Advertisement
carambolage

Untitled

May 4th, 2014
4,779
0
Never
Not a member of Pastebin yet? Sign Up, it unlocks many cool features!
text 4.73 KB | None | 0 0
  1. Date: Sun, 4 May 2014 18:35:03 +0200
  2. From: Bodo Thiesen <bothie@gmx.de>
  3. To: HALLE MESSE GmbH <info@halle-messe.de>
  4. Subject: Veranstaltungen der Piratenpartei Deutschland am 28. und 29. Juni
  5. 2014
  6.  
  7.  
  8. Sehr geehrte Damen und Herren
  9.  
  10. Zunächst zu meiner Person: Ich bin Mitglied der Piratenpartei Deutschland
  11. und freue mich, dass Sie unserer Partei ihre Messehalle für unsere
  12. Bundesparteitage am 28. und 29. Juni 2014 zur Verfügung stellen wollen.
  13. Als Geschäftspartner haben Sie neben anderen Interessen sicherlich auch
  14. ein Interesse daran, dass die Rechnung, die sie der Piratenpartei
  15. Deutschland stellen, von dieser bezahlt wird. Es gibt allerdings einige
  16. Vorkommnisse, die genau das Bezahlen dieser Rechnung in Frage stellt. Über
  17. diese Vorkommnisse möchte ich Sie in dieser E-Mail in Kenntnis setzen.
  18.  
  19. Sachverhalt
  20.  
  21. Am Freitag erreichte mich eine E-Mail der Piratenpartei
  22. Deutschland, in der der kommissarische Bundesvorstand sowohl einen
  23. außerordentlichen Parteitag als auch einen ordentlichen Parteitag in Ihrer
  24. Messehalle einberufen hat.
  25.  
  26. Allerdings wird die Vertretungsberechtigung eben dieses kommissarischen
  27. Bundesvorstandes von Juristen in Frage gestellt.
  28.  
  29. Am 16. März 2014 sind drei Mitglieder des sieben-köpfigen Bundesvorstandes
  30. der Piratenpartei Deutschland, Stephanie Schmiedke, Stefan Bartels und
  31. Björn Semrau von ihrem jeweiligen Vorstandsamt zurückgetreten[1]. Stefan
  32. Bartels war bis dahin das nach der Satzung für die Finanzen verantwortliche
  33. Vorstandsmitglied. Damit IST der Bundesvorstand nach PartG § 19 Abs. 1
  34. Satz 2 nicht mehr (voll) handlungsfähig[8], und da es halb handlungsfähig
  35. genau so wenig wie halb schwanger gibt, folgt, dass der Bundesvorstand
  36. damit handlungsUNfähig wurde.
  37.  
  38. Nach § 9a Abs. 10 der Satzung[2] der Piratenpartei Deutschland GILT der
  39. (handlungsfähige) Vorstand als handlungsunfähig u.a. wenn er nur noch aus
  40. vier oder weniger Mitgliedern besteht. In diesem Falle bestellt er eine
  41. kommissarische Vertretung. IST der Bundesvorstand hingegen
  42. handlungsunfähig, so regelt Abs. 11 des gleichen §, dass der dienstälteste
  43. Landesverbandsvorstand (in diesem Falle jener des Landesverbandes Bremen)
  44. die Geschäfte zu führen hat. In beiden Fälle hat die Vertretung die
  45. Geschäfte fortzuführen und unverzüglich einen außerordentlichen
  46. Bundesparteitag einzuberufen, der ausschließlich der Neuwahl eines
  47. Bundesvorstandes dient.
  48.  
  49. Nach dem Rücktritt der drei Vorstandsmitglieder hat sich der Rest-Vorstand
  50. selbst als kommissarische Vertretung ernannt. Dies ist laut Auffassung des
  51. Rechtsanwaltes Markus Kompa ein nach BGB § 181 unzulässiges
  52. Insichgeschäft[3]. Er weist darauf hin, dass als Rechtsfolge »geschlossene
  53. Verträge durch diese Vertretungsanmaßung« »daher „schwebend unwirksam“«
  54. sind[4].
  55.  
  56. Zwar haften Vorstände von Parteien wegen PartG § 37 nicht nach BGB § 54
  57. persönlich für Tätigkeiten[5][6], die sie in ihrer Funktion als
  58. Vorstandsmitglied ausüben, aus der schwebenden Unwirksamkeit eines jeden
  59. abgeschlossenen Vertrages folgt allerdings auch, dass auch die
  60. Piratenpartei als solche nicht haftet. Insofern gehen Sie als
  61. Hallenbetreiber hier das Risiko ein, dass sich die Piratenpartei
  62. Deutschland dazu entscheidet, den geschlossenen Vertrag für nichtig zu
  63. erklären und keine Zahlungen zu leisten bzw. bereits gezahlte Leistungen
  64. zurück zu fordern.
  65.  
  66. In einem solchen Falle könnten Sie sich vielleicht auf BGB § 179 berufen
  67. und den Vertreter in Haftung nehmen[7], allerdings sind Sie nun durch
  68. diese Hinweis-E-Mail über die fehlende Vertretungsvollmacht des
  69. selbsternannten kommissarischen Bundesvorstandes in Kenntnis gesetzt,
  70. daher steht ihnen Aufgrund Abs. 3 dieses § auch diese Option nicht mehr
  71. offen.
  72.  
  73. Insofern möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie das volle
  74. Risiko tragen bzgl. der Frage, ob die, zwischen dem kommissarischen
  75. Bundesvorstand und Ihnen, geschlossene Verträge von der Piratenpartei
  76. Deutschland übernommen werden. Ist dies nicht der Fall, werden die
  77. Verträge im vollen Umfang nichtig sein.
  78.  
  79. Nachdem der ordentliche Bundesparteitag nach Satzung nur aufgrund eines
  80. Vorstandsbeschlusses einberufen werden darf, der Vorstand vor seiner
  81. Handlungsunfähigkeit allerdings keinen entsprechenden Beschluss gefasst
  82. hatte, und es weiterhin Mängel an der Einberufung des außerordentlichen
  83. Bundesparteitages gibt, ist eine Klage vor dem Parteischiedsgericht mit
  84. der Option, diese im Instanzenzug in die ordentliche Gerichtsbarkeit zu
  85. ziehen, hier als sehr groß zu beurteilen. Während das Parteischiedsgericht
  86. den kommissarischen Bundesvorstand zwar zu decken scheint, dürfte dies auf
  87. ein ordentliches Gericht nicht mehr zutreffen.
  88.  
  89. Mit freundlichen Grüßen
  90.  
  91. Bodo Thiesen
  92. Mitglied der Piratenpartei Deutschland
  93. Landesverband Rheinland-Pfalz
Advertisement
Add Comment
Please, Sign In to add comment
Advertisement