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- --- cdu-alt.txt 2012-06-27 13:06:30.559123218 +0200
- +++ cdu-neu.txt 2012-06-27 13:30:10.098815451 +0200
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- -Das deutsche Urheberrecht hat sich im Grundsatz bewährt, es muss nicht neu geschaffen werden.
- -Mit Änderungen in den letzten Jahren hat der Gesetzgeber bereits auf die Digitalisierung reagiert und richtige Anpassungen vorgenommen.
- -Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion möchte diesen Modernisierungsprozess des Urheberrechtes weiter vorantreiben.
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- Das Internet ist das freiheitlichste und effizienteste Informations- und Kommunikationsmittel der Welt und prägt unsere Gesellschaft.
- Sowohl die Wahrung des geistigen Eigentums als auch die Freiheit der Kommunikation im Internet sind wichtig.
- Alle Beteiligten - Kreative, Nutzer und Provider - bewegen sich in einem Spannungsfeld, dessen Auswirkungen stärker und schneller sichtbar werden als früher.
- Das digitale Leben ist durch Freiheit und Verantwortung geprägt.
- Das muss allen gleichermaßen bewusst sein.
- +Das deutsche Urheberrecht hat sich im Grundsatz bewährt, es muss nicht neu geschaffen werden.
- +Mit Änderungen in den letzten Jahren hat der Gesetzgeber bereits auf die Digitalisierung reagiert und richtige Anpassungen vorgenommen.
- +Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion möchte diesen Modernisierungsprozess des Urheberrechtes weiter vorantreiben.
- +
- Das Urheberrecht stellt die wirtschaftliche Grundlage des kreativen Schaffens dar.
- Viele Werke sind das Ergebnis einer höchst arbeitsteiligen und komplexen Zusammenarbeit zwischen Urhebern und Verwertern.
- Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, diese Zusammenhänge zu verdeutlichen, um das Bewusstsein für den Wert geistigen Eigentums und den Respekt vor der künstlerischen Leistung zu stärken.
- Es ist unser Anliegen, das Urheberrecht einfach und klar zu gestalten.
- Die Rechtsunsicherheit bei vielen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Akzeptanzverlust des bestehenden Rechts wollen wir beseitigen.
- -Dort, wo existierende Schranken zugunsten der Allgemeinheit zu restriktiv ausgelegt werden und auch aus Sicht von Sachverständigen kaum geeignet sind, „die Interessen der Öffentlichkeit“ angemessen abzubilden, werden wir Änderungen vornehmen.
- +Dort, wo existierende Schranken zu restriktiv ausgelegt werden und auch aus Sicht von Sachverständigen kaum geeignet sind, die Interessen der Öffentlichkeit angemessen abzubilden, werden wir Änderungen vornehmen.
- Im Sinne der Kreativen und Konsumenten müssen wir ein konsistentes Recht für analoge und digitale Inhalte schaffen.
- Zudem ist uns bewusst, dass sich das Urheberrecht im internationalen Rahmen bewähren muss.
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- Die Unionsfraktion hat sich in der öffentlichen Debatte dazu bekannt, einen gerechten Interessensausgleich herbeizuführen.
- -Zu diesem Zweck stellt sie den folgenden Katalog mit Änderungsvorschlägen vor, die zügig umgesetzt werden sollen.
- +Zu diesem Zweck stellt sie den folgenden Katalog mit Leitlinien vor, die zügig umgesetzt werden sollen.
- -1. Rechtsvereinfachung
- +1. Rechtsvereinfachung ist Verbraucherschutz
- +Für die große Mehrheit der Nutzer ist es selbstverständlich, ein angemessenes Entgelt für die Nutzung von Inhalten zu entrichten.
- Die Bürger als Urheber und Nutzer von Werken erwarten vom Gesetzgeber ein gerechtes und verständliches Urheberrecht.
- Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich deshalb dafür ein, dass im Rahmen einer Reform des Urheberrechts die bestehenden Schranken an die Erfordernisse der Digitalisierung angepasst werden.
