielleicht macht ein Nachsatz Sinn, in dem beschrieben wird, dass die Auslagerung ins Ausland eine unerwünschte Notlösung darstellt? Z.B.: Diese Vorgehensweise stellt eine unerwünschte Notlösung dar, die durch eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen abgeschafft werden könnte. /Reka
  48. - Purodha Blissenbach aus Krefeld - ... unerwünschte und teure Lösung, die bei konsequenter Anwendung des § 8 TMG überflüssig werden würde.
  49. zu Zeile44:Ich bin 100% bei reka. "Diese 'Umleitung' musste ergriffen werden, da die Gesetzeslage für deutsche Bürger extrem unvorteilhaft ist und deutlich hinter anderen europäischen Lösungen und Forderungen zurücksteht. Der verstärkte Einsatz von Vereinsmitteln zum Ausbau der Netze und Förderung von Forschung und Wissen wäre die klar präferierte Situation."
  50.  
  51. 32 : kein deutsch: stellte fest, der Zugang zum Internet ist
  52. zu Zeile 32/33 sprachl. Verbesserung: Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass der Zugang zum Internet für die Menschen ein Grundrecht und "von zentraler Bedeutung" ist. /Reka
  53. 34: ... Freifunkbewegung dabei eine entscheidende und Rolle ein. - da fehlt was vor "Rolle" upuetz
  54. 34: erwähnen, dass freifunk nicht nur öffentlich, sondern auch frei und 24 stunden am tag kostenlos verfügbar ist. öffentlich sind auch andere wlan-netze wie z.B. Telekom.
  55. dazu folgender Änderungsvorschlag für Zeile 35: ...ein unabhängiges, dezentrales, städteübergreifendes und nicht kommerzielles Bürgerdatennetz ... /Reka
  56.  
  57. 35: .. von Freifunk ist es mittels Handelsüblicher WLAN-Router - ändern zu "von Freifunk ist es, mittels handelsüblicher WLAN-Router ..." upuetz
  58.  
  59. zu Zeile 44: (Sprache/Typo ) Viele Freifunkinitiativen und Vereine umgehen kreativ, aber umständlich dieses Problem, indem sie Serverinfrastruktur ins europäische Ausland auslagern. Der gesamte Datenverkehr wird so ‚getunnelt‘ und ins europäische Ausland gebracht, damit die Störerhaftung nicht greift. /Reka
  60.  
  61. 51: - Der Landtag dankt allen [ehrenamtlichen ] [freiwilligen] Helfern, die in NRW [einen][ihren] gesellschaftlichen Beitrag zur Internetgrundversorgung geleistet haben.
  62.  
  63. *Ehrenämtler hat der Freifunk nach meiner Kenntnis nicht. Ein Ehrenämtler ist dadurch charakterisiert, dass er eine pauschale Aufwandsentschädigung erhält und als arbeitnehmerähnlich Beschäftigter gilt.
  64. *Das ist, mit Verlaub, gequirlte Scheiße. Bei uns Pfadfindern gibt es sowas nicht und wir nennen uns gegenüber der Politik auch „Ehrenamtliche“ eben im Gegensatz zu den beruflichen Arbeitskräften. Man muß nur immer wieder betonen, daß es in diesen Bereichen eben KEINE Aufwandsentschädigungen gibt, das ist in der Tat wichtig, damit das von Politikern nicht wie oben beschrieben mißverstanden werden kann. <--- Das ist eine umgangssprachliche Verwendung des Begriffs, der nicht der rechtlichen, insbesondere steuerrechtlichen und arbeitsrechtlichen Verwendung entspricht. Bei einem Antrag an den Gesetzgeber (Parlament) ist aber die juristische Bedeutung wichtig.
