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- Werte MitPiraten,
- am 7. September 2012 fand ein erstes Abstimmungsgespräch mit der
- Berliner Datenschutzaufsichtsbehörde bzgl. der geplanten LQFB Instanzen
- statt, worüber ich kurz informieren möchte:
- Ausgangslage: Der LV Berlin hatte eine auf Datenschutzrecht spezialisierte Kanzlei (JBB) mit der Prüfung der rechtlichen zulässigkeit der von einzelnen Bezirken durch Mitgliederversammlung beschlossenen LQFB Instanzen mit Klarnamensfeature beauftragt. Diese bestätigte uns die Zulässigkeit. Als Partei mit tief verwurzeltem Datenschutzbewußtsein habe wir daraufhin zur Validierung das Gutachten an die Berliner Aufsichtbehörde mit der Bitte um Beurteilung geschickt.
- Ausgehende von dieser Anfrage vom 2.8.2012 gab es nun am Freitag den 7.9.2012 ein Gespräch, um die noch aus Behördensicht noch offenen Fragestellungen zu erläutert, um eine korrekte Bewertung durch die Behörde zu ermöglichen.
- Beteiligt waren:
- - Thomas Wied, Mitglied des LaVoBe und verantwortlich für LQFB
- - T. Feldmann von der Anwaltskanzlei JBB
- - @sinegravitate als technischer Entsandter des mit LQFB beauftragten
- Bundesvorstands Klaus Peukert
- - Lars Hohl, Datenschutzbeauftragter des Piratenpartei LV Berlin
- Aus dem Gespäch konnten wir bereits folgende Einschätzungen der Behörde ableiten:
- 1) die dauerhafte Speicherung von personenbezogenen Daten OHNE jegliche
- Löschfristen wird sehr kritisch gesehen
- 2) die Nutzung des Systems mit eindeutiger Identifizierbarkeit (z.B.
- Klarname im Profil) wird als möglich erachtet, genaue Bedingungen
- müssen noch geklärt werden
- 3) eine generelle Klarnamenspflicht für alle Benutzer im gesamten System
- wird mit Hinweis auf Persönlichkeits- und Minderheitenschutz sehr
- kritisch gesehen
- Folgerungen:
- 1) Ein Löschkonzept ist notwendig inkl. Begründung der geforderten
- Speicherzeit: Beispiel: 2,5 Legislaturperioden, weil aktuelle
- Entscheidungen Einfluss auf politische Prozesse der laufenden und
- der folgenden Legislaturperiode haben können
- 2) Es sollten mögliche Ausnahmen von der generellen Klarnamenspflicht
- definiert werden. Es wurden folgende mögliche alternative Szenarien
- diskutiert:
- 2a) Einzelne Personen können der Anzeige ihres Klarnamens widersprechen
- und das System pseudonym nutzen. Eine Akkreditierung unter Zuhilfe-
- nahme eindeutiger Identifikationsmerkmale findet jedoch für alle
- Nutzer statt. Es ist durchaus möglich, bestimmte Funktionen (wie
- z.B. das Einstellen von Initiativen oder das Empfangen von
- Delegationen) von der systeminternen Anzeige des Klarnamens
- abhängig zu machen.
- 2b) Die Klarnamenspflicht wird auf bestimmte, besonders relevante Themen
- beschränkt und politisch weniger relevante oder sehr persönliche
- Themen werden von der Verwendung des Klarnamens befreit. Die würde
- letztlich der Verwendung zweier getrennter LiquidFeedback-Systeme
- entsprechen.
- Auf der LMVB werden wir Euch kurze die nun weiteren Schritte erläutern und entsprechende Meinungsbilder abfragen.
- Falls Ihr mir Email in meiner Funktion als DSB des LVs schicken wollte tut dieses bitte immer an die dafür vorgegebene E-Mailadresse: datenschutz@berlin.piratenparteide
- Love&Light derPUPE
- xmp: derPUPE@jabber.ccc.de
- Signaturvergleich unter: http://www.pupe.tv/pgp/public_key.txt
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