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Feb 6th, 2016
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  1. §1 Leaderschaft und Respekt
  2. §1.1 Der Leader hat das alleinige Entscheidungsrecht über das gesamte SAPD. Den Anweisungen des Leaders ist umgehend Folge zu leisten! Er hat das Recht jemanden der Fraktion zu verweisen ohne einen Grund anzugeben.
  3. §1.2 Mitglieder, die einen höheren Rang besitzen, ist bedingt Folge zu leisten. Das höchstrangige, anwesende Mitglied darf Einsätze leiten und anwesend Officers Aufgaben zuzuteilen.
  4. §1.3 Der D-Chat wird zur Kommunikation innerhalb der Staatsfraktionen verwendet und darf nur für wichtige Durchsagen verwendet werden.
  5. §1.4 Es wird auf den allgemeinen Umgangston im /r - Chat geachtet!
  6. §1.5 Es ist jedem Mitglied des SAPDs verboten, seinen Kollegen oder anderen Mitgliedern der Staatsfraktionen ohne deren ausdrückliches Einverständnis anzugreifen oder Kopfgeld zu geben.
  7. §1.6 Jeder Officer ist unabhängig vom Rang mit dem nötigen Respekt zu behandeln. Beleidigungen, Provokationen oder Ähnliches werden geahndet und führen im schlimmsten Falle zum Uninvite.
  8.  
  9. §2 Arbeitsverhalten
  10. §2.1 Jeder Officer besitzt eine Vorbildfunktion.
  11. §2.2 Illegale Tätigkeiten in jeglicher Form sind strengstens verboten.
  12. §2.3 Beamte haben eine generelle Einsatzpflicht. Deshalb müssen den Umständen entsprechend private Tätigkeiten abgebrochen und andere Einheiten unterstützt werden.
  13. §2.4 Personen mit maximal 2 Wanteds dürfen zum Klären /hide, oder bei höherem Wantedlevel /hup benutzen.
  14. §2.4.1 Bei nicht berechtigten Wanteds müssen $ 10.000 erstattet werden, sofern die Person Wanteds hatte und /hup benutzt hat.
  15.  
  16. §3 Dienstaufgaben eines Officers
  17. §3.1 Für das Ausführen jeglicher polizeilicher Tätigkeiten muss man sich im Dienst befinden.
  18. §3.2 Jeder Officer hat sich im r-Chat mit der entsprechenden Streifenkennung an- und abzumelden, sofern er den Streifendienst beginnt oder beendet (start of watch -> end of watch).
  19. §3.3 Sollte man selbst beschossen werden (Hitman) und sich somit in einer Kampfsituation befinden, darf man nicht in den Dienst gehen.
  20. §3.4 Neben CODE RED und Bankraub haben Verstärkungsrufe - kurz VS-Rufe - die höchste Priorität. Deshalb müssen notfalls andere Tätigkeiten abgebrochen werden (Verkehrskontrollen etc.).
  21. §3.5 Sollte eine Staatsfraktion einen Waffentransport unternehmen, so ist jeder Officer verpflichtet bei diesem zu helfen.
  22. §3.6 Auf Bankräuber herrscht immer sofortige Schusserlaubnis.
  23. §3.7 Bombenfunde müssen sofort im D-Chat durchgegeben werden.
  24. §3.7.1 Die unmittelbare Gefahrenzone um eine Bombe darf mit einer klaren Anweisung evakuiert werden. Sollten Personen weiterhin in der Gefahrenzone bleiben, so dürfen diese bei Verbleiben nach einem fünfsekündigen Countdown außer Gefecht gesetzt werden.
  25. §3.8 Korruption ist inakzeptabel und wird mit einem Staatsfraktionsverbot geahndet.
  26. §3.9 Bei einer Verkehrskontrolle muss der Name, die Fraktion und das Fahrzeug des Kontrollierten sowie der Ort der Kontrolle durchgegeben werden.
  27. §3.9.1 SAAP'ler mit angeschalteter Sirene oder Sanitäter, welche sich im Dienst befinden, dürfen nur mit einem begründeten Anfangsverdacht oder bei Fehlverhalten kontrolliert werden.
  28. §3.10 Beim Vergeben von Registerpunkten ist mindestens ein Screen des Vergehens anzufertigen, sofern man Rang 3 oder niedriger besitzt.
  29. §3.10.1 Sanitätern ist es erlaubt, bei einem dringlichen Einsatz nach Ankündigung im D-Chat kurzfristig die falsche Auffahrt oder Fahrbahn zu benutzen.
  30.  
  31. §4 Umgang mit Verbrechern
  32. §4.1 Die Vergabe von Wanteds und Tickets ist nur gemäß des Strafkatalogs erlaubt.
  33. §4.2 Vor einer möglichen Festnahme muss, sofern es die Umstände erlauben, dem Wanted die Möglichkeit gegeben werden, sich durch /hup zu stellen.
  34. §4.3 Eine Verbrecherjagd wird grundsätzlich durch das Nutzen der Sirene und des Blaulichts gekennzeichnet. Alternativ kann man auch noch das Megaphon mit /m benutzen.
