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Jun 27th, 2012
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  1. --- cdu-alt.txt 2012-06-27 13:06:30.559123218 +0200
  2. +++ cdu-neu.txt 2012-06-27 13:30:10.098815451 +0200
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  4. -Das deutsche Urheberrecht hat sich im Grundsatz bewährt, es muss nicht neu geschaffen werden.
  5. -Mit Änderungen in den letzten Jahren hat der Gesetzgeber bereits auf die Digitalisierung reagiert und richtige Anpassungen vorgenommen.
  6. -Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion möchte diesen Modernisierungsprozess des Urheberrechtes weiter vorantreiben.
  7. -
  8.  Das Internet ist das freiheitlichste und effizienteste Informations- und Kommunikationsmittel der Welt und prägt unsere Gesellschaft.
  9.  Sowohl die Wahrung des geistigen Eigentums als auch die Freiheit der Kommunikation im Internet sind wichtig.
  10.  Alle Beteiligten - Kreative, Nutzer und Provider - bewegen sich in einem Spannungsfeld, dessen Auswirkungen stärker und schneller sichtbar werden als früher.
  11.  Das digitale Leben ist durch Freiheit und Verantwortung geprägt.
  12.  Das muss allen gleichermaßen bewusst sein.
  13.  
  14. +Das deutsche Urheberrecht hat sich im Grundsatz bewährt, es muss nicht neu geschaffen werden.
  15. +Mit Änderungen in den letzten Jahren hat der Gesetzgeber bereits auf die Digitalisierung reagiert und richtige Anpassungen vorgenommen.
  16. +Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion möchte diesen Modernisierungsprozess des Urheberrechtes weiter vorantreiben.
  17. +
  18.  Das Urheberrecht stellt die wirtschaftliche Grundlage des kreativen Schaffens dar.
  19.  Viele Werke sind das Ergebnis einer höchst arbeitsteiligen und komplexen Zusammenarbeit zwischen Urhebern und Verwertern.
  20.  Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, diese Zusammenhänge zu verdeutlichen, um das Bewusstsein für den Wert geistigen Eigentums und den Respekt vor der künstlerischen Leistung zu stärken.
  21.  
  22.  Es ist unser Anliegen, das Urheberrecht einfach und klar zu gestalten.
  23.  Die Rechtsunsicherheit bei vielen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Akzeptanzverlust des bestehenden Rechts wollen wir beseitigen.
  24. -Dort, wo existierende Schranken zugunsten der Allgemeinheit zu restriktiv ausgelegt werden und auch aus Sicht von Sachverständigen kaum geeignet sind, „die Interessen der Öffentlichkeit“ angemessen abzubilden, werden wir Änderungen vornehmen.
  25. +Dort, wo existierende Schranken zu restriktiv ausgelegt werden und auch aus Sicht von Sachverständigen kaum geeignet sind, die Interessen der Öffentlichkeit angemessen abzubilden, werden wir Änderungen vornehmen.
  26.  Im Sinne der Kreativen und Konsumenten müssen wir ein konsistentes Recht für analoge und digitale Inhalte schaffen.
  27.  Zudem ist uns bewusst, dass sich das Urheberrecht im internationalen Rahmen bewähren muss.
  28. -
  29.  Die Unionsfraktion hat sich in der öffentlichen Debatte dazu bekannt, einen gerechten Interessensausgleich herbeizuführen.
  30. -Zu diesem Zweck stellt sie den folgenden Katalog mit Änderungsvorschlägen vor, die zügig umgesetzt werden sollen.
  31. +Zu diesem Zweck stellt sie den folgenden Katalog mit Leitlinien vor, die zügig umgesetzt werden sollen.
  32.  
  33. -1. Rechtsvereinfachung
  34. +1. Rechtsvereinfachung ist Verbraucherschutz
  35.  
  36. +Für die große Mehrheit der Nutzer ist es selbstverständlich, ein angemessenes Entgelt für die Nutzung von Inhalten zu entrichten.
  37.  Die Bürger als Urheber und Nutzer von Werken erwarten vom Gesetzgeber ein gerechtes und verständliches Urheberrecht.
  38.  
  39.  Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich deshalb dafür ein, dass im Rahmen einer Reform des Urheberrechts die bestehenden Schranken an die Erfordernisse der Digitalisierung angepasst werden.
