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- Hartz IV-Empfänger dürfen grundsätzlich einen Beistand mit zum Jobcenter nehmen
- Das Hessische Landessozialgericht – Urteil vom 22.06.2007, L 9 B 68/06 AS
- Ein Jobcenter hatte die Termine eines Bestandes bewusst so gelegt, das dieser nicht mehr in der Lage war als Beistand für einem anderen Hartz IV-Empfänger zu fungieren.
- weiterlesen auf: http://velbertbloggt.blogspot.de/2013/10/hartz-iv-empfanger-durfen-grundsatzlich.html
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