  65. *//Ralf: 20+ Jahre Ehrenamt in ner Hilforganisation: Ein Ehrenamtler bekommt kein Geld (..oder: sollte nicht). Er tut sein Werk für die Ehre. (Funktioniert irgendwie nur althochdeutsch). However: Ich würde auf jeden Fall bei Ehrenamt bleiben. Es kennzeichnet die Arbeit im Sinne eines höheren Zieles für die Gemeinschaft. <----- Die ehrenamtliche Tätigkeit ist rechtlich als Auftragsverhältnis (§§ 662-674 BGB) einzuordnen. Nach dem Gesetz liegt ein Auftrag vor, wenn eine beauftragte Person sich gegenüber einer beauftragenden Person verpflichtet, für diese unentgeltlich ein Geschäft zu besorgen. Im Fall der Unentgeltlichkeit ist der Auftrag ein sogenannter Gefälligkeitsvertrag. Davon zu unterscheiden ist das bloße Gefälligkeitsverhältnis.
  66. *
  67. *Quizfrage: Mit wie vielen Freifunkern wurde ein Vertrag über ihre Tätigkeit als Freifunker abgeschlossen?
  68. *Das passiert in dem Augenblick, wo man ein „Amt“ übernimmt, also sich in den Vorstand wählen läßt oder sich bereiterklärt: „Ja, den Router im Café nebenan gehe ich morgen aufhängen.“ Da braucht nix auf Papier für zu stehen. <--- Jein! Kein Vertrag = kein Ehrenämtler. In der Praxis muß ein Vertrag irgendwie beweisbar sein. Eine einseitige Erklärung etwas zu tun reicht nicht für einen Vertragsabschluß (Ausnahme: § 663 BGB).
  69. *
  70. *Antwort: Nach meiner Kenntnis mit niemandem.
  71. *
  72. *Unentgeltlichkeit i. S. d. § 662 BGB bedeutet, dass die beauftragte Person für ihre Arbeitsleistung und den Zeitaufwand als solches keine Vergütung erhält. Allerdings ist gemäß § 670 BGB ein vereinbarter Aufwendungsersatz möglich. Ansonsten wäre so mancher Oberbürgermeister in NRW ein armer Mann, denn sein Amt ist ein Ehrenamt. Oberbürgermeister sind nur deshalb keine Armen Männer/Frauen, weil sie gleichzeitig auch den Chef der Verwaltung spielen.-Grins- Stimmt, ich vergaß die Reform. Nehmen wir stattdessen die ehrenamtlichen Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen, deren Aufwandsentschädigungen wirklich fürstlich sind.
  73. *
  74. *
  75. zu Zeile 58: (Typo) _B_undesebene /clonejo
  76.  
  77. zu Zeile 58: ist der Verein Betreiber des Access-Points oder der Besitzer des Routers? Im zweiten Fall ist eine Einschränkung der Abschaffung der Störerhaftung auf "gemeinnützige Organisationen und Vereine" nicht sinnvoll und muss sich auch auf Privatleute beziehen. /Rek <----- Das ist eine der schwierigsten Fragen, die Du stellen konntest. Man muß leider sagen, dass es nicht eindeutig gesetzlich geregelt ist, wer rechtlich als Betreiber eines Freifunkrouters gilt. Vom Gefühl her würde ich sagen, dass für das AP-WLAN der Aufsteller/Besitzer des Routers verantwortlich ist und für das Mesh-WLAN nach dem Prinzip, dass immer der Veranlasser haftet, der Freifunkverein verantwortlich ist. Letztendlich kann das aber nur ein Richter definitiv entscheiden. <----- Das TMG macht, anders als das TKG, keinen Unterschied zwischen Privatpersonen und Unternehmen (Vgl. § 2 Nr. 1 TMG).
  78. - Purodha Blissenbach aus Krefeld - Die Frage kann ungeklärt bleiben: § 8 TMG reicht da aus: ( http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__8.html )
  79.  
  80. * super Antrag! Endlich macht mal jemand.. Wäre es möglich den Freifunkern Steuergelder für den Ausbau der Netze zu geben? /c3o +1
  81.  
  82.  
  83. Paulo:
  84. * zu Reka: der Zugang ins Internet wird nicht durch den Access-Point bereitgestellt, sondern durch eins der Gateways, die von einem Verein (eingetragen oder nicht) betrieben wird.