  40.  Dazu ist eine technische und rechtspolitische Abwägung notwendig, welche die berechtigten Interessen der Urheber, Verwerter und Verbraucher ausgewogen berücksichtigt.
  41.  
  42. -Das kontinentaleuropäische Schrankenmodell hat gegenüber dem US-amerikanischen Modell des “fair use” den Vorteil der Rechtssicherheit.
  43. -Durch die gesetzlich normierten Schranken kann jeder Nutzer im Urheberrechtsgesetz nachlesen, was er darf oder nicht.
  44. -Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, auf europäischer Ebene die Vor- und Nachteile beider Ansätze zu diskutieren, um zu einer einheitlichen Systematik zu gelangen.
  45. -Das Urheberrecht muss offen sein für neue technische und wirtschaftliche Möglichkeiten und Entwicklungen.
  46. +Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält an dem deutschen Schrankenmodell fest.
  47. +Gegenüber dem US-amerikanischen Modell des "fair use" sehen wir hier den Vorteil der Rechtssicherheit.
  48. +Durch die gesetzlich normierten Schranken soll jeder Nutzer im Urheberrechtsgesetz nachlesen können, was er darf oder nicht.
  49. +
  50. +Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, diese Vorteile auf europäischer Ebene zu diskutieren, um zu einer einheitlichen Systematik in Europa zu gelangen.
  51. +Das Urheberrecht muss für neue technische und wirtschaftliche Möglichkeiten und Entwicklungen offen sein.
  52.  
  53.  2. Rechtssicherheit bei Mashups und Remixes
  54.  
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  56.  Sofern es sich um ein neues Werk handelt und der Eindruck des Originals gegenüber demjenigen des neuen Werkes „verblasst“, darf das Original frei bearbeitet werden.
  57.  Eine stumpfe Kopie ist dagegen keine schützenswerte Leistung.
  58.  
  59. -Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht die Internetwirtschaft - insbesondere die Hostprovider - in der Pflicht, eine wirkungs-vollere Aufklärung der Nutzer zu betreiben.
  60. +Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht die Internetwirtschaft in der Pflicht, eine wirkungsvollere Aufklärung der Nutzer zu betreiben.
  61.  Der Internetnutzer muss anhand von konkreten Beispielen besser beurteilen können, ob die transformative Werknutzung zulässig ist oder es sich um eine nicht schützenswerte Kopie handelt.
  62.  
  63.  3. Digitale Privatkopie
  64. @@ -74,22 +76,23 @@
  65.  
  66.  5. Keine Kulturflatrate
  67.  
  68. -Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt pauschale Vergütungsmodelle für die Erstnutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten ab.
  69. -Sowohl die Kulturflatrate als auch die „Kulturwertmark“ würden unverhältnismäßig in die Grundrechte der Kreativen eingreifen und zugleich die Geschäftsmodelle der Kreativwirtschaft staatlich vorgeben.
  70. +Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt neue pauschale Vergütungsmodelle für die Erstnutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten ab und spricht sich für eine individuelle Vergütung der Kreativen aus.
  71. +Sowohl die Kulturflatrate als auch die „Kulturwertmark“ würden unverhältnismäßig Grundrechte der Kreativen eingreifen und in die zugleich die Geschäftsmodelle der Kreativwirtschaft staatlich vorgeben.
  72.  Dies ist mit der sozialen Marktwirtschaft unvereinbar.
  73.  
  74.  Unabhängig von diesen verfassungsrechtlichen und darüber hinaus auch datenschutzrechtlichen Bedenken, ist eine solche pauschale Lösung eine Bevormundung für den Nutzer.
  75.  Die Nutzer würden unabhängig von dem konkreten Konsumverhalten zu einer gesetzlich verordneten Zahlung verpflichtet.
  76.  
  77. -6. Wissenschaftsfreundliches Urheberrecht
  78. +6. Bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht
  79.  
  80.  Die Wissenschaft trägt maßgeblich zur Erweiterung unseres Wissens bei und ist dabei auf die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke angewiesen.
  81.  Deswegen gibt es in den §§ 52a ff.
  82. -UrhG besondere Schranken für den Bereich Wissenschaft und Forschung sowie Studium und Lehre.