  35. §4.4 Auf flüchtende Fahrzeuge ist nur Schusserlaubnis, sofern diese schneller sind als das schnellste verfolgende Fahrzeug oder mindestens drei Mal erfolgreich P.I.Tet wurde und das weitere Verfolgen ohne Schießen als unsinnig angedacht wird.
  36. §4.5 Auf Bankräuber herrscht immer sofortige Schusserlaubnis. Der Helikopter darf nicht dafür ausgenutzt werden, nur die Zeit der abtauchenden Bankräuber zurückzusetzen.
  37. §4.6 Das Entfernen der Handschellen /uncuff ist nicht gestattet, um diese dem Wanted sofort wieder anzulegen /cuff.
  38. §4.7 Sollten sich mehrere Terroristen in einem Fahrzeug befunden haben, das durch eine Carbomb explodiert ist, erhalten alle 12 Wanteds wegen Anschlag. Sollte der Bombenleger bekanntgegeben werden, so wird Unschuldigen dieses Vergehen gelöscht (Flucht oder Ähnliches bleibt erhalten).
  39.  
  40. §5 Notrufe
  41. §5.1 Beim Eintreffen eines Notrufs, auch per SMS oder direkten Anruf an einen Beamten, hat die verständigte Streife innerhalb von sechzig Sekunden auszurücken und muss innerhalb von 300 Sekunden beim Einsatzort eintreffen.
  42. §5.1.1 Sollten Einsatzkräfte die vorgegebenen Zeitwerte nicht einhalten können, ist der Ranghöchste über die Gründe zu informieren.
  43. §5.2 Die Annahme eines Notrufes ist im /r - Chat mit der jeweiligen Streifenkennung anzugeben (ADAM-168 accept Emergency).
  44. §5.3 Das Mobiltelefon ist im Dienst zu aktivieren.
  45. §5.4 Das permanente Benutzen (Spam) des Notrufes wird nach einmaliger Unterlassungsaufforderung als Behinderung polizeilicher Arbeiten angesehen.
  46.  
  47. §6 Fahrzeuge
  48. § 6.1 Die Fahrzeuge dürfen nur ab einem bestimmten Rang und der Division entsprechend benutzt werden.
  49.  
  50. Rang 0 Rang 1 Rang 2 - 3 Rang 4 Rang 5 Rang 6 Rang 7 - 9 Rang 10 Rang 12
  51.  
  52.  
  53. § 6.1.2 Die Fahrzeuge werden der Division entsprechend wie folgt benutzt:
  54.  
  55. -> Streifenwagen / Ranger SCHWARZ-WEIß -> Regular Patrol Division (jeder Member ohne Division)
  56. -> Streifenwagen / Ranger / Premier GRÜN -> Sheriff's Department
  57. -> Streifenwagen / Ranger / Premier BLAU -> Highway Patrol
  58.  
  59. §6.2 Dienstfahrzeuge dürfen nicht in eine andere Farbe umlackiert werden!
  60. §6.2.1 Ausgenommen von dieser Regel sind Undercovereinsätze mit Sultan, Bullet oder Premier.
  61. §6.3 Mit Erlaubnis eines Ausbilders oder Leaders dürfen auch andere Fahrzeuge benutzt werden. Der Wasserwerfer oder Helikopter dürfen nur von Leadern erlaubt werden.
  62. §6.4 Das Benutzen von Fahrzeugen anderer Staatsfraktionen ist nur nach Rücksprache eines befugten Members der jeweiligen Fraktion erlaubt.
  63. §6.5 Leader und Ausbilder dürfen mit Absprache eines SAAP-Leaders den Notstand ausrufen, in dem keine Fahrzeuge der Staatsfraktionen abgeschleppt werden dürfen.
  64. §6.6 Den Beamten ist es nicht erlaubt, Dienstfahrzeuge mit Platten in einer Base abzustellen.
  65. §6.7 Beamte ab Rang 9 ist es erlaubt alleine die Dienstautos zu führen. Dabei sollten nicht die Unit Regeln verletzt werden.
  66.  
  67. §7 Dienstwaffen
  68. §7.1 Der Tazer wird einmalig benutzt, um Wanteds aufzuhalten und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich zu stellen.
  69. §7.1.2 Der Gebrauch des Tazers in einer Kampfsituation oder während man Spawnschutz hat, ist nicht gestattet.
  70. §7.1.3 Sollte ein Beamter von mehr als drei Wanteds angegriffen werden, so darf der Tazer einmalig dazu benutzt werden, um zwei der drei Wanteds vorläufig außer Gefecht zu setzen.
  71. §7.2 Die Schusswaffen dürfen ausschließlich im Einsatz verwendet werden. Sie sollen das letztmögliche Mittel darstellen. Sie dienen als Endlösung und zum Schutze des Eigen- und Gemeinwohls.
  72. §7.3 Pro Spawn dürfen sich die Waffen, die dem Rang entsprechen, einmal entnommen werden.
  73.  
  74. Rang 0 - 2 Rang 3 - 5 Rang 6 - 12
  75.  