  85. * Ich würde den ganzen Passus mit der Störerhaftung weg lassen. +1. Warum: das geht in einem nächsten Schritt, wenn denn nötig: im Koaltionsvertrag ist festgehalten, dass dieser Bremsklotz beseitigt werden soll. Diese Forderung blockiert im Zweifel aber den ganzen Antrag. Im ganzen Text würde ich aber immer von der "deutschen Störerhaftung" sprechen, um zu unterstreichen, dass es sich hier um eine deutsche Sonderlösung handelt.
  86.  
  87. „Einen großer Bremsklotz für den Freifunkausbau stellt die aktuelle (deutsche) Störerhaftung dar. Viele Freifunkinitiativen und Vereine umgehen kreativ aber umständlich dieses Problem, indem sie Serverinfrastruktur ins befreundete und befreite europäische Ausland auslagern. Der gesamte Datenverkehr wird so ‚getunnelt‘ und ins europäische Ausland gebracht, damit die deutsche Störerhaftung nicht greift“ -
  88.  
  89. In Stadträten wird so eine Umgehung nicht gern gesehen: Umfahren von Ampeln ist ja auch nicht erlaubt.
  90.  
  91. Zum Thema "Tunnel ins Ausland" und "Umgehung" kann man einfach umformulieren und dadurch entschärfen. So etwas wie: "Um Freifunk rechtssicher anbieten zu können, werden Datendienste aus Europäischen Nachbarländern eingekauft." Heißt nämlich zwischen den Zeilen: "wir würde das gerne komplett in Deutschland machen" /gallenkamp
  92.  
  93. upuetz (Aachen):
  94. Wenn städtische Gebäude und deren Internetzugänge für die Aufstellung von Routern benutzt werden könnten wäre super. Förderung der Projekte mit Geld/Darlehen wäre auch gut. Störerhaftung wird NRW nicht kippen...
  95.  
  96. Tschäggy:
  97. Ich möchte hier nochmal auf die politische Dimension des Freifunks hinweisen. Mir zielt der dieser Antrag zu sehr auf das Internet ab. Bei Freifunk geht es um Bürgernetze. Internet ist nur ein Nebenprodukt des Freifunknetzes. Dies sollte in diesem Antrag irgendwie noch mehr herausgestellt werden.
  98. Wir haben hier in Mönchengladbach einen entsprechenden Antrag in den Rat eingebracht der leider abgelehnt wurde, obwohl eine der Mehrheitsparteien -die SPD- das Freifunkprinzip wortwörtlich in ihrem Kommunalwahlprogramm verankert hatte. Da war der Bremser der zweite Teil der GroKo -die CDU-.
  99.  
  100. Hier mal der Antrag: http://www.pipa-gruppe.de/?p=24
  101.  
  102. Zudem sehe ich die Erwähnung "einer Umgehung" auch kritisch dies ist eine Rechtsbeugung die natürlich von Kommunen nicht befürwortet werden kann. -Grins- Beim Cross Border Leasing waren die Kommunen da weniger zimperlich. Auch so manche Stadtwerke haben Tochterunternehmen mit Hauptsitz in einer Steueroase. Im übrigen ist immer noch das, was nicht verboten ist, legal.
  103.  
  104. Hier mal die kurze Rechtsauffassung der CDU Mönchengladbach die einen Tag vor der Abstimmung unseres Antrages veröffentlich wurde.
  105.  
  106. *http://www.breymann.de/inhalte/2/aktuelles/58726/offenes-wlan-in-der-innenstadt-freiheit-oder-risiko-/index.html <---- Dem Herrn RA sollte einmal jemand öffentlich widersprechen. Er ignoriert völlig die Rechtsprechung des EUGH (Urteil vom 27. März 2014, Rechtssache C‑314/12) zur Urheberrechtsrichtlinie (Richtlinie 2001/29/EG). Durch diese Urheberrechtsrichtlinie begründet sich die Gefahr für das Rechtsgut des Urhebers, mit der dann das Eintreten der Störerhaftung begründet wird.
  107.  
  108. *Der Gerichtshof hat in seinem Urteil u.a. entschieden, daß seine Auslegungen, über den konkreten Fall hinaus, auf jedwede Umsetzung der Richtlinie anzuwenden sind (C‑314/12 Abs. 46 Satz 2), also auch auf die Anwendung der sogenannten Störerhaftung bei Urheberrechtsfällen in Deutschland.
