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- Zur Erinnerung: Jobcenter müssen Telefonliste der Mitarbeiter rausrücken
- Herausgabe der Telefonlisten der Mitarbeiter der Jobcenter durch zwei Gerichtsurteile beschlossen.
- Das Verwaltungsgericht Gießen hat per 24. Februar 2014 und das Verwaltungsgericht Leipzig bereits schon am 10.01.2013 jeweils ein Urteil gesprochen, das die Jobcenter die Telefonlisten der Sachbearbeiter rausrücken müssen.
- mehr dazu auf: http://velbertbloggt.blogspot.de/2014/10/zur-erinnerung-jobcenter-mussen.html
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