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Piraten und die AV-Pampa -- Directors Cut

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Apr 4th, 2013
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  1. Piraten und die AV-Pampa -- Directors Cut
  2. ==========================================
  3.  
  4. tl;dr: Durch die Nichtveröffentlichung einer rechtlichen Beratung in Bezug auf mögliche Formfehler zu der Aufstellungsversammmlung der Piratenpartei NRW ist der Vorstand in die Kritik geraten.
  5. Der politische Schaden wird unabhängig einer Schuldfrage als hoch angesehen und die Wogen der Empörung innerhalb der Piraten branden auf. Eine Zusammenfassung des Ablaufs und zugleich ein Einlauf.
  6.  
  7. Inhalt:
  8. 1. Das Vorspiel - sie bissen und sie schlugen sich
  9. 2. Satzungs-Foo oder die Verhütung von "Unfällen"
  10. 3. Wenn der Anwalt dreimal klingelt - die Rechtsberatung
  11. 4. Wer den Anwalt verschmäht, bekommt Ärger
  12. 5. Das Finale - einmal Abspritzen bitte
  13. 6. Die Zigarette danach -- Beurteilung
  14. 7. Ich geh mal die Pille holen -- was ist nun zu tun?
  15.  
  16.  
  17. 1. Das Vorspiel - sie bissen und sie schlugen sich
  18. +-------------------------------------------------
  19. Unter langwierigen Diskussionen mit der Basis wurden in der Vorstandssitzung vom 10.10.2012 [1] Meinerzhagen als Ort der Aufstellungsversammlung (AV) vom Landesvorstand (LaVo) NRW der Piratenpartei festgelegt.
  20. Zweck der Aufstellungsversanmnlung war es, Listen- und Direktkandidaten für die Bundestagswahl im Sept. 2013 zu finden und dann per Wahl durch die Aufstellungsversammlung zu ermitteln.
  21.  
  22. Die Entscheidung des LaVos zu Meinerzhagen als Ort der AV war bereits im Vorfeld umstritten und wurde von vielen Seiten mit mehr oder weniger guten Argumenten heiß diskutiert. Es ist durchaus so, dass bereits der Ort einer Versammlung darüber entscheiden kann, welche Kandidaten bevorzugt gewählt werden und welche nicht.
  23.  
  24. Liegt der Ort zentral und in einem mitgliederstarken Unterverband, so ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Kandidaten aus diesem Unterverband aufgrund der Bekanntheit oder "aus Gründen" (z.B. des Unterverbandsklüngels) bevorzugt gewählt werden.
  25.  
  26. Zynisch gesprochen kann man es als weise Entscheidung des Vorstandes werten, einen möglichst abgelegenen und schwer erreichbaren Ort zu wählen, am besten noch mit keiner oder schlechten Internetverbindung (zur Vermeidung von Wählerbeeinflussung z.B. über Twitter), so dass sich möglichst nur die besonders interessierten Mitglieder dort einfinden und das Teilnehmerfeld der Wahlversammlung einigermaßen ausgeglichen ist.
  27.  
  28. Naturgemäß sind solche Entscheidungen nicht besonders beliebt, auch weil nur Zeit- oder Geldprivilegierte dann auch daran teilnehmen können. Die Festlegung auf Meinerzhagen als Veranstaltungsort (scherzhaft als AV-Pampa bezeichnet) beinhaltete daher geradezu zwangsläufig, dass der Vorstand bei der erstbesten sich bietenden Gelegenheit die Retourkutsche kassieren würde und dafür abgewatscht werden würde. Der Vorstand erläuterte aufgrund des Gemeckeres daher nochmals [2] seine Entscheidung, um die Wogen etwas zu glätten.
  29.  
  30.  
  31. 2. Satzungs-Foo oder die Verhütung von "Unfällen"
  32. +------------------------------------------------
  33. Eine AV bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung und bedeutet für den gesamten Verband sowohl einen erheblichen finanziellen Aufwand und auch große personelle/organisatorische Anstrengungen.
  34. U.a. zählt hierzu auch die Beachtung des Parteiengesetzes, der Wahlbestimmungen des Bundeslandes und u.a. die Einhaltung von Terminen seitens des Landeswahlleiters/Bundeswahlleiters, sowie den parteiinternen Bestimmungen der Satzung.
  35. Leider wurde durch technische Probleme die Einladungsfrist, die mit Ablauf des 28.12.2012 endete, nicht eingehalten, so dass einige Empfänger die Benachrichtigungsmail erst Minuten bis Stunden später nach Ablauf der Ladungsfrist erhalten hatten.
