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- Private Wohnungen von Hartz-IV-Beziehern dürfen vom Jobcenter kontrolliert werden
- Das rheinland-pfälzischen Landessozialgericht hat ein aktuelles Urteil erlassen, dass die Jobcenter ermächtigt, die Wohnungen von Hartz-IV leistungsberechtigten Menschen bei Betrugsverdacht zu kontrollieren. Das Gericht gab einem Jobcenter Recht die Unterkunftskosten einer Frau nicht mehr zu übernehmen (Az.: L3AS315/14BER).
- weiterlesen auf: http://velbertbloggt.blogspot.de/2014/10/private-wohnungen-von-hartz-iv.html
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