  109. *
  110. *"46 Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass es im Fall mehrerer kollidierender Grundrechte Sache der Mitgliedstaaten ist, bei der Umsetzung einer Richtlinie darauf zu achten, dass sie sich auf eine Auslegung dieser Richtlinie stützen, die es ihnen erlaubt, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den durch die Unionsrechtsordnung geschützten anwendbaren Grundrechten sicherzustellen. Ferner haben die Behörden und Gerichte der Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie nicht nur ihr nationales Recht im Einklang mit ihr auszulegen, sondern auch darauf zu achten, dass sie sich nicht auf eine Auslegung der Richtlinie stützen, die mit den genannten Grundrechten oder mit den anderen allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts, wie etwa dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, kollidiert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Januar 2008, Promusicae, C‑275/06, Slg. 2008, I‑271, Rn. 68)."
  111. *
  112. *Der Gerichtshof führte weiter aus, daß das Recht des Urhebers an seinem Eigentum gegen andere Grundrechte abzuwägen ist. Das sind die unternehmerische Freiheit, die Wirtschaftsteilnehmer wie die Anbieter von Internetzugangsdiensten nach Art. 16 der Charta genießen, und die durch Art. 11 der Charta geschützte Informationsfreiheit der Internetnutzer. Eine Anordnung die ihrem Adressaten aber einen Zwang auferlegt, der die freie Nutzung der ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen einschränkt, da sie ihn verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die für ihn unter Umständen mit erheblichen Kosten verbunden sind, beträchtliche Auswirkungen auf die Ausgestaltung seiner Tätigkeiten haben oder schwierige und komplexe technische Lösungen erfordern, schränkt seine Grundrechte ein (Vgl.: C‑314/12 Abs. 47 ). Ein Betreiber ist grundsätzlich nicht verpflichtet "untragbare Opfer zu erbringen" (Vgl.: C‑314/12 Abs. 53), d.h. er muß seinen Betrieb nicht einstellen.
  113. *
  114. *Dem Urheberrechtsinhaber steht jedoch das Recht zu "streng zielorientiert" (Vgl.: C‑314/12 Abs. 56 ) - d.h. für einzelne URLs - die Unterlassung der Zugänglichmachung vom Betreiber zu verlangen. Auch hierbei hat der Rechteinhaber die Verhältnismäßigkeit zu wahren, d.h. telefonbuchdicke Sperrlisten für einen WLAN-Router scheiden aus.
  115. *
  116. *Eine Verurteilung als Störer ist damit nur noch möglich, wenn der Betreiber gegen eine angemessene Unterlassungsforderung verstößt, ansonsten handelt der Betreiber befugt und sein Grundrecht überwiegt. Die deutsche Störerhaftung ist damit in diesem Bereich erledigt.
  117. *
  118. *Auch einzelne natürliche Personen (Einzelunternehmer) können diese unternehmerischen Freiheiten nach Art. 16 der Charta beanspruchen.
  119.  
  120. Ich würde den Schwerpunkt nicht auf "Freifunk" speziell setzen. Denn es gibt ja auch Leute, die abseits von Freifunk ihren Router offen lassen, die verfolgen ja das selbe / ähnliche Ziele. Oder Arbeiten zumindest mit dem selben Ansatz. Würde ich den Antrag schreiben, dann würde ich von IT-Infrastruktur und Contentunabhängigen Bürgernetzen sprechen und Analogien zum z.B. Wege- und Straßennetz ziehen.
  121. - Purodha Blissenbach aus Krefeld - Zustimmung: Das bild ist, daß der Zugführer oder Bahnchef haften, wenn jemand mit Diebesgut in der Tasche Bahn fährt.
  122. Freifunk --> "Wireless Community Networks" oder "Bürger-Funknetze"
  123.  
  124. "Die Landesregierung ermöglicht den Zugang zu den Dächern der landeseigenen Gebäude, um lokalen Freifunkausbau zu fördern." --> "Die Landesregierung fördert den Ausbau von Bürger-Funknetzen, in dem sie ermöglicht, Knoten dieser Netze in oder auf landeseigenen Gebäuden aufzustellen."