- Dazu ist eine technische und rechtspolitische Abwägung notwendig, welche die berechtigten Interessen der Urheber, Verwerter und Verbraucher ausgewogen berücksichtigt.
- -Das kontinentaleuropäische Schrankenmodell hat gegenüber dem US-amerikanischen Modell des “fair use” den Vorteil der Rechtssicherheit.
- -Durch die gesetzlich normierten Schranken kann jeder Nutzer im Urheberrechtsgesetz nachlesen, was er darf oder nicht.
- -Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, auf europäischer Ebene die Vor- und Nachteile beider Ansätze zu diskutieren, um zu einer einheitlichen Systematik zu gelangen.
- -Das Urheberrecht muss offen sein für neue technische und wirtschaftliche Möglichkeiten und Entwicklungen.
- +Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält an dem deutschen Schrankenmodell fest.
- +Gegenüber dem US-amerikanischen Modell des "fair use" sehen wir hier den Vorteil der Rechtssicherheit.
- +Durch die gesetzlich normierten Schranken soll jeder Nutzer im Urheberrechtsgesetz nachlesen können, was er darf oder nicht.
- +
- +Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, diese Vorteile auf europäischer Ebene zu diskutieren, um zu einer einheitlichen Systematik in Europa zu gelangen.
- +Das Urheberrecht muss für neue technische und wirtschaftliche Möglichkeiten und Entwicklungen offen sein.
- 2. Rechtssicherheit bei Mashups und Remixes
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- Sofern es sich um ein neues Werk handelt und der Eindruck des Originals gegenüber demjenigen des neuen Werkes „verblasst“, darf das Original frei bearbeitet werden.
- Eine stumpfe Kopie ist dagegen keine schützenswerte Leistung.
- -Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht die Internetwirtschaft - insbesondere die Hostprovider - in der Pflicht, eine wirkungs-vollere Aufklärung der Nutzer zu betreiben.
- +Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht die Internetwirtschaft in der Pflicht, eine wirkungsvollere Aufklärung der Nutzer zu betreiben.
- Der Internetnutzer muss anhand von konkreten Beispielen besser beurteilen können, ob die transformative Werknutzung zulässig ist oder es sich um eine nicht schützenswerte Kopie handelt.
- 3. Digitale Privatkopie
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- 5. Keine Kulturflatrate
- -Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt pauschale Vergütungsmodelle für die Erstnutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten ab.
- -Sowohl die Kulturflatrate als auch die „Kulturwertmark“ würden unverhältnismäßig in die Grundrechte der Kreativen eingreifen und zugleich die Geschäftsmodelle der Kreativwirtschaft staatlich vorgeben.
- +Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt neue pauschale Vergütungsmodelle für die Erstnutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten ab und spricht sich für eine individuelle Vergütung der Kreativen aus.
- +Sowohl die Kulturflatrate als auch die „Kulturwertmark“ würden unverhältnismäßig Grundrechte der Kreativen eingreifen und in die zugleich die Geschäftsmodelle der Kreativwirtschaft staatlich vorgeben.
- Dies ist mit der sozialen Marktwirtschaft unvereinbar.
- Unabhängig von diesen verfassungsrechtlichen und darüber hinaus auch datenschutzrechtlichen Bedenken, ist eine solche pauschale Lösung eine Bevormundung für den Nutzer.
- Die Nutzer würden unabhängig von dem konkreten Konsumverhalten zu einer gesetzlich verordneten Zahlung verpflichtet.
- -6. Wissenschaftsfreundliches Urheberrecht
- +6. Bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht
- Die Wissenschaft trägt maßgeblich zur Erweiterung unseres Wissens bei und ist dabei auf die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke angewiesen.
- Deswegen gibt es in den §§ 52a ff.
- -UrhG besondere Schranken für den Bereich Wissenschaft und Forschung sowie Studium und Lehre.
