Advertisement
Guest User

Untitled

a guest
Jul 10th, 2015
407
0
Never
Not a member of Pastebin yet? Sign Up, it unlocks many cool features!
text 13.93 KB | None | 0 0
  1. Die Übersetzung wird im Laufe des Tages immer weiter vervollständigt.
  2.  
  3. Verpflichtungen und Maßnahmen, die in Absprache mit der Europäischen Kommission/der EZB/dem IWF durchgeführt werden
  4.  
  5. Pastebin: Übersetzung Seite 1
  6.  
  7. Englisches Original
  8.  
  9. 1. Zusatzbudget für 2015 und die 2016-19 MFTS (1)
  10.  
  11. Einführung eines, am 01.07.2015 in Kraft getretenen, Zusatzbudget für 2015 und eine 2016-19 mittlelfristige Finanzstrategie, die unterstützt wird durch ein beträchtliches und glaubwürdiges Paket an Maßnahmen. Die neue finanzielle Richtung setzt einen Primärüberschuss von (1, 2, 3), und 3,5% des BIP in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018, vor raus. Das Paket enthält eine Mehrwertsteuerreform (Paragraph 2), andere Steuermaßnahmen (Paragraph 3), Rentenrefomren (Paragraph 4), Verwaltungsreformen (Paragraph 5), Reformen der Steuereinzugsfehlbeträge (Paragraph 6), und andere parametrische Maßnahmen, wie unten näher beschrieben sind.
  12.  
  13. (1) Der finanzielle Weg um ein mittelfristiges Primärüberschuss-Ziel von 3,5% zu erreichen wird mit den Institutionen im Lichte der spätesten Entwicklungen der Wirtschaft diskutiert.
  14.  
  15. 2. Mehrwertsteuerreform
  16.  
  17. Einführung einer Gesetzgebung zur Reform des Mehrwertsteuersystems, die am 01.Juli 2015 in Kraft treten wird. Die Reform soll einen Nettoumsatzgewinn von 1% des BIP erzielen auf der jährlichen Basis von parametrischen Änderungen. Das neue Mehrwertsteuersystem wird:
  18.  
  19. die Raten zu einem Standard von 23% vereinen, einschließlich Restaurants und Gastronomie, und eine verringerte Rate von 13% für Grundnahrungsmittel, Energie, Hotels und Wasser (ausgeschlossen Abwasser), und einer weiterverringerten Rate von 6% für Pharmazeutika, Bücher und Theater;
  20. die Ausnahmen glätten um die Grundlage auszuweiten und die Steuer auf Versicherungen zu erhöhen;
  21. die Ermäßigungen auf Inseln eliminieren, anfangend bei den Inseln mit dem höchsten Einkommen und die, die größten Touristenorte haben, ausgenommen die sehr abgelegenen.
  22. Dies wird bis zum Ende 2016 vollendet werden, als eine angemessene und gezielte finanziell-neutrale Maßnahme um die Bewohner zu kompensieren, die am meisten in Not geraten werden. Die neue Mehrwertsteuerrate auf Hotels und Inseln wird vom Oktober 2015 an eingeführt.
  23.  
  24. Die höhere Mehrwertsteuerrate, die oben beschrieben ist, soll Ende 2016 überprüft werden, wenn gegeben ist, dass äquivalente zusätzliche Einkommen eingenommen wurden durch die eingeführten Maßnahmen gegen Steuerhinterzug und zur verbesserten Einbringlichkeit der Mehrwertsteuer. Jede Entscheidung zur Überprüfung und Überarbeitung passiert in Zusammenarbeit mit den Institutionen.
  25.  
  26. 3. Finanzstrukturmaßnahmen
  27.  
  28. Einführung einer Gesetzgebung zur:
  29.  
  30. Schließung der Möglichkeiten der Einkommensteuerhinterziehung (z.B.: Verengung der Definition Bauer), Einführung von Maßnahmen zur Steigerung der Körperschaftssteuer in 2015 und Benötigung der Vorrauszahlung von 100% der Körperschaftssteuer und graduell der Einzelgeschäftseinkommensteuer bis 2017; Beendigung der Steuervergünstigungen für Bauern im Einkommensteuergesetz bis 2017; Steigerung des Solidaritätszuschlags;
  31.  
