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derPUPE

LQFB Abstimmung mit Berliner Datenschutzbehörde 7.9.2012

Sep 12th, 2012
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  1.  
  2. Werte MitPiraten,
  3.  
  4. am 7. September 2012 fand ein erstes Abstimmungsgespräch mit der
  5. Berliner Datenschutzaufsichtsbehörde bzgl. der geplanten LQFB Instanzen
  6. statt, worüber ich kurz informieren möchte:
  7.  
  8. Ausgangslage: Der LV Berlin hatte eine auf Datenschutzrecht spezialisierte Kanzlei (JBB) mit der Prüfung der rechtlichen zulässigkeit der von einzelnen Bezirken durch Mitgliederversammlung beschlossenen LQFB Instanzen mit Klarnamensfeature beauftragt. Diese bestätigte uns die Zulässigkeit. Als Partei mit tief verwurzeltem Datenschutzbewußtsein habe wir daraufhin zur Validierung das Gutachten an die Berliner Aufsichtbehörde mit der Bitte um Beurteilung geschickt.
  9.  
  10. Ausgehende von dieser Anfrage vom 2.8.2012 gab es nun am Freitag den 7.9.2012 ein Gespräch, um die noch aus Behördensicht noch offenen Fragestellungen zu erläutert, um eine korrekte Bewertung durch die Behörde zu ermöglichen.
  11.  
  12. Beteiligt waren:
  13. - Thomas Wied, Mitglied des LaVoBe und verantwortlich für LQFB
  14. - T. Feldmann von der Anwaltskanzlei JBB
  15. - @sinegravitate als technischer Entsandter des mit LQFB beauftragten
  16. Bundesvorstands Klaus Peukert
  17. - Lars Hohl, Datenschutzbeauftragter des Piratenpartei LV Berlin
  18.  
  19.  
  20. Aus dem Gespäch konnten wir bereits folgende Einschätzungen der Behörde ableiten:
  21.  
  22. 1) die dauerhafte Speicherung von personenbezogenen Daten OHNE jegliche
  23. Löschfristen wird sehr kritisch gesehen
  24.  
  25. 2) die Nutzung des Systems mit eindeutiger Identifizierbarkeit (z.B.
  26. Klarname im Profil) wird als möglich erachtet, genaue Bedingungen
  27. müssen noch geklärt werden
  28.  
  29. 3) eine generelle Klarnamenspflicht für alle Benutzer im gesamten System
  30. wird mit Hinweis auf Persönlichkeits- und Minderheitenschutz sehr
  31. kritisch gesehen
  32.  
  33.  
  34. Folgerungen:
  35.  
  36. 1) Ein Löschkonzept ist notwendig inkl. Begründung der geforderten
  37. Speicherzeit: Beispiel: 2,5 Legislaturperioden, weil aktuelle
  38. Entscheidungen Einfluss auf politische Prozesse der laufenden und
  39. der folgenden Legislaturperiode haben können
  40.  
  41. 2) Es sollten mögliche Ausnahmen von der generellen Klarnamenspflicht
  42. definiert werden. Es wurden folgende mögliche alternative Szenarien
  43. diskutiert:
  44.  
  45. 2a) Einzelne Personen können der Anzeige ihres Klarnamens widersprechen
  46. und das System pseudonym nutzen. Eine Akkreditierung unter Zuhilfe-
  47. nahme eindeutiger Identifikationsmerkmale findet jedoch für alle
  48. Nutzer statt. Es ist durchaus möglich, bestimmte Funktionen (wie
  49. z.B. das Einstellen von Initiativen oder das Empfangen von
  50. Delegationen) von der systeminternen Anzeige des Klarnamens
  51. abhängig zu machen.
  52.  
  53. 2b) Die Klarnamenspflicht wird auf bestimmte, besonders relevante Themen
  54. beschränkt und politisch weniger relevante oder sehr persönliche
  55. Themen werden von der Verwendung des Klarnamens befreit. Die würde
  56. letztlich der Verwendung zweier getrennter LiquidFeedback-Systeme
  57. entsprechen.
  58.  
  59. Auf der LMVB werden wir Euch kurze die nun weiteren Schritte erläutern und entsprechende Meinungsbilder abfragen.
  60.  
  61. Falls Ihr mir Email in meiner Funktion als DSB des LVs schicken wollte tut dieses bitte immer an die dafür vorgegebene E-Mailadresse: datenschutz@berlin.piratenparteide
  62.  
  63.  
  64. Love&Light derPUPE
  65. xmp: derPUPE@jabber.ccc.de
  66.  
  67. Signaturvergleich unter: http://www.pupe.tv/pgp/public_key.txt
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