  125.  
  126. Matthias Schmidt, Ex-Pirat, Freifunker: ich finde persönlich die Verbindung zwischen Freifunk und Piratenpartei problematisch aus ähnlichen Gründen wie oben schon beschrieben. Zum einen sollte das Thema nicht nur auf Freifunk, sondern generell auf offene W-LANs bezogen sein und zum anderen fände ich es besser, wenn der Verein Freifunk Rheinland e.V., sowie generell alle Freifunk Vereine auf alle politischen Parteien zu gehen würde.
  127.  
  128. Nun gut, ich habe etwas Probleme, Dinge zu formulieren, geschweige denn, so eine Antragsvorlage auszuarbeiten. Ich möchte einfach ein paar Dinge nennen, die als gute Argumente grundsätzlich für den Freifunk sprechen.
  129.  
  130. Zu den bisherigen Argumenten könnten noch solche hinzu kommen, zum Beispiel dass eine Grundversorgung mit Internet als Allgemeingut dargestellt werden sollte. Statt für mobiles Internet weitere 500 MB für fünf Euro zu kaufen, kann das gleich als Beitrag für den Verein ausgegeben werden. Desto mehr Leute das machen, umso mehr wird das freie Netz unterstützt, welches direkt vor Ort von aktiven Leuten betreut wird. Jeder kennt die Situation, dass man mit dem mobilen Internet zu schnell in die Drosselung gerät, dass gerade bei einem Umzug das eigene Internet gerade nicht verfügbar ist, dass beim Providerwechsel es Probleme gibt, wo immer wieder zu hören ist, wo Menschen wochenlang nicht erreichbar sind und zuletzt Menschen von überall, die auf Reisen sind, die froh sind, unproblematisch sich irgendwo einloggen zu können. Ganz viele Menschen kennen diese Probleme. Es geht nicht darum, das schnellste Internet anzubieten, um Filme in höchster Auflösung zugucken, sondern um eine Grundversorgung, ähnlich wie die Luft zum Atmen, überall verfügbar.
  131.  
  132. Ob das nun in einem Antrag wiederzufinden ist, oder diese Argumente generell für Freifunk, offene Netzwerke usw. genutzt wird, überlasse ich euch. Es ist leider so, dass ganz viele Menschen die Piratenpartei sehr negativ wahrnehmen. Um Dinge zu transportieren im politischen Raum, um Menschen mitzunehmen, müssen Themen und Personen positiv besetzt sein. Ich bitte dies zu beachten und vielleicht dazu zu kommen, allgemeiner handeln zu können und nicht einfach in Einzelinteressen einzelner Parteien. Vielen Dank.
  133.  
  134. === Kommentar Alexander Morlang ===
  135. * Ehrenamt lässt sich ersetzen durch den begriff "bürgerschaftliches engagement"
  136. * statt "freifunk" einmal definieren, das es netze sind, welche unter das pico peering agreement fallen, siehe AgH Drucksache 17/0454 http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-0454.pdf
  137. * ersetze "landeseigenen Gebäude" durch "landeseigenen Immobilien und der Immobilien landeseigener Betriebe"
  138.  
  139. === Kommentar von @freifunker (Ex-Pirat und aus NDS) ===
  140. Die obigen Änderungen der anderen Mitwirkenden finde ich größtenteils zutreffend. Wenn diese noch eingearbeitet werden, könnte ich mit dem Antrag leben. Wobei ich ziemlich sicher bin das er nicht angenommen werden wird, weil er nicht von den Regierungsparteien kommt. Aber ein Versuch ist es Wert. In der Zwischenzeit mache ich einfach das was ich am besten kann. Menschen zu überzeugen einen Knoten bei sich aufzustellen. Machen statt Labern. Eine Devise die mich mal zu den Piraten getrieben hat.
  141.  
  142. == Kontaktmöglichkeiten ==
  143.  
  144. Bei grundsätzlichen Fragen und Anregungen:
  145. lukas.lamla@landtag.nrw.de
  146. Twitter: https://twitter.com/Maltis
  147. Tel: 0211 88 44 601
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