  32. Abschaffung der Subventionen auf die Zollgebühren von Dieselöl für Bauern und besseren Erzielungsmöglichkeit zur Halbierung der Heizölsubventionsausgaben im Budget für 2016;
  33. Anpassung der Vermögenssteuer, im Hinblick der Überprüfung der Zoneneigentumswerte, um die Vermögenssteuereinkommen von 2015 und 2016 von 2,65 Milliarden Euro zu sichern und zur Anpassung der alternativen minimalen Einkommensbesteuerung.
  34. Eliminierung der grenzüberschreitenden Kapitalertragssteuer, die eingeführt wurde durch das Einführungsgesetz (Gesetz XXXX/2015) und Wiederrufung der letzten Änderungen des ITC (Internationaler Tax Compact) im Gesetz der öffentlichen Verwaltung (Gesetz XXXX/2015), einschließlich der Sonderbehandlungen von Agrareinkommen.
  35. Einführung außerordentlicher Reformen der Gesetze zur Einkommenssteuer, und Steuerverfahren:
  36. Einführung eines neuen Strafgesetzes zur Steuerhinterziehung und Steuerbetrug in einer Änderung des Sonderstrafgesetzes 2523/1997 und anderer relevanter Gesetzgebung, und zur Ersetzung von Artikel 55, Paragraphen 1 und 2, des TPC, um u.a. die Definition von Steuerbetrug und -hinterziehung zu modernisieren und zu weiten;
  37. zur Abschaffung aller Gesetze von Geschäftsbuch- und Dokumentenstrafen, einschließlich denen erhoben nach dem Gesetz 2523/1997 und Entwicklung steuerlicher Rahmenbedingungen für gemeinsame Anlageninstrumente und ihrer Teilhaber im Einklang mit dem ITC und in Einklang mit den bewährten Praktiken in der EU.
  38. Einführung einer Gesetzgebung zur Erweiterung des grundsätzlichen Budgetgesetz zur:
  39. Einführung von Rahmenbedingungen für unabhängige Agenturen;
  40. Beendigung von ex-ante Anhörungen des griechischen Rechnungshofes und Rechnungsbeamten;
  41. Bereitstellung exklusiver finanzieller Kapazitäten für GDFSs (Generaldirektionen für Finanzdienstleistungen) und GAO-Befugnisse [Anm. der Red.: GAO ist der oberste Rechnungshof der USA und hat ähnliche Rechte, wie das Bundeskartellamt und der Bundesrechnungshof] um die Finanzen des öffentlichen Sektors zu überprüfen;
  42. Schließung der Geschäftsprüfungsämter bis Januar 2017
  43. Steigerung der Rate der Tonnage-Steuer und Beendigung der Steuervergünstigungen für die Schiffindustrie
  44.  
  45. Bis September 2015:
  46.  
  47. Vereinfachung des Zeitplans zur Einkommenssteuergutschrift;
  48. Neuentwerfung und Integration des Solidaritätszuschlags in den ITC für Einkommen von 2016 um eine effektivere Progressivität im Einkommenssteuersystem zu erreichen;
  49. Verbreitung eines Rundschreibens über Geldbußen um die umfassende und konsequente Durchführung der TPC zu sichern
  50. und die anderen restlichen Reformen, die in Paragraph 9 des IWF – Länderreport No. 14/151beschrieben sind
  51.  
  52. Im Gesundheitssystem, am 01.07.2015 in Kraft tretend:
  53.  
  54. Wiederherstellung der INN-Vorschrift ohne jegliche Ausnahme,
  55. als erster Schritt die Reduzierung der Preise aller nichtpatentierten Medikamente auf 50% und aller Generika auf 32,5% des Patentpreises durch die Aufhebung des Bestandschutzes für Medizin, die schon 2012 auf dem Markt war,
  56. Überprüfung und Begrenzung der Preise von Diagnostiktests um die Strukturausgaben auf eine Linie mit den Rückzahlungsforderungen zu bringen;
  57. Einsammlung aller Rückzahlungsforderungen von 2014 für private Kliniken, Diagnostika und Pharmazeutika und Erweiterung der Rückzahlungsforderungen von 2015 hin zu 2016.
  58.  
  59. Starten einer Sozialfürsorgeüberprüfung nach den vereinbarten Bedingungen mit der technischen Unterstützung der Weltbank um Einsparungen von 0,5% des BIPs zu erzielen, die eine finanziell-neutrale und graduelle Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens im Januar 2016 zu finanzieren.
  60.  
  61. Einführung einer Gesetzgebung zur:
  62.  
