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GRÜNE beschneiden Rechte kleiner Fraktionen im Bezirk Xhain

a guest
Oct 27th, 2016
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  1. Ja, die Piraten haben es ziemlich vergeigt bei der letzten Berlinwahl mit 1,7% (nach 8,9% 2011)
  2.  
  3. Ja, auch die #PRTXHN haben sich nur unzureichend dagegenstemmen können mit 4,8% (nach 14,3% 2011)
  4.  
  5. Ja, die Piraten in XHain haben, denkbar knapp, den Fraktionsstatus verloren, und stellen nur noch 2 Verordnete (nach 5 in 2011).
  6.  
  7. Der Wähler hat es so entschieden.
  8.  
  9. Korrekt, die Piraten in Xhain würden, wenn sie alles so lassen wie es ist, lediglich als Gruppe in die BVV einziehen, unter Verlust aller Rechte die eine Fraktion hat, also z.B. Sitz und Stimme in allen Ausschüssen, dem Recht Bürgerdeputierte vorschlagen zu dürfen, Fraktionsmittel, sonstigen Fraktionsrechten, Sitz im Ältestenrat und so weiter.
  10.  
  11. Die BVV-Piraten in XHain haben sich daher entschieden, mit den Verordneten der PARTEI, die ebenfalls trotz gutem Wahlergebnis (4,6% nach 2,6% in 2011) nur als Gruppe in die BVV einziehen, eine gemeinsame Fraktion zu bilden.
  12.  
  13. Nach den Regeln, die nicht die Piraten Xhain oder die PARTEI, sondern der Landesgesetzgeber aufgestellt hat, müssen zu diesem Zweck, anders als z.B. in Brandenburg, alle Verordnete in einer einheitlichen Partei Mitglied sein (§ 5 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz Berlin). Deshalb mussten die sich zu einer Fraktion zusammenfindenden Fraktionäre der PARTEI beitreten. Nach dem desatrösen Wahlergebnis und sehr grausamen Ereignissen nach der Wahl 2016 wäre es eine Zumutung gewesen, Mitgliedern der PARTEI auch nur vorzuschlagen, zu den Piraten überzuwechseln. Daher wechselten die auf den Vorschlag der Piraten Xhain gewählten Verordneten zur Partei Die PARTEI.
  14.  
  15. Was danach geschah, ist ein Rückschritt in der parlamentarischen Demokratie des Bezirks insgesamt. In einer geänderten Geschäftsordnung, die mit den Stimmen der 3 großen Parteien GRÜNE, LINKE und SPD in der BVV als ERSTER Beschluss in der konstituierenden Sitzung durchgesetzt wurde, wurde den kleinen Fraktionen, und damit zielgenau auch der gerade neu gegründeten kleinen Fraktion der PARTEI, das Recht entzogen, Bürgerdeputierte vorschlagen zu dürfen.
  16.  
  17. Hierzu muss man als Hintergrundwissen beachten, dass es insbesondere für kleine Fraktionen, die in der Regel nur mit einem Verordneten in einem Ausschuss vertreten sind, von großer Wichtigkeit ist, sich von sachkundigen Einwohnern (in Berlin als „Bürgerdeputierte“ bezeichnet) in den Fachausschüssen unterstützen zu lassen. Diese entlasten die Fraktion durch unentgeltliche, ehrenamtliche Unterstützung - sie erhalten lediglich ein kleines Sitzungsgeld.
  18.  
  19. In den vergangenen 5 Jahren haben die #PRTXHN insbesondere im Stadtentwicklungsausschuss mit Hilfe ihrer Bürgerdeputierten maßgeblich die Qualität der politischen Arbeit gesteigert, regelmäßig durch kritische und konstruktive Beiträge die Debatten belebt, aber eben auch kritisch die Arbeit des Bezirksamtes und des Bezirksstadtrates begleitet, wie es sich für einer lebendige Demokratie gehört.
  20.  
  21. Dass das den Fraktionen, die Stadträte und damit Bezirksamtsmitglieder stellen, öfters nicht gefällt, liegt in der Natur der Sache.
  22.  
  23. Nun, in der neuen Legislaturperiode, wird alles versucht, um eine erneute solche Sacharbeit in den Ausschüssen für uns, als kleine Fraktion, zu verhindern.
  24.  
  25. Dass insbesondere die GRÜNEN, aber auch die LINKE und die SPD, also genau die Fraktionen, die selbst nicht betroffen sind, aber Mitglieder des Bezirksamtes stellen auf Grund ihrer Stärke, bei diesem demokratischen Rückschritt Schulter an Schulter mitspielen ist ein würdeloses und gleichzeitig demokratiefeindliches Verhalten erster Güte. Man verhindert so für rund 29,3 % der Wählerinnen und Wähler jegliche zusätzliche sachkundige Vertretung (davon sind übrigens 2,8% gar nicht vertreten, durch die 3%-Hürde), und keine Repräsentation im Bezirksamt, während die Wähler der 3 „großen“ Parteien mit ihren 70,7% einseitig bereits durch die Aufteilung nach der Zuteilungsmechanik von d’ Hondt bevorzugt werden, und durch die Umgestaltung der Geschäftsordnung sich selbst zusätzlich bevorzugen. Sie stellen 100% der sachkundigen Einwohner (Bürgerdeputierte) sowie ebenfalls 100% der Mitglieder des Bezirksamtes.
  26. Die eigentliche Aufgabe der BVV, die Kontrolle der Arbeit des Bezirksamtes, wird damit konterkariert.
  27.  
  28. Die alte Regel, nach der man Grausamkeiten und unangenehme Maßnahmen der Machtausübung am Anfang der Legislaturperiode durchzieht, da der Wähler das am Schluss dann schon wieder vergessen haben wird, scheint sich auch hier zu realisieren.
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  30. Was dabei besonders enttäuscht ist das Verhalten der GRÜNEN. Die GRÜNEN wissen ganz genau, aus vielen anderen Konstellationen, wie unfair sich das anfühlt, wenn große Parteien ihre Macht voll ausspielen und die kleineren Parteien so weit es möglich ist benachteiligen.
  31.  
  32. Von LINKEN und SPD, die zumindest in Berlin sehr oft mit Machtoptionen ausgestattet sind, ist weniger Rücksicht auf die „Kleinen“ zu erwarten, aber auch von diesen ist das Verhalten maßlos enttäuschend und nicht anders als eine Demonstration der Macht des Stärkeren zu verstehen.
  33.  
  34. Parteien- und damit Politikverdrossenheit wird so weiter erhöht, nicht abgemildert. Die Mitwirkungsrechte von knapp 30% der Wählerschaft wird abgewertet, ohne dass die Wählerschaft davon überhaupt in Kenntnis gesetzt wird. Kleine Parteien werden demotiviert und aufgerieben, denn sie müssen sich ohne Unterstützung und bei minimaler Personaldecke massiv anstrengen, das Pensum, dass die verschiedenen Ausschüsse ihnen abverlangen, zu schaffen, während die größeren Fraktionen auf eine größere Zahl an Fraktionären wie auch an Bürgerdeputierten zurückgreifen können, und damit die kommunalpolitische Arbeit viel leichter bewältigen.
  35.  
  36. Es bleibt zu hoffen, dass sich die großen Parteien im Bezirk XHain noch einmal besinnen, und bei der Geschäftsordnung nachbessern. Denn „Mehrheit ist Mehrheit“, wie Gerd Schröder schon anmerkte, aber wer die Mehrheit hat, kann auch großzügiger sein, und muss Minderheitenrechte nicht über das ohnehin schon begrenzte Maß hin aus weiter bescheiden.
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