Advertisement
MatthiasS23

Rosa - Reutlingen

Dec 31st, 2014
274
0
Never
Not a member of Pastebin yet? Sign Up, it unlocks many cool features!
text 3.85 KB | None | 0 0
  1. Täter ist gezielt und planvoll vorgegangen
  2.  
  3. REUTLINGEN/TÜBINGEN. In der Nacht auf den 31. Januar 2010 strangulierte ein 20-jähriger Türke, der in Reutlingen lebt, seine Freundin mit einem Kabel. Die Tat geschah in einem Reutlinger Hotel. Das Tübinger Landgericht verurteilte den Mann am Dienstag wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren. Es ist dies die höchste Strafe, die ein Gericht innerhalb des Jugendstrafrechts aussprechen kann.
  4.  
  5. Mit dem Verlust ihres Kindes habe die Familie der jungen Frau, die aus Weinstadt-Großheppach stammt, nun das größte Opfer zu tragen, betonte Richter Martin Streicher. Der Tod der 18-Jährigen bringe der Familie dauerhaft großes Leid. Deshalb gebühre ihr nun großer Respekt und Anteilnahme.
  6.  
  7. Auf der anderen Seite müsse das Gericht nun aber auch ein Urteil finden, das der Tat gerecht werde. Der Angeklagte zeige starke Entwicklungsdefizite und eine große Reifeverzögerung, erklärte Streicher, der sich dabei auf das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen stützte. Für den zur Tatzeit 20-Jährigen müsse deshalb das Jugendstrafrecht angewandt werden. Der Vater des Opfers konnte den Urteilsspruch der Jugendkammer nicht verstehen. Er verließ völlig aufgelöst den Saal. Für ihn war die Strafe viel zu gering.
  8.  
  9. Aufwendiger Lebensstil
  10.  
  11. Der Angeklagte hatte die 18-Jährige im Frühjahr 2008 kennengelernt. Doch alsbald habe sich die »dunkle Seite« dieser Beziehung gezeigt, so Streicher bei der Urteilsverkündung. Der 21-Jährige sei eifersüchtig gewesen und habe seiner Freundin wenig Freiraum gelassen.
  12.  
  13. Auch beruflich kam der Angeklagte nicht auf die Füße. Sein Vater hatte ihm eine wirtschaftliche Grundlage schaffen wollen, doch der 21-Jährige vernachlässigte die Arbeit und bald schon liefen »seine Finanzen aus dem Ruder«. Streicher: »Der Angeklagte wurde nie den Anforderungen des Alltags gerecht«.
  14.  
  15. Andererseits pflegte der Angeklagte offensichtlich einen aufwendigen Lebensstil, um seiner Freundin zu imponieren. Es sei eine Welt aus Sein und Schein gewesen, meinte Streicher.
  16.  
  17. Im Oktober 2008 kam es zu ersten Gewalttätigkeiten. In angetrunkenem Zustand schlug der 21-Jährige auf seine Freundin ein und versetzte ihr einen Stich in den Oberschenkel. Die Tat konnte aber nie völlig aufgeklärt werden.
  18.  
  19. Nach dem Vorfall kamen die beiden wieder zusammen. Doch der Mann änderte sich nicht. Er erhob gegenüber seiner Freundin weiterhin »besitzergreifende Machtansprüche«. Schließlich kam es zum ersten Mal zu einer Trennung. Im Januar 2009 brach der Angeklagte in die elterliche Wohnung der Frau ein. Angeblich ging es um einen Laptop, den er zurückhaben wollte. Bei diesem Vorfall kam das Sonderkommando der Polizei zum Einsatz und nahm ihn fest.
  20.  
  21. Der 21-Jährige wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er sollte sich einem Anti-Gewalt-Training unterziehen und Arbeitsstunden leisten. Diese Auflagen erfüllte er aber nicht, weshalb er hinter Gittern wandern sollte. Vorher wollte er aber noch einmal die 18-Jährige, die inzwischen einen neuen Freund hatte, sehen. Sie verabredeten, in ein Reutlinger Hotel zu gehen. Der 21-Jährige hoffte, die junge Frau wieder für sich zu gewinnen. In der Nacht muss ihm die 18-Jährige aber deutlich gemacht haben, dass sie keine Beziehung mehr zu ihm haben will.
  22.  
  23. Weiter gefährlich
  24.  
  25. Danach entschloss sich der Mann, die junge Frau zu töten. Er machte ihr vor, dass er eine Überraschung für sie habe. Als die 18-Jährige, die völlig arglos war, ihm den Rücken zuwandte, schlang er ein Kabel um ihren Hals und strangulierte sie. Für die Jugendkammer war dies ein Mord aus niedrigen Beweggründen, in Heimtücke begangen. Der Täter, der sich das Kabel bereits am Nachmittag besorgt hatte, sei gezielt und planvoll vorgegangen, urteilte Streicher. Das Gericht hält den 21-Jährigen mit Blick auf Beziehungen zu Frauen weiterhin für gefährlich. (GEA)
Advertisement
Add Comment
Please, Sign In to add comment
Advertisement