  36. Zur Einberechnung der Ladungsfrist müssen eventuelle Laufzeiten (Postlaufzeiten nicht mehr als 3 Tage) berücksichtigt werden, da es auf den Eingang beim Empfänger ankommt. Trifft eine Einladung nicht innerhalb einer in der Satzung bestimmten Frist ein, so liegt ein Satzungsverstoß vor.
  37.  
  38. Die Bundessatzung[3] der Piraten nennt bezüglich Versammlungen als Organe der Partei in § 9b den Bundesparteitag und in § 10 die "Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen".
  39. $10,1 der Bundessatzung im Wortlaut:
  40. "1) Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die Bestimmungen der
  41. Wahlgesetze und der Satzungen der Bundespartei und der zuständigen Gebietsverbände."
  42.  
  43. Die Landessatzung des LV NRW kennt allerdings in § 6a keine explizite Unterscheidung zwischen Parteitagen und den in § 10 der Bundessatzung genannten Mitgliederversammlungen (sogenannte Aufstellungsversammlungen).
  44.  
  45. Allerdings legt eine teleologische Auslegung nahe, dass $ 6a insbesondere durch Absatz 3 untermauert, beide Arten der Versammlungen zusammenfasst und somit sowohl für Programmparteitage, als auch für Wahlparteitage, also Aufstellungsversammlungen, gilt. Somit gelten bestimmte Einladungsfristen, nämlich 28 Tage (Abs 3a) z.B. für ordentliche Parteitage -- aber auch (s.o.) für Aufstellungsversammlungen.
  46. Der $6a, Abs 2 sagt weiterhin u.a. aus, dass die Einladung in "Textform" zu erfolgen habe.
  47.  
  48. Beide Kriterien sind nachfolgend von Relevanz. Zu den Fristen einer Mitgliederversammlung [4] sagt das Bundeswahlgesetz selbst nichts, sondern verweist hierbei auf die entsprechenden Regelungen der Parteiensatzung.
  49. Ist zu der Form der Bekanntgebung nichts in der Satzung ausgesagt, so gelten im wesentlichen die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, hier des §58 Nr 4 BGB.
  50. Grundsätzlich (<> generell, d.h. kein Grundsatz ohne Ausnahme) muss die Mitteilungsform so gewählt werden, dass jedes Mitglied ohne größere Anstrengungen rechtzeitig eine Einladung zur Mitgliederversammlung erhält. Ist keine Schriftform (gem §126 BGB) festgelegt, so genügt auch eine Übermittlung z.B in elektronischer Form.
  51. Eine Mitteilung z.B im Piratenwiki oder sonstige Ansagen auf dem Vorstandsportal bzw. sonstige allgemeine Mitteilungen dürften hierbei nicht ausreichen, da von einem Mitglied nicht verlangt werden kann, permanent nach irgendwelchen Parteitagsterminen Ausschau zu halten. Die entsprechende Pressemitteilung vom 28.12.2012 "Einladung zum Landesparteitag 2013.1" kann daher /nicht/ als gültige Einladung gesehen werden.
  52.  
  53. Da also zweifelsfrei ein Satzungsverstoß, nämlich eine nicht fristgemäße Einladung einiger Mitglieder zur AV-Pampa, vorliegt, stellt sich die Frage nach der Rechtsgültigkeit der Aufstellungsversammlung.
  54.  
  55. Glücklicherweise hilft hier das Bundesverfassungsgericht weiter, das in seinem Urteil BVerfGE 89, 243 [6] zur Kandidatenaufstellung urteilte, dass Verstöße allein gegen das Satzungsrecht wahlrechtlich ohne Bedeutung seien, sofern der Kernbestand verfahrensrechtlicher Wahlgrundsätze beachtet werden. So wird z.B. eine Einladungsfrist von mindestens 3 Tage vor einer Versammlung noch als zulässig betrachtet.
  56.  
  57. 3. Wenn der Anwalt dreimal klingelt -- die Rechtsberatung
  58. +---------------------------------------------------------
  59.  
  60. Die Fristversäumnis wurde bereits sehr frühzeitig im Laufe des 29.12.2012 in den einschlägigen Medien des LV NRW festgestellt, z.B auf der aktiven Mailingliste "NRW" (Subject: "Houston, wir haben ein Problem").
