Advertisement
Guest User

Untitled

a guest
Dec 4th, 2016
65
0
Never
Not a member of Pastebin yet? Sign Up, it unlocks many cool features!
text 1.57 KB | None | 0 0
  1. Um ein Staat zu sein, bedarf es mindestens dreier Voraussetzungen:
  2. 1. ein Staatsvolk
  3. 2. ein Staatsgebiet
  4. 3. eine verfassungsgebende Staatsgewalt
  5.  
  6. zu 1.) die BRD besitzt kein eigenes Staatsvolk, sie verwaltet lediglich das Staatsvolk des Deutschen Reiches. Sie hat kein eigenes Staatsangehörigkeitsgesetz geschaffen, nach wie vor gilt das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz aus dem Jahre 1913. So muß z.B. jeder, der in Hannover Schöffe werden will eine Erklärung unterschreiben, in der es gleich unter Punkt 1 heißt: "Ich bin Deutscher im Sinne des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes."
  7.  
  8. zu 2.) die BRD verwaltet lediglich einen Teil des besetzten Kernlandes des Deutschen Reiches. Sie besitzt im völkerrechtlichen Sinne kein eigenes Staatsgebiet, da ja das Deutsche Reich als Völkerrechtssubjekt fortbesteht. In einem Territorium, in dem ein Staat besteht, kann auch unmöglich ein zweiter Staat gleichzeitig bestehen!
  9.  
  10. zu 3.) die BRD hat keine Verfassung, sondern lediglich ein "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland". Darin heißt es in Artikel 146: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Allein aus diesem Satz ist klar erkennbar, daß es sich beim GG um keine Verfassung handeln kann! Nur der oberste Souverän (in dem Fall sollte es das Volk sein) kann als Staatsgewalt eine Verfassung beschließen. Dies kam in der BRD nie zustande.
Advertisement
Add Comment
Please, Sign In to add comment
Advertisement