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- DATUM
- 18. März 2013
- BETRIFFT
- Ihre Beschwerde gegen die Plakatwerbung „AXE Apollo“ der Unilever Deutschland GmbH
- Sehr geehrte Frau Hansen,
- wir nehmen Bezug auf Ihre Beschwerde vom 12. März 2013 und unser Schreiben vom 13. März
- 2013.
- Nach sorgfältiger Überprüfung wird der Werberat die o. g. Werbung nicht beanstanden und
- zwar aus folgenden Gründen: Auf den Plakaten sind nackte Frauenbeine und zwei Hände
- bzw. Arme zu sehen, die eine Person in einer Art Raumfahrtanzug umschlingen. Weder ist
- der Kopf der Frau zu sehen, noch die andere Person genauer abgebildet, da nur von hinten
- gezeigt. Die Slogans "Astronauten regeln das mit dem Verkehr", Astronauten kommen
- immer zum Ziel" etc. sind für sich genommen nicht aussagekräftig, im Zusammenhang mit
- der oben beschriebenen Abbildung wirken sie jedoch frech bis anzüglich, da mancher
- Betrachter auch aufgrund dieser Slogans eine beischlafähnliche Szene vermutet. Tatsächlich
- zu sehen ist jedoch nichts, irgendeine Form von Frauenherabwürdigung können wir in der
- gesamten Anmutung der Werbemaßnahme ebenfalls nicht erkennen. Der Werberat wird
- daher nicht beanstanden.
- Wir bedanken uns für Ihren Hinweis und verbleiben
- mit freundlichen Grüßen
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