  61. Aufgrund der Probleme bei der Aufstellungsversammlung in Niedersachsen, die wiederholt wurde, war die Aufregung entsprechend groß. Zwar wurde vom Vorstand o.a. Argumente vorgebracht, dass die Gültigkeit der Kandidatenaufstellungen gültig sei, jedoch beschloss dieser im Zuge heftiger Diskussionen mit der Basis eine externe Rechtsauskunft einzuholen und die Schatzmeisterin nahm am 18.01.2013 telefonischen Kontakt mit einer Rechtsanwaltskanzlei auf.
  62.  
  63. Bereits drei Tage später, am 21.01.2013 gegen nachmittag, kam dann per E-Mail die gewünschte Rechtsauskunft [7].
  64. Die Rechtsauskunft stellte im wesentlich fest, dass eine Satzungsverletzung vorläge und somit anfechtbar sei. Der Rechtsanwalt riet aus Gründen der Vorsicht zu einer Terminverlegung der AV, nebst neuerlicher Einladung
  65.  
  66. 4. Wer den Anwalt verschmäht, bekommt Ärger
  67. +-------------------------------------------
  68.  
  69. Noch am selben Tag nahm der LaVo nochmals tel. Kontakt zum Anwalt auf. Hierbei stellte sich heraus, dass vermutlich aufgrund unpräziser mündlicher Aufgabenstellung wesentliche Fragestellungen nicht beantwortet zu sein schienen. Am 22.01. entsponn sich daraufhin ein Mailverkehr [8] zwischen den Vorstandsmitgliedern, in welchem Alexander Reintzsch seine eigene Auslegung der Rechtsauskunft bzw. seine Sicht der Dinge darstellte. Sein Resumee bestand darin, die Aufstellungsversamnmlung trotz Satzungsverstosses durchzuführen und die Rechtsauskunft unter Verschluss zu lassen.
  70. Zitat:
  71. "Das Gutachten sollte erstmal unter Verschluss bleiben. Seine Veröffentlichung wird uns, der Partei und allen beteiligten das Leben in den nächsten Monaten nicht leichter machen."
  72. Womit er in allen Punkten recht behalten sollte...
  73.  
  74. Da die Aufstellungsversammlung bereits am 26.01.2013 beginnen sollte, die Vorbereitungen im vollen Gange waren, zudem die Halle fest gebucht war und eine Stornierung mit erheblichen Kosten belastet worden wäre, entschloss man sich im Vorstand, diesem Vorschlag zu folgen.
  75. Der Hauptgrund dürfte jedoch in der Gewissheit eines mächtigen Shitstorms gelegen haben. Und einen solchen wollte man unter allen Umständen vermeiden, weil Meinerzhagen als Standort der Versammlung dann aller Voraussicht nach obsolet geworden wäre.
  76. Da sich auch einige Mitglieder des LaVos weiterhin auch als Kandidaten für den Bundestag aufgestellt waren, war außerdem zu befürchten, dass sich das Gerangel um die AV negativ auf die eigene Kandidatur auswirken könnte.
  77.  
  78. Die Versamnnlung wurden also durchgeführt und am 01.01.2013 wurden dann auch prompt Klagen beim Landesgerichtsgericht NRW wegen der Fristenverletzung eingereicht.
  79. Mit Urteil vom 01.03.2013 beschied das Gericht [9], der Anrufung nicht stattzugeben
  80. Zitat:
  81. "Die Anrufung war nicht statthaft, da der Kläger keinen konkreten Schaden (und damit einen ihm persönlich zustehenden Anspruch) benannt hat, der ihm aus der Ladungsfrist entstanden ist und es auch nicht ersichtlich ist, dass ihm ein solcher entstanden ist."
  82.  
  83. Der Vorstand konnte erleichtert aufatmen, wurde doch seine Einschätzung bestätigt. Man konnte nun darauf hoffen, dass die Rechtsauskunft der Vergessenheit anheimfällt
  84.  
  85. 5. Das Finale - einmal Abspritzen bitte
  86. +---------------------------------------
  87. Wohl durch das Schiedsgerichtsurteil angetriggert, bat kurz darauf ein Parteimitglied den Vorstand um Auskunft, wie es denn um die Rechtsauskunft bestellt sei und bat zugleich um deren Vorlage. Solches Begehr wurde zunächst mit lapidaren Erwiderungen vertröstet, so seien z.B. Probleme beim Hochladen aufgetreten.
  88. Erst am 29.03.2013 schließlich und nachdem besagtes Mitglied nach mehreren solchen Vertröstungsversuchen "etwas" ungehalten geworden ist, wurde schließlich die Rechtsauskunft nebst E-Mail-Verkehr u.a. auf Pastbin veröffentlicht.
