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- Jobcenter Köln - Faule Ausrede als Widerspruchsbescheid
- Eine faule Ausrede in Form eines Widerspruchsbescheid bekam ein "Kunde" des Jobcenters Köln, nach dem er über seinen Anwalt einen Widerspruch gegen eine zu Unrecht erlassene Sanktion eingelegt hatte.
- Der "Kunde" sollte für die Zeit vom 1. Juli bis 30. September mit 30% seines Regelsatzes sanktioniert werden und erhielt darüber einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. Seine sanktionsfreudige Sachbearbeiterin, die auch gerne mal als "Herr" im Absender firmiert, erließ den Sanktionsbescheid am 18. Juni.
- weiterlesen auf: http://velbertbloggt.blogspot.de/2013/10/jobcenter-koln-faule-ausrede-als.html
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