  83. +UrhG besondere Schranken für die Bereiche Schule, Studium und Lehre, Wissenschaft und Forschung.
  84.  
  85.  Aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung sind viele dieser Regelungen nicht mehr passgenau und teilweise technisch überholt.
  86.  Außerdem könnten sich einige Regelungen vor Gericht als nicht praktikabel herausstellen.
  87. -Auf der Grundlage einer umfassenden Evaluierung möchte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion daher eine Überarbeitung dieser Regelungen und die Zusammenführung zu einer einheitlichen Wissenschaftsschranke erreichen.
  88. +Auf der Grundlage einer umfassenden Evaluierung möchte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion daher eine kurzfristige Überarbeitung dieser Regelungen und die Zusammenführung zu einer einheitlichen Wissenschaftsschranke erreichen.
  89. +Dies muss Hand in Hand gehen mit einer angemessenen Erhöhung der wissenschaftlichen Anschaffungsetats von Schulen, Universitäten und Bibliotheken.
  90.  
  91.  Die CDU/CSU-Bundestagfraktion unterstützt Open-Access-Veröffentlichungen, die den digitalen Zugriff auf die wissenschaftlichen Veröffentlichungen fördern.
  92.  Da es Anzeichen für eine marktbeherrschende Stellung von wissenschaftlichen Großverlagen gibt, halten wir eine Überprüfung dieses Marktes durch das Bundeskartellamt für angezeigt.
  93. @@ -98,6 +101,7 @@
  94.  Ziel ist es, dass öffentlich geförderte Forschungsprojekte nicht ausschließlich in Verlagspublikationen veröffentlicht werden.
  95.  Die Autoren sollen ihre Werke zeitnah auch durch Open Access der Öffentlichkeit zugänglich machen können.
  96.  Für die Verwirklichung dieses Prinzips setzen wir uns auch auf europäischer Ebene ein.
  97. +Darüber hinaus erwarten wir von Wissenschaft und Verlagen, dass sie Vereinbarungen zu Open Access treffen.
  98.  
  99.  7. Digitalisierung des kulturellen Erbes
  100.  
  101. @@ -123,18 +127,18 @@
  102.  Auch die Presseverleger müssen im Internet ihre verlegerische Leistung mit einem Leistungsschutzrecht geltend machen können.
  103.  
  104.  Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt deshalb ein eng begrenztes Leistungsschutzrecht für Presseverlage.
  105. -Dieses Recht ist beschränkt auf die gewerbliche Nutzung und soll Presseverleger an den Gewinnen beteiligen, die Dritte mit der kommerziellen Nutzung von Presseerzeugnissen erzielen.
  106. +Dieses Recht ist beschränkt auf eine gewerbliche Nutzung und soll Presseverleger an den Gewinnen beteiligen, die Dritte mit der kommerziellen Nutzung von Presseerzeugnissen erzielen.
  107.  Dabei dürfen Privatpersonen, ehrenamtlich organisierte Vereine und Blogger ohne Gewinnerzielungsabsicht nicht erfasst werden.
  108.  Auch Links müssen frei bleiben, damit in Abwägung mit dem Grundrecht auf Eigentum die Informationsfreiheit gewahrt bleibt.
  109.  
  110.  10. Kollektive Rechtewahrnehmung
  111.  
  112. -Die Verhandlungen über die Leerträgerpauschalvergütung, die beim Kauf von Vervielfältigungsgeräten wie Computern, Kopierern und USB-Sticks anfällt, haben sich im Rahmen der kollektiven Rechtewahrnehmung grundsätzlich bewährt.
  113. -Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stellt jedoch fest, dass das Schiedsverfahren im Rahmen der Tarifverhandlungen gestrafft werden muss, um den Verhandlungsprozess zu beschleunigen.
  114. +Die Kollektive Rechtewahrnehmung und die Verhandlungen über die Leerträgerpauschalvergütung, die beim Kauf von Vervielfältigungsgeräten wie Computern, Kopierern und USBSticks anfällt, haben sich im Rahmen der kollektiven Rechtewahrnehmung grundsätzlich bewährt.
  115. +Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stellt jedoch fest, dass das Schiedsverfahren im Rahmen der Tarifverhandlungen weiter gestrafft und beschleunigt werden könnte.