- +UrhG besondere Schranken für die Bereiche Schule, Studium und Lehre, Wissenschaft und Forschung.
- Aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung sind viele dieser Regelungen nicht mehr passgenau und teilweise technisch überholt.
- Außerdem könnten sich einige Regelungen vor Gericht als nicht praktikabel herausstellen.
- -Auf der Grundlage einer umfassenden Evaluierung möchte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion daher eine Überarbeitung dieser Regelungen und die Zusammenführung zu einer einheitlichen Wissenschaftsschranke erreichen.
- +Auf der Grundlage einer umfassenden Evaluierung möchte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion daher eine kurzfristige Überarbeitung dieser Regelungen und die Zusammenführung zu einer einheitlichen Wissenschaftsschranke erreichen.
- +Dies muss Hand in Hand gehen mit einer angemessenen Erhöhung der wissenschaftlichen Anschaffungsetats von Schulen, Universitäten und Bibliotheken.
- Die CDU/CSU-Bundestagfraktion unterstützt Open-Access-Veröffentlichungen, die den digitalen Zugriff auf die wissenschaftlichen Veröffentlichungen fördern.
- Da es Anzeichen für eine marktbeherrschende Stellung von wissenschaftlichen Großverlagen gibt, halten wir eine Überprüfung dieses Marktes durch das Bundeskartellamt für angezeigt.
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- Ziel ist es, dass öffentlich geförderte Forschungsprojekte nicht ausschließlich in Verlagspublikationen veröffentlicht werden.
- Die Autoren sollen ihre Werke zeitnah auch durch Open Access der Öffentlichkeit zugänglich machen können.
- Für die Verwirklichung dieses Prinzips setzen wir uns auch auf europäischer Ebene ein.
- +Darüber hinaus erwarten wir von Wissenschaft und Verlagen, dass sie Vereinbarungen zu Open Access treffen.
- 7. Digitalisierung des kulturellen Erbes
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- Auch die Presseverleger müssen im Internet ihre verlegerische Leistung mit einem Leistungsschutzrecht geltend machen können.
- Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt deshalb ein eng begrenztes Leistungsschutzrecht für Presseverlage.
- -Dieses Recht ist beschränkt auf die gewerbliche Nutzung und soll Presseverleger an den Gewinnen beteiligen, die Dritte mit der kommerziellen Nutzung von Presseerzeugnissen erzielen.
- +Dieses Recht ist beschränkt auf eine gewerbliche Nutzung und soll Presseverleger an den Gewinnen beteiligen, die Dritte mit der kommerziellen Nutzung von Presseerzeugnissen erzielen.
- Dabei dürfen Privatpersonen, ehrenamtlich organisierte Vereine und Blogger ohne Gewinnerzielungsabsicht nicht erfasst werden.
- Auch Links müssen frei bleiben, damit in Abwägung mit dem Grundrecht auf Eigentum die Informationsfreiheit gewahrt bleibt.
- 10. Kollektive Rechtewahrnehmung
- -Die Verhandlungen über die Leerträgerpauschalvergütung, die beim Kauf von Vervielfältigungsgeräten wie Computern, Kopierern und USB-Sticks anfällt, haben sich im Rahmen der kollektiven Rechtewahrnehmung grundsätzlich bewährt.
- -Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stellt jedoch fest, dass das Schiedsverfahren im Rahmen der Tarifverhandlungen gestrafft werden muss, um den Verhandlungsprozess zu beschleunigen.
- +Die Kollektive Rechtewahrnehmung und die Verhandlungen über die Leerträgerpauschalvergütung, die beim Kauf von Vervielfältigungsgeräten wie Computern, Kopierern und USBSticks anfällt, haben sich im Rahmen der kollektiven Rechtewahrnehmung grundsätzlich bewährt.
- +Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stellt jedoch fest, dass das Schiedsverfahren im Rahmen der Tarifverhandlungen weiter gestrafft und beschleunigt werden könnte.
