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- GTL LS Srafgesetzbuch
- Allgemeiner Teil
- § 1.
- §1. Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Tat vor der Ausübung gesetzlich bestimmt war.
- §2. Unwisseneheit schützt nicht vor einer verurteilung.
- § 2.
- §1. Täter und beteiligte sind gleich zu bestrafen bei versuch/vollendung einer Straftat.
- §2. Das anstiften anderer Personen für eine Straftat ist genau so strafbar.
- §3. Versuche oder vollendungen einer Straft sind gleichermaßen zu bestrafen.
- § 3.
- §1. Notwehr bedeutet das man sich nur bei einem "Angriff" selbstverteidigt und notfalls den "Aggressor" außer Gefecht setzt.
- §2. Wer das gerechtfertige Maß der Verteidigung überschreitet handelt rechtswidrig und wird dafür bestraft.
- § 4.
- §1. Geldstrafen können in Ausnahmefällen in Haftzeit umgewandelt werden. Hier werden 2500$ zu 10 Hafteinheiten umgewandelt.
- §2. Neber Geld und Freiheitsstrafen können auch Entzug von Berechtigungen und Lizenzen angeordnet werden.
- Hauptteil Straften
- § 1.
- §1. Diebstahl ist wer fremde Eigentümer oder Geld entwendet egal ob auf kurzer oder langer Zeit.
- §2. Manipulieren von Daten und hacken von Computern/Banksystem.
- §3. Das ausrauben von Personen mit oder ohne verwendung einer Waffe.
- §4. Wer einen anderen rechtswidrig mit Gewalt oder Drohung zu einer Handlung,Duldung oder Unterlassung nötigt
- macht sich der Erpressung strafbar.
- §5. Betrug ist wer andere durch eine Täuschung schädigt egal durch welche art.
- § 2.
- §1. Leichte Körperverletzung ist es nur dann wenn die Person keine schwerwiegenden oder langfristige Verletzungen/folgen durch den Täter erleidet.
- §2. Schwere Körperverletzung ist es ab da wo die Person schwerwiegende oder langfristige Verletzungen/folgen trägt.
- §3. Mord wer einen andere Person versucht zu töten.
- §4. Es wird unterschieden ob die leichte/schwere Körperverletzung fahrlässig herbeigeführt wurde oder geplant war.
- §5. Sachbeschädigung egal in welcher Art und Weise an Gegenständen/Eigentümern aller Art.
- §6. Selbstjustiz, wenn ein Opfer Vergeltung sucht beim Täter oder Mittäter .
- §7. Totschlag wer durch fahrlässiges handeln den Tod eines Menschen verursacht.
- § 3.
- §1. Unterlassene Hilfeleistung bei Unfällen/Personen die in Gefahr sind und unter zumutbaren umständen nicht geholfen wird.
- §2. Beleidigung aller Art.
- §3. Rufmord/Üble Nachrede.
- §4. Hausfriedensbruch.
- §5. Freiheitsberaubung wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt.
- §6. Geiselnahmen/Erpresserischer Menschenraub wer einen Menschen mit Gewalt entführt oder Handelsabsichten mit einer Geisel hat.
- §7. Dokumentenfälschung aller Art.
- §8. Wiederstand gegen die Staatsgewalt.
- 9. Amtsanmaßung aller Art.
- 10. Missbrauch der Notruf Telefonnummer/Dispatch Systeme.
- § 4.
- §1. Fahrerflucht wer sich rechtswidrig vom Unfallort entfernt(Auch als Zeuge).
- §2. Vermummungsverbot herrscht an allen Öffentlichen Orten.
- §3. Ausweispflicht jeder Bürger ist verpflichtet einen Ausweis bei sich zu tragen und diesen der Polizei bei einer Kontrolle vorzuweisen,
- sollte die Identität nicht feststellbar sein kann diese auf der Polizeistation überprüft werden.
- §4. Vortäuschen oder Verheimlichen einer Straftat.
- §5. Besitz illegaler Gegenstände wer ohne ausdrückliche Genehmigung illegale Gegenstände besitzt benutzt oder diese lagert.
- §6. Als illegal deklarierte Gegenstände sind: Alle Waffen die es nicht bei einem Lizensierten Waffenladen zu kaufen gibt, Fahrzeuge die nicht der STVO entsprechen.
- §7. Weitere illegale Substanzen: Kokain,MDMA,Extasy in allen Formen, Mariuana/Hasch oder Joints in großen Mengen,Methamphetamin,PCP,.
- §8. Eigenbedarfs Regelung: Sollte eine Person unter 2gramm "Rein Material" das bedeutet 2gramm Kokain,MDMA,Methamphetamin oder PCP bei sich tragen/lagern ist dieses als Eigenbedarf abzustempeln.
- Die Drogen werden vernichtet aber es wird keine Anzeige geschrieben.
- Die Eigenbedarfs Regelung bei Mariuana/Hasch ist 5gramm Reinmaterial oder 5 Joints sind eigenbedarf und tolleriert das heißt das diese Leichte Droge in maßen erlaubt ist zu konsumieren und bei sich zu führen/lagern.
- § 5.
- §1. Strafmilderung eine Strafe kann gemildert werden wenn der Täter durch freiwilliges Offenbaren zur Lösung des Falles beiträgt.
- §2. Straftaten verjähren wenn diese nicht vollstreckt werden nach 3 Monaten außer bei Mord.
- §3. Ein Kriminelle Vereinigung ist eine auf längere dauer angelegter Zusammenschluß von Personen deren Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten ausrichtet.
- Eine kriminelle Vereinigung muss durch einen richterlichen Beschluss als solche deklariert werden, ist dieß der Fall können
- Razzien und andere maßnahmen gegen die ganze Vereinigung getroffen werden.
- §4. Belehrung die "Miranda Warnung" muss spätestens zum beginn der Untersuchungshaft vorgelesen werden. Sollte dies bis dahin nicht oder fehlerhaft geschehen sein ist der Gefangene
- freizulassen.
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