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- Zitate von https://www.wbs.legal/medienrecht/web-tv/live-streaming-rundfunklizenz/ :
- > Sinn und Zweck der Rundfunkregulierung ist die Aufrechterhaltung einer freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie die Sicherung der Meinungsvielfalt.
- > Es besteht die Gefahr gezielter Fehlinformation…
- > Um dem daraus erwachsenden Missbrauchspotenzial zu begegnen, wird der Rundfunk vornehmlich durch die Landesmedienanstalten reguliert.
- Meinungsvielfalt darf sein, aber bloß keine „Fehlinformation“…
- Bitte? Da bemerkt man einen Widerspruch, oder?
- Die Meinungsgewalt liegt somit in den Händen derjenigen, die entscheiden, wer eine Lizenz bekommt. Dazu kostet es noch eine Menge Geld. Damit sind Personen ohne ausreichende finanzielle Mittel ausgeschlossen.
- Es ist kein Mittel zur „Sicherung der Meinungsvielfalt”, sondern dient genau dem Gegenteil, der Unterdrückung abweichender Meinungen.
- Beispiel:
- 2021 galt als „Fehlinformation“ dass die Impfungen gegen das Corona-Virus schädlich sein könnten, und jeder der an der Harmlosigkeit der Impfung zweifelte musste sich Beschimpfungen als [Titulierung gegen Andersdenkende einfügen] anhören.
- 2023: Ups! Stimmte wohl doch die ganze Zeit, doch jetzt ist es zu spät… https://www.youtube.com/watch?v=TRbnyY00R_0 - „Oh, nein! Warum hat uns denn niemand gewarnt?“
- Deshalb.
- [Ich gebe hiermit diesen Text, ausgenommen die Zitate, in die öffentliche Domäne frei.]
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