  89. Das Datum ist insofern von Interesse, da an diesem Tag die zweimontage Einspruchsfrist abgelaufen war, innerhalb derer man die Aufstellungsversamnmlung hätte anfechten können (auch wenn, wie die bereits vorausgegangenen Anfechtungsversuche gezeigt hatten, das Unterfangen vermutlich aussichtlos gewesen wäre).
  90.  
  91. Seitdem schlagen nun die Wellen der Empörung hoch und es wird von "Verrat an der Partei" und unwiederbringbaren Schaden " geredet. Die Sache wird nicht unbedingt leichter, da einige aus der Vorstandschaft nicht bereit sind, zurückzutreten oder gar ihren Listenplatz zur Bundestagswahl aufzugeben. Auch Mitteilungen wie diese [10] aus dem Vorstand tragen nicht viel zur Beruhigung der Gemüter bei.
  92.  
  93. Wie vorauszusehen war, wurde das Thema "Gutachten-Gate" auch durch die ein oder anderen Presse genüsslich verhackstückt. Der Kölner Stadtanzeige verstieg sich sogar in der Behauptung, dass Prof. Morlock (Papst in Staatsrechtorganisation) der Meinung sei, dass die AV ungültig sei.[11]
  94. Sowohl Prof Morlock [13], als auch die piratenintene Rechtsabteilung [12] widerprachen dem Bericht des Kölner Stadtanzeigers. Gleichwohl dürfte bei den Lesern ein fader Nachgeschmack bleiben.
  95.  
  96. 6. Die Zigarette danach -- Beurteilung
  97. +-------------------------------------
  98. Stösst schon der zu späte Versand der Einladungen zu der Aufstellungsversammlung sauer auf, so darf es keinen wundern, dass eine Partei, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen auf ihre Fahnen schreibt, durch solche Vorfälle wie die Nichtveröffentlichung eines als wesentlich erachteten Papers sich des Vorwurfs des "Wasser predigen, aber Wein saufen." aussetzen lassen muss.
  99.  
  100. Gleichwohl ist die Entscheidung des Vorstands nachvollziehbar und vermutlich war sie auch von der Sache her richtig. Letztlich sägen sowohl Abgeordnete der Landtagsfraktion der Piraten, als auch diverse Vertreter der Untergliederungen des Landesverbandes schon seit geraumer Zeit an den Stühlen der Vorstandschaft und es hätte durchaus zu einer Absage der Veranstaltung führen können.
  101.  
  102. Durch ungeschicktes Taktieren hat der Vorstand letztlich reichlich Munition gegeben, dass nun unter dem Deckmantel des Parteiinteresses auch persönliche Animositäten gegen ihn ausgelebt werden. Wer Piraten kennt, der weiß, dass solche Gelegenheiten dann auch reichlich genutzt werden.
  103.  
  104. Eine gewisse Beratungsresistenz hat ferner dazu beigetragen, dass mehr Porzellan als notwendig zerschlagen wurde.
  105. Es ist vollkommen unverständlich, dass der Vorstand nach wie vor von einem "Gutachten" spricht, obgleich es sich nur um eine Rechtsauskunft gehandelt hatte. Pikant ist es deswegen, weil NRW erst eine Gutachtenaffaire hatte und gerade die Piratenpartei dabei der lauteste Verfechter von Transparenz gewesen ist.
  106. Jedem politisch Verantwortlichen muss klar sein, was eine falsche Wortwahl bedeuten kann und welchen Wert Begriffshoheit und die emotionale Belegung damit innehaben.
  107. Doch die unbedachte Wortwahl werden nun beide Vorfälle in Zusammenhang gebracht und zugleich auf diesselbe Stufe gestellt und damit Äpfel mit Birnen verglichen. Zugleich hat sich ein wesentlicher Bestandteil des Wahlkampfs gleichsam in Staub aufgelöst. Blöder kann man es wirklich nicht machen!
  108.  
  109. Ebenso ist die Weigerung von Alex (Listenplatz 10) zu sehen, nicht vom Listenplatz zurückzutreten. Zwar hat die Basis aus meines Erachtens nicht immer uneigennützigen Gründen die Sache vollkommen unnötig hochgekocht (was müssen sich z.B. Fraktionsmitglieder dazu äußern, wenn ihnen ein Mikro unter die Nase gehalten wird -- "Einfach einmal "Nuhr", also "Klappe halten!" und auf den Vorstand verweisen, wäre angebrachter gewesen.)?