  116.  Damit würde die Gesamtsumme der Rückstellungen verringert und die Vergütungen könnten schneller an die Urheber ausgeschüttet werden.
  117.  Eine gesetzliche Hinterlegungspflicht für zumindest einen Teil der Vergütungsansprüche könnte dazu beitragen, diese Ansprüche der Urheber vor (teils kalkulierten) Insolvenzen der Hersteller und Importeure zu schützen.
  118.  
  119. -11. Rechtsdurchsetzung im Internet
  120. +11. Schutz der Kreativen im Internet
  121.  
  122.  Mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird es keine gesetzlichen Internetsperren gegen Nutzer zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen geben.
  123.  Die Breitbandstrategie der Bundesregierung bringt zum Ausdruck, dass der Internetzugang inzwischen zur infrastrukturellen Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger gehört und daher auch nicht von Staats wegen gesperrt werden darf.
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  125.  Die Verantwortlichkeit zur Löschung der urheberrechtsverletzenden Inhalte nach Inkenntnissetzung funktioniert in der Praxis.
  126.  Dies hat auch die jüngste Rechtsprechung bestätigt.
  127.  
  128. -Weltweit muss die Zusammenarbeit der Behörden intensiviert werden.
  129. +Die Strafverfolgungsbehörden benötigen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität eine angemessene technische und personelle Ausstattung.
  130. +Der Fall Kino.to hat gezeigt, dass für eine effektive Ermittlung Ressourcen und Kompetenzen gebündelt werden müssen.
  131. +Deswegen sollten Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung illegaler Streaming-Plattformen gebildet werden.
  132. +
  133. +Derzeit besteht zum Schutz des geistigen Eigentums noch nicht in allen Staaten der Europäischen Union ein einheitlicher Rechtsrahmen, der eine Verfolgung von Betreibern von illegalen Streaming-Plattformen effektiv zulässt.
  134. +Daher muss sowohl die Vereinheitlichung des gemeinsamen Rechtsrahmens als auch die Zusammenarbeit der Behörden europa- und weltweit intensiviert werden.
  135.  Für Europa halten wir eine zentrale Einrichtung im Rahmen der Selbstregulierung für möglich, an die entsprechende Ersuchen für europäische Hoster gerichtet werden könnten.
  136.  
  137.  13. Warnhinweise
  138.  
  139.  Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Diskussionen über verschiedene Warnhinweismodelle als Verbesserung des Verbraucherschutzes.
  140.  Warnhinweise könnten einen Beitrag zur Aufklärung leisten und auch ohne unmittelbare Sanktionierung verdeutlichen, dass das Urheberrecht im digitalen Zeitalter gilt.
  141. -Gesetzliche Sperren von Internetanschlüssen und eine generelle Deep-Paket-Inspection zur Überwachung des Datenverkehrs lehnen wir ab.
  142. +Gesetzliche Sperren von Internetanschlüssen und eine Deep-Packet-Inspection zur Überwachung des Datenverkehrs einzelner Nutzer lehnen wir ab.
  143.  
  144. -14. Abmahnungen
  145. +14. Schutz vor unseriösen Abmahnungen
  146.  
  147.  Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will die Verbraucher vor unberechtigten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen schützen.
  148.  Den Abmahnkanzleien, die in großem Stil unberechtigte Abmahnungen verschicken, muss ein Riegel vorgeschoben werden.
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  150.  Darlegungspflichten für die Zuverlässigkeit des Ermittlungsverfahrens können sicherstellen, dass die Daten der Rechtsverletzer seriös ermittelt wurden.
  151.  Und eine schärfere standesrechtliche Aufsicht für Rechtsanwälte kann dazu beitragen, unseriöse Rechtsanwälte aus dem Verkehr zu ziehen.
  152.  Eine Weiterentwicklung der Deckelungsregelungen in § 97a UrhG die eine Obergrenze für die Anwaltskosten bei Abmahnungen vorsieht, halten wir für richtig.
  153. -Eine pauschale Streitwertbegrenzung lehnen wir jedoch als nicht zielführend ab.
  154. +Pauschale Streitwertbegrenzungen, welche die Schwere der Rechtsverletzung nicht berücksichtigen, lehnen wir als nicht zielführend ab.
  155.  
  156.  15. Aufklärung und Selbstregulierung
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