  63. Reduzierung Ausgabenobergrenze für Militärausgaben von 100 Millionen Euro 2015 und 200 Millionen Euro 2016 mit einer gezielten Auswahl an Aktionen, einschließlich einer Reduzierung der Mitarbeiterzahl und der Beschaffungen;
  64. Einführung einer Reform des Einkommenssteuergesetz (u.a. zur Abdeckung von Kapitalbesteuerung), von Anlageninstrumenten, Bauern, und Selbstständigen, etc.;
  65. Einführung einer Steuer auf TV-Werbung;
  66. Verkündigung einer internationalen öffentlichen Ausschreibung für den Erwerb von TV-Lizenzen und nutzungsverbundenden Gebühren bei relevanten Frequenzen;
  67. Erweiterung der Einführung einer Luxussteuer auf Freizeitschiffe von mehr als 5 Metern Länge und eine Steigerung der Rate von 10% auf 13%, in Kraft tretend mit der Einziehung der Einkommenssteuer ab 2014 und darüber hinaus;
  68. Erweiterung der Besteuerung des Bruttospielertrags auf 30% bei Glücksspielautomaten, die in der zweiten Hälfte 2015 und in 2016 aufgestellt werden;
  69. Generierung von Einkommen durch die Ausgabe von 4G- und 5G-Lizenzen.
  70.  
  71. Wir werden ein paar kompensierende Maßnahmen erwägen, falls es finanziellen Defiziten kommt:
  72.  
  73. Steigerung der Steuerrate für Mieteinkommen, für jährliche Einnahmen unter 12.000 Euro auf 15% (von 11%) mit einem zusätzlichen Einkommen von 160 Millionen Euro und für jährliche Einkommen über 12.000 Euro auf 35% (von 33%) mit einem zusätzlichen Einkommen von 40 Millionen Euro;
  74. die Körperschaftssteuer wird zusätzlich um einen Prozentpunkt erhöht(zum Beispiel auf 29% von 28%), dass Ergebnis wird ein zusätzliches Einkommen von 130 Millionen Euro sein.
  75.  
  76. 4. Rentenreform
  77.  
  78. Die Behörden erkennen an, dass das Rentensystem unnachhaltig ist und fundamentale Reformen braucht. Deshalb werden sie das Gesetz zur Rentenreform 2010 (Gesetz 3863/2010) vollkommen umsetzen und die Nachhaltigkeitsfaktoren für Zusatz- und Pauschalrenten der 2012er Reform als Teil der neuen Rentenreform im Oktober 2015, vollkommen einführen, ersetzen oder anpassen, um äquivalente Einsparungen zu erreichen und weitere Schritte zur Verbesserung des Rentensystems machen.
  79.  
  80. Mit in Kraft treten am 01.07.2015 werden die Behörden Reformen einführen, die ungefähre Einsparungen von 0,25-0,5% des BIP in 2015 und 1% des BIP auf der Basis eines ganzen Jahres in 2016 einbringen werden und führen dazu die Gesetzgebung ein:
  81.  
  82. zur Schaffung starker negativer Anreize der Frühverrentnung, einschließlich den Anpassungen der Strafen eines frühen Renteneintritts und durch die graduelle Eliminierung des Bestandschutzes des gesetzlichen Renteneintrittalters und Vorruhestandswege zur schrittweisen Anpassung die Grenze des gesetzlichen Renteneintrittalters bei 67 Jahren, oder 62 Jahren und 40 Beitragsjahren bis 2022, anwendbar für alle in die Rente eintretenden (ausgeschlossen beschwerliche Berufe und Mütter mit Kindern mit Behinderung) mit sofortiger Anwendung;
  83.  
  84. zur Einführung einer Gesetzgebung, dass bei Abhebungen vom Sozialversicherungsfond eine jährliche Strafe anfällt für die, die von der Erweiterung des Renteneintrittalters betroffen sind, entsprechend von 10% auf die 6% der aktuellen Strafe obendrauf;
  85.  
  86. zur Integration aller Zusatzrentenfonds in den ETEA [Anm. der Red.: der vereinigte Zusatzversicherungsfond] und zur Sicherung, dass, startend vom 01.01.2015, alle Zusatzrentenfonds nur durch die Beitragenden finanziert werden;
  87.  
  88. zur besseren Ausrichtung von Sozialrenten durch die Erhöhung der unversicherten OGA-Renten [Anm. der Red.: OGA = Organismos Georgikon Asfaliseon = gesetzlicher Versicherungsträger];
  89.  
