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AcidLauryl

Hartz IV: Wenn das Jobcenter zu einem Umzug NEIN sagt

Oct 16th, 2014
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  1. Hartz IV: Wenn das Jobcenter nein zu einem Umzug sagt, stimmt dass nicht immer
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  3. Unter Umständen muss das Jobcenter auch einen Umzug in teureren Mietwohnraum finanzieren.
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  5. Dass das Leben für Bürgerrinnen und Bürger im Hartz IV-Bezug nicht einfach ist, wissen wir alle. Die Jobcenter geben ihr best mögliches noch hinzu. Grundsätzlich verweigern die Jobcenter einen Umzug in einer neuen Wohnung, wenn der Umzug angeblich nicht notwendig ist. Auch wird der Umzug verweigert wenn der neue Mietwohnraum teurer ist, also oberhalb der örtlichen Mietobergrenze liegt.
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  7. Dass aber die Mietobergrenzen nicht immer einem schlüssigem Konzept entsprechen, stört den Jobcentern anscheinend recht wenig. In einem aktuellen Fall hat eine Stadt kein schlüssiges Konzept für die Mietobergrenzen für Bürger im Hartz IV-Bezug und muss dieses erneuern. Für Betroffene Menschen die ungewollt und unverschuldet im Hartz IV-Bezug leben müssen, ist dass ein unmöglicher Zustand.
  8.  
  9. weiterlesen auf: http://velbertbloggt.blogspot.de/2014/10/hartz-iv-wenn-das-jobcenter-nein-zu.html
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