  110.  
  111. Letztlich ist Alex durch das verspätete Verschicken der Einladungen ein massives Fail unterlaufen. Alles weitere sind daraus resultierende Folgeschäden, wobei man beiden Seiten (Vorstand/Basis) hierbei eine ziemliche Dämlichkeit in der Abwicklung des Problems bescheinigen kann. Politik ist anders und Politik kann auch diskreter sein!
  112.  
  113.  
  114. 7. Ich geh mal die Pille holen -- was ist nun zu tun?
  115. +-------------------------------------------------------
  116.  
  117. 1. In drei Wochen sind neue Vorstandswahlen. Die bisherige Vorstandsschaft sollte sich jetzt schon geschlossen zu dem Vorfall erklären und für eine weitere Amtszeit #ausGründen nicht mehr zur Verfügung stellen.
  118.  
  119. 2. Eine Nichtentlastung des Vorstandes würde die Personen und auch die viele gut geleistete Arbeit diskreditieren. Die Basis sollte ihren Frieden mit dem bisherigen Vorstand schließen und es ermöglichen, dass die verbleibende Amtszeit in Würde abgeleistet werden kann. Ohnehin wären Schadensersatzforderungen eine unendliche Geschichte vor ordentlichen Gerichten und würde die Partei nur weiter schädigen. Außerdem würden sich kaum mehr Freiwillige finden lassen, die dann diesen Sch...-Job auch noch ehrenamtlich, d.h für lau machen.
  120.  
  121. 3. Alex und ebenso die anderen Vorstände auf Listenplätzen sollten von diesen als Bundestagskandidat zurücktreten. Selbst wenn die getroffenen Entscheidungen richtig gewesen wären, so ist der Vorstand verantwortlich. Fraglos hat die Partei nun Probleme. Die Vorstände könnten damit der Öffentlichkeit zumindest ein Zeichen geben, dass Piraten konsequent sind.
  122.  
  123. 4. Man sollte zukünftig nur mehr von einer "Rechtsauskunft" reden und dies auch in der Presse richtigstellen.
  124.  
  125. 5. Ebenfalls in erster Linie für die Öffentlichkeit gedacht, aber auch als starker Hinweis für die Wahlleitung, sollte ein Gutachten erstellt werden -- am besten von genanntem Herrn Prof. Morlock. Im weiteren sollte dies dann auch deutlich(!) publiziert werden.
  126.  
  127. 6. Sollten obige Punkte vom Vorstand erfüllt werden, sollte die Basis dann auch mal sich in "Nuhr" üben und Nachtreten oder sonstige unschöne Dinge sofort einstellen.
  128.  
  129. HTH
  130. Der Happynator
  131.  
  132. Fussnoten:
  133. +---------
  134. [1] <http://goo.gl/LnCqM> Virtsandsbeschluss zu Meinerzhagen
  135. [2] <http://vorstand.piratenpartei-nrw.de/?p=461> Stellungnahme Vorstand zur Entscheidung des Versammlungsortes
  136. [3] <http://www.piratenpartei.de/wp-content/uploads/2012/11/Bundessatzung_281112.pdf>
  137. [3] <http://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:Satzung> Satzung des LV NRW
  138. [4] <http://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__21.html> Bundeswahlgesetz
  139. [5] <http://www.piratenpartei-nrw.de/2012/12/28/einladung-zum-landesparteitag-2013-1/>
  140. [6] <http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv089243.html> Urteil des BVerg zu Fehlern bei Parteitagen
  141. [7] <http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/3/3c/Gutachten_Ladungsfrist_Aufstellungsversammlung_2013_NRW.pdf>
  142. [8] <http://wiki.piratenpartei.de/NRW:2013-03-27_-_NRW_Vorstand/Gutachten> Offenlegung des Vorganges
  143. [9] <https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Schiedsgericht:Urteilsarchiv:LSG-NRW-2013-001>
  144. [10] <http://derfizz.de/konsequenz/> Stellungnahme LaVO NRW
  145. [11] <http://goo.gl/0DZqY> Kölner Stadanzeiger -- Falschmeldung
  146. [12] <http://www.kanzleikompa.de/2013/04/01/stellungnahme-zum-ostergate/> RA Kompa Stellungnahme
  147. [13] <http://goo.gl/GhneY> Interview mit Prof Morlock und Richtigstellung zum ARtikel Kölner Stadtanzeiger
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