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May 1st, 2014
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  1. Betreff: "Zensur" in Videospielen und Videospiele als Kunst.
  2.  
  3. Guten Tag,
  4.  
  5. ich würde gerne wissen, warum bestimmte Symbole in Computerspielen nach wie vor zensiert werden.
  6.  
  7. Konkret meine ich das Spiel "South Park: the Stick of Truth", welches in Deutschland nur zensiert ist, da es in der Original-version u. A. Hakenkreuze und andere Symbole zeigt, die in Deutschland nicht frei verbreitet werden dürfen. Das Entsprechende Gesetz dazu sieht aber Ausnahmen für Kunst vor.
  8.  
  9. Das bringt mich zu einem weiteren Kulturgut aus den Vereinigten Staaten: Breaking Bad. In der Serie werden Angehörige einer sog. "White Power Gang" gezeigt, die entsprechende Symbole (Doppel-S-Rune, Hakenkreuze) als Tattoo tragen. Die deutsche Fassung dieser Serie ist nicht zensiert. Die Symbole sind ganz klar und deutlich zu sehen und sogar in mehreren Folgen und in diversen Motiven verarbeitet. Anders als als in South Park stehen diese Symbole ohne Kontext dar. Sie werden von niemandem Kommentiert und in der ganzen Serie gibt es keine Diskussion über Rassismus oder Nationalsozialismus. Aus dem South Park-Spiel dagegen müssen diese Symbole jetzt entfernt werden, OBWOHL die Fernsehserie dafür bekannt ist Gesellschaftliche Themen zu addressieren. Darunter auch immer wieder Rassismus. In einem Spiel zu dieser Serie erwarte ich den typischen (schwarzen) Humor und die übliche Gesellschaftskritik gleichermaßen. Dies scheint auch tatsäschlich geliefert worden zu sein. Dummerweise nur (noch) nicht (unzensiert) nach Deutschland.
  10.  
  11. Ich möchte gerne wissen, warum Nazi-Symbolik unkommentiert in Serien und Filmen erlaubt ist, aber in Spielen nicht.
  12.  
  13. Ich habe im Internet bereits recherchiert - aber alles was ich finde ist ein schwammiges Gesetz und den Kommentar verärgerter Bürger. Und der Hinweis, dass die Spiele-Macher erst klagen müssten, damit sie ihre Spiele auch mit diesen Symbolen ausliefern dürfen. Ist das, wie Recht in Deutschland funktioniert?
  14.  
  15. mit freundlichen Grüßen,
  16.  
  17.  
  18. Antwort der BPjM:
  19.  
  20. Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,
  21.  
  22. vielen Dank für Ihre Mail. Das Verbreiten so genannter verfassungsfeindlicher Symbole ist gemäß § 86 a StGB strafbar. Ob bestimmte Verbreitungswege den Tatbestand erfüllen, prüfen ausschließlich die Strafverfolgungsbehörden. Die BPjM besitzt hier kleine Zuständigkeit.
  23.  
  24. Mit freundlichen Grüßen
  25.  
  26. xxx
  27.  
  28.  
  29. Antwort der USK:
  30.  
  31.  
  32. Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,
  33.  
  34. vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28.03.2014 zum Spiel „South Park – Der Stab der Wahrheit“ und für Ihr Interesse am Thema Jugendschutz bei Computerspielen. Ihre Anfrage wurde von der USK an mich weitergeleitet, da die Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) der 16 Bundesländer bei der USK für die Alterskennzeichnung von Computerspielen zuständig sind. Die USK ist für die technischen und organisatorischen Abläufe der Prüfungen verantwortlich. Leider hat es nun einige Zeit gedauert bis ich Ihnen antworten konnte. Für Ihre Geduld und für Verständnis danke ich Ihnen.
  35.  
  36. Vorab möchte ich gerne anmerken, dass die Alterskennzeichnung bei Video- und Computerspielen dem Schutz von Kindern und Jugendlichen dient. Erwachsene können selbst indizierte Medien ganz legal kaufen, sofern nicht ein Gericht eine Beschlagnahme des Spiels wegen strafbarer Inhalte angeordnet hat. Wenn ein Spiel in Deutschland verändert auf den Markt kommt, dann ist dies die alleinige (zumeist wirtschaftliche) Entscheidung des Anbieters.
  37.  
  38. Zur Kennzeichnung des Spiels „South Park – Der Stab der Wahrheit“
  39. Auf der Homepage www.usk.de sind unter dem Stichwort „Prüfdatenbank“ alle erteilten Altersfreigaben veröffentlicht. Demzufolge wurde eine PC-Version des Spiels „South Park – Der Stab der Wahrheit“ am 19.12.2013 von dem USK-Gremium geprüft und mit „keine Jugendfreigabe“ (d.h. „ab 18 Jahren“) gekennzeichnet. Nachdem das PC-Spiel bereits gekennzeichnet war, hat der Anbieter des Spiels „South Park – Der Stab der Wahrheit“ Anfang März 2014 eine veränderte Version für die Konsolen PS3 und XBOX 360 zur Prüfung vorgelegt. In dieser Version waren bestimmte Inhalte, die bei der PC-Version für das Prüfgremium ausschlaggebend für die Kennzeichnung mit „keine Jugendfreigabe“ waren, durch den Anbieter entfernt worden. Konsequenterweise erhielt die Konsolenversion dann auch das Kennzeichen „freigegeben ab 16 Jahren gemäß §14 Jugendschutzgesetz“.
  40.  
  41. Zum Thema Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Computerspielen:
  42. Videospiele und Filme haben viele Gemeinsamkeiten, aber auch wesentliche Unterschiede. Beide sind audio-visuelle Medien, doch im Gegensatz zum Film sind Videospiele interaktiv. Ein Spieler ist also nicht nur Rezipient eines feststehenden Inhalts, sondern kann als Akteur in die Handlung eingreifen, die Spielwelt gestalten und so neue Bedeutungszusammenhänge konstruieren. Kurz: Spiele sind keine Filme! Deshalb ist es auch völlig legitim, wenn Spiele und Filme in bestimmten Punkten unterschiedlich behandelt werden.
  43. Bei der Prüfung von Computerspielen werden auch künstlerische Aspekte in Spielen beachtet, wie z.B. die audio-visuelle Gestaltung, dramaturgische Elemente oder die Charakterdarstellung. Wenn es um die Darstellung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen geht, ist der Fall aber ganz anders. Denn laut Gesetz ist die Verwendung solcher Kennzeichen grundsätzlich strafbar. Ausnahmen sind nur in sehr engen Grenzen zulässig – unter anderem, wenn diese der „Kunst dienen“. Und hier sagt die derzeitige Rechtsprechung eindeutig, dass in Computerspielen keine Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gezeigt werden dürfen. Eine Neubewertung wäre nur dann möglich, wenn die Gerichte anders entscheiden würden und dabei klarstellen, dass und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in digitalen Spielen nicht strafbar sind.
  44.  
  45. Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten. Gerne bin ich auch weiterhin Ihr Ansprechpartner.
  46.  
  47. Mit freundlichen Grüßen
  48.  
  49. xxx
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