  90. zur graduellen Beendigung des Solidaritätszuschlags (EKAS) für alle Rentner bis Ende Dezember 2019. Dieser soll unverzüglich beschlossen werden und muss mit den oberen 20% der Begünstigten im März 2016 mit der Vereinbarung der Bedingungen mit den Institutionen;
  91.  
  92. zur Einfrierung der monatlich garantierten beitragsbezogenen Renten in nominellen Werten bis 2022;
  93.  
  94. zur Anbietung grundsätzlicher, durch Beitrag garantierter, und bedarfsorientierter Rente für Menschen, die nach dem 30.06.2015 in Rente gegangen sind und beim Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittalters von aktuell 67 Jahren;
  95.  
  96. zur Erhöhung der Gesundheitsbeiträge für Rentner von im Durchschnitt 4% auf 6% und zur Erweiterung auf Zusatzrenten;
  97.  
  98. zur Beendigung aller staatsfinanzierten Ausnahmen und zur Harmonisierung der Beitragsregeln aller Rentenfonds mit der Strukur der Beiträge der IKA [Anm. der Red.: gesetzlicher Versicherungsträger] vom 01.07.2015.
  99.  
  100. Darüber hinaus, um die Nachhaltigkeit des Rentensystems wiederherzustellen, werden die Behörden bis zum 31.10.2015 weitere Reformen erlassen, die am 01.01.2016 in Kraft treten:
  101.  
  102. spezifische gestalterische und parametrische Verbesserungen um eine engere Verbindung zwischen Beitrag und Leistung zu erzeugen;
  103.  
  104. zur Erweiterung und Modernisierung der Beitrags- und Rentenbasis für alle Selbstständige, einschließlich des Wechsel vom rechnerischem und zum aktuellem Einkommen, das Grundlage für die Mindestbeitragsregel ist;
  105.  
  106. Zur Überarbeitung und Rationalisierung der verschiedenen Systeme des grundsätzlichen, durch Beitrag garantierten, und bedarfsorientierten Rententeils unter Berücksichtigung der Arbeits- und Beitragsanreize;
  107.  
  108. Zur Überarbeitung und Rationalisierung der Hauptelemente einer umfassenden SSF-Zusammenführung, einschließlich einer verbliebenden Harmonisierung von Beitrags – und Leistungszahlungsregeln und -verfahren in allen Fonds;
  109.  
  110. Zur Abschaffung aller Mahngebühren zur Finanzierung von Renten und zum Ausgleich sollen Vorteile reduziert oder Beiträge erhöht werden in den betreffenden Fonds ab dem 31.10.2015;
  111.  
  112. zur Harmonisierung der Rentenleistungsregeln des Agrarfonds (OGA) mit dem Rest des Rentensystems auf eine anteilige Art und Weise, wenn der OGA nicht mit anderen Fonds zusammengelegt wird.
  113.  
  114. Die Konsolidierung der Sozialversicherungsfonds soll bis Ende 2017 stattfinden. 2015 wird der Prozess durch die Gesetze zur Konsolidierung der der Sozialversicherungsfonds unter einer einzigen Einheit gestartet und die operationale Konsolidierung wird bis zum 31.12.2016 abgeschlossen sein. Weitere Ermäßigungen der Betriebskosten und eine effektivere Verwaltung der Fondressourcen, einschließlich verbessertem Ausgleich der Bedürfnisse der besser und ärmer gestellten werden damit aktiv gefördert.
  115.  
  116. Die Behörden werden eine Gesetzgebung einführen um die finanziellen Auswirkungen der Gerichtsurteile der 2012 Rentenreform voll auszugleichen.
  117.  
  118. Parallel zur Rentenrefom wird es eine Sozialfürsorgereform geben um Gerechtigkeit der verschiedenen Reformen zu gewährleisten.
  119.  
  120. Die Institutionen sind Bereit andere weitere parametrische Maßnahmen mit äquivalenten Effekt innerhalb des Rentensystems vorzunehmen um andere, der oben erwähnten, Maßnahmen zu ersetzen, unter Berücksichtigung ihres Einflusses auf das Wachstum, und unter der Voraussetzung, dass diese Maßnahmen währen der Planungsphase den Institutionen präsentiert werden und hinreichend konkret und messbar sind und in der Abwesenheit von diesen Voraussetzungen gilt, was oben beschrieben ist.
Advertisement
Add Comment
Please, Sign In to add comment
Advertisement