- Damit würde die Gesamtsumme der Rückstellungen verringert und die Vergütungen könnten schneller an die Urheber ausgeschüttet werden.
- Eine gesetzliche Hinterlegungspflicht für zumindest einen Teil der Vergütungsansprüche könnte dazu beitragen, diese Ansprüche der Urheber vor (teils kalkulierten) Insolvenzen der Hersteller und Importeure zu schützen.
- -11. Rechtsdurchsetzung im Internet
- +11. Schutz der Kreativen im Internet
- Mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird es keine gesetzlichen Internetsperren gegen Nutzer zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen geben.
- Die Breitbandstrategie der Bundesregierung bringt zum Ausdruck, dass der Internetzugang inzwischen zur infrastrukturellen Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger gehört und daher auch nicht von Staats wegen gesperrt werden darf.
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- Die Verantwortlichkeit zur Löschung der urheberrechtsverletzenden Inhalte nach Inkenntnissetzung funktioniert in der Praxis.
- Dies hat auch die jüngste Rechtsprechung bestätigt.
- -Weltweit muss die Zusammenarbeit der Behörden intensiviert werden.
- +Die Strafverfolgungsbehörden benötigen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität eine angemessene technische und personelle Ausstattung.
- +Der Fall Kino.to hat gezeigt, dass für eine effektive Ermittlung Ressourcen und Kompetenzen gebündelt werden müssen.
- +Deswegen sollten Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung illegaler Streaming-Plattformen gebildet werden.
- +
- +Derzeit besteht zum Schutz des geistigen Eigentums noch nicht in allen Staaten der Europäischen Union ein einheitlicher Rechtsrahmen, der eine Verfolgung von Betreibern von illegalen Streaming-Plattformen effektiv zulässt.
- +Daher muss sowohl die Vereinheitlichung des gemeinsamen Rechtsrahmens als auch die Zusammenarbeit der Behörden europa- und weltweit intensiviert werden.
- Für Europa halten wir eine zentrale Einrichtung im Rahmen der Selbstregulierung für möglich, an die entsprechende Ersuchen für europäische Hoster gerichtet werden könnten.
- 13. Warnhinweise
- Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Diskussionen über verschiedene Warnhinweismodelle als Verbesserung des Verbraucherschutzes.
- Warnhinweise könnten einen Beitrag zur Aufklärung leisten und auch ohne unmittelbare Sanktionierung verdeutlichen, dass das Urheberrecht im digitalen Zeitalter gilt.
- -Gesetzliche Sperren von Internetanschlüssen und eine generelle Deep-Paket-Inspection zur Überwachung des Datenverkehrs lehnen wir ab.
- +Gesetzliche Sperren von Internetanschlüssen und eine Deep-Packet-Inspection zur Überwachung des Datenverkehrs einzelner Nutzer lehnen wir ab.
- -14. Abmahnungen
- +14. Schutz vor unseriösen Abmahnungen
- Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will die Verbraucher vor unberechtigten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen schützen.
- Den Abmahnkanzleien, die in großem Stil unberechtigte Abmahnungen verschicken, muss ein Riegel vorgeschoben werden.
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- Darlegungspflichten für die Zuverlässigkeit des Ermittlungsverfahrens können sicherstellen, dass die Daten der Rechtsverletzer seriös ermittelt wurden.
- Und eine schärfere standesrechtliche Aufsicht für Rechtsanwälte kann dazu beitragen, unseriöse Rechtsanwälte aus dem Verkehr zu ziehen.
- Eine Weiterentwicklung der Deckelungsregelungen in § 97a UrhG die eine Obergrenze für die Anwaltskosten bei Abmahnungen vorsieht, halten wir für richtig.
- -Eine pauschale Streitwertbegrenzung lehnen wir jedoch als nicht zielführend ab.
- +Pauschale Streitwertbegrenzungen, welche die Schwere der Rechtsverletzung nicht berücksichtigen, lehnen wir als nicht zielführend ab.
- 15. Aufklärung und Selbstregulierung
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