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- Am Morgen des 20.Mai 2011 hat die Polizei in Folge eines französichen
- Ermittlungsersuchens eine Vielzahl an Servern der Piratenpartei
- Deutschland, die bei der Firma AixIT in Offenbach gemietet sind,
- beschlagnahmt.
- Dazu stellt der Bundesvorstand fest:
- Der Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland wird im Rahmen seiner
- gesetzlichen Verpflichtungen zur Aufklärung der durch die französischen
- Ermittlungsbehörden erhobenen Vorwürfe beitragen. Die Zugänge zu
- technischen Infrastruktur der Piratenpartei sind aus diesem Grund - so
- weit es den Ermittlungszielen dient - zur Verfügung gestellt worden.
- Damit soll die zielgerichtete Suche nach einzelnen Daten ermöglicht
- werden.
- Gegenwärtig geht der Bundesvorstand davon aus, dass kein schuldhaftes
- Verhalten der Piratenpartei Deutschland vorliegt. Das Vorgehen der
- Ermittlungsbehörden richtet sich nicht gegen die Piratenpartei
- Deutschland oder deren Untergliederungen, diese ist lediglich als
- Betreiber der Server involviert. Insofern werden die
- Ermittlungsresultate der Polizei mit Neugierde erwartet. Den eigenen
- Ansprüchen gerecht, wird der Bundesvorstand - sobald gesicherte
- Informationen zur Verfügung stehen - in hoher Transparenz und
- erschöpfend zu den aktuellen Vorhaltungen Stellung nehmen.
- Der Bundesvorstand hat derzeit jedoch keinerlei Kenntnis von
- Informationen, die eine komplette Abschaltung aller Server der
- Piratenpartei Deutschland rechtfertigen würden. Betroffen waren nach den
- vorliegenden Informationen lediglich ein einzelner, öffentlicher Dienst
- auf einem virtuellen Server der Piratenpartei.
- Die Abschaltung aller Server ist ein massiver Eingriff in die
- Kommunikations- und Informationstruktur der sechstgrößten Partei
- Deutschlands. Angesichts der in zwei Tagen anstehenden Landtagswahlen in
- Bremen wird hier politisch ein massiver Schaden angerichtet, den der
- Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland aufs entschiedenste
- verurteilt.
- Im Zusammenhang mit den laufenden Ermittlungsarbeiten wird daher zu
- klären sein, ob die erfolgte Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung
- rechtlichen Vorgaben entsprochen hat, insbesondere ob die Grundsätze der
- Verhältnismäßigkeit gewahrt wurden. Immerhin hat die Maßnahme zu einem
- großflächigen Zusammenbruch der technischen Infrastruktur der
- Piratenpartei Deutschland geführt. Geklärt werden muss zudem, ob Daten
- betroffen sind, die mit dem Ermittlungsziel in keinerlei Zusammenhang
- stehen.
- Der Bundesvorstand bitte zudem um Verständnis dafür, dass das
- derzeitige, primäre Augenmerk auf die Wiederherstellung der
- Funktionstauglichkeit der davon betroffenen Infrastruktur gerichtet ist.
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