  76.  
  77.  
  78. §7.4 Waffen dürfen bis einem gewissen Grad erneut herausgenommen werden, sollte die Munition komplett oder nahezu aufgebraucht sein.
  79. §7.5 Sollte eine falsche Waffe entnommen werden, so ist dies einem Leader per Konversation mitzuteilen.
  80. §7.6 Der Flammenwerfer ist keine Dienstwaffe und darf ausschließlich zum verbrennen von Hanf benutzt werden.
  81. §7.7 Ausbilder dürfen Waffen im gewissen Rahmen erlauben.
  82. §7.8 Für den Waffentransport des SAPDs darf sich jedes Mitglied, unabhängig vom Rang eine M4 und eine Schrotflinte nehmen.
  83. §7.9 Das Spray ist zum kurrzeitigen Ausschalten von Verdächtigen gedacht. Niemand darf durch das Spray getötet werden.
  84. §7.10 Das kurzzeitige Cuff & Uncuff eines Wanteds ist nicht gestattet.
  85.  
  86.  
  87. §8 Arbeitsvertrag und Entlohnung
  88. §8.1 Jeder Officer verpflichtet sich mit dem Invite, diese Regeln zu befolgen sowie Aufgaben und Pflichten gewissenhaft zu erledigen.
  89. §8.2 Ausgenommen in Praktika ist man dazu verpflichtet, mindestens 30 Tage in der Fraktion zu bleiben.
  90. §8.2.1 Ein Verlassen der Fraktion innerhalb dieser Dienstzeit führt zu einer Geldstrafe von $ 100.000 pro Rang. Dieser Betrag verdoppelt sich, sollte er nicht im Zuge des Uninvites bezahlt werden.
  91. §8.3 Jeden Sonntag wird freiwillig Lohn ausgezahlt. Dieser richtet sich nach dem Rang, der Aktivität und dem allgemeinen Engagement.
  92. §8.3.1 Pro Rang erhält man in der Regel $ 20.000, sofern man eine Mindestaktivität von einer Stunde vorweisen kann.
  93. §8.4 Mit dem Uninvite verliert man jegliches Recht auf diverse Entlohnungen.
  94.  
  95. §9 Sonstiges
  96. §9.1 Das Lesen der Neuigkeiten und der gesamten Staatsfraktionsnews ist verpflichten und sollte vor Dienstantritt gelesen werden.
  97. §9.2 Bei Verstoß gegen eine der hier aufgeführten Regeln entscheidet die Fraktionsleitung über eine angemessene Bestrafung.
  98. §9.3 Bei einer Inaktivität von länger als drei Tagen muss sich im Memberbereich abgemeldet werden.
  99. §9.3.1 Eine Inaktivmeldung vor Rang 3 ist nicht möglich.
  100. §9.4 Privatfahrzeuge dürfen nur im Off-Duty Modus verwendet werden.
  101. §9.5 Sollte man sich in den Dienst begeben, so hat man sich in den SAPD Channels im Teamspeak aufzuhalten. Leader können einen von dieser Pflicht entbinden.
  102. §9.6 Im Teamspeak herrscht eine Namenspflicht. Diese sieht wie folgt aus: [SAPD] Rang | Name
  103. §9.6.1 Bei einem zu langen Namen, dürften die Ränge wie folgt abgekürzt werden:
  104.  
  105. Recruit – Rct.
  106. Trainee – Tr.
  107. Officer I – Off. I
  108. Officer II – Off. II
  109. Detective I – Det. I
  110. Detective II – Det. II
  111. Sergeant I – Sgt. I
  112. Sergeant II – Sgt. II
  113. Lieutenant – Lt.
  114. Captain - Cpt.
  115.  
  116. §9.6.2 Ausbilder und Leader sind von dieser Regel entbunden.
  117. §9.6.3 Aus RP technischen Gründen darf man seine Einheitsbezeichnung vor seinen Namen schreiben. (Bsp.: 1 - L - 7 ) Hierbei wird die Einheit mit ihrem ersten Buchstaben abgekürzt: (Bsp.: Lincoln: L) Diese Regelung ist nicht verpflichtend.
  118.  
  119. §10 Skinregelungen
  120. §10.1 Jeder Officer muss einen Fraktionsskin entsprechend seinem Geschlecht tragen.
  121. §10.2 Je nach Rang/Division ist man verpflichtet, einen bestimmten Skin zu tragen, sofern es mit dem Geschlecht zu vereinbaren ist:
  122.  
  123. Rang 0 - 1 Rang 2 - 9 Ausbilder Sheriffs Department Highway Patrol
  124.  
  125.  
  126. §10.3 Leader sowie Teammitglieder sind von der Skinregelung ausgeschlossen.
  127.  
  128. §11 Weitere Regelwerke und Wichtige Themen
  129.  
  130. -> Strafenkatalog Version 3.9
  131. -> Waffentransport- & Businessfight - Regelwerk
  132. -> Fraktionsrelevantes Regelwerk
  133. -> Regelwerk für den Bankraub
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