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Mar 18th, 2013
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  1. DATUM
  2. 18. März 2013
  3.  
  4. BETRIFFT
  5. Ihre Beschwerde gegen die Plakatwerbung „AXE Apollo“ der Unilever Deutschland GmbH
  6.  
  7.  
  8. Sehr geehrte Frau Hansen,
  9. wir nehmen Bezug auf Ihre Beschwerde vom 12. März 2013 und unser Schreiben vom 13. März
  10. 2013.
  11. Nach sorgfältiger Überprüfung wird der Werberat die o. g. Werbung nicht beanstanden und
  12. zwar aus folgenden Gründen: Auf den Plakaten sind nackte Frauenbeine und zwei Hände
  13. bzw. Arme zu sehen, die eine Person in einer Art Raumfahrtanzug umschlingen. Weder ist
  14. der Kopf der Frau zu sehen, noch die andere Person genauer abgebildet, da nur von hinten
  15. gezeigt. Die Slogans "Astronauten regeln das mit dem Verkehr", Astronauten kommen
  16. immer zum Ziel" etc. sind für sich genommen nicht aussagekräftig, im Zusammenhang mit
  17. der oben beschriebenen Abbildung wirken sie jedoch frech bis anzüglich, da mancher
  18. Betrachter auch aufgrund dieser Slogans eine beischlafähnliche Szene vermutet. Tatsächlich
  19. zu sehen ist jedoch nichts, irgendeine Form von Frauenherabwürdigung können wir in der
  20. gesamten Anmutung der Werbemaßnahme ebenfalls nicht erkennen. Der Werberat wird
  21. daher nicht beanstanden.
  22. Wir bedanken uns für Ihren Hinweis und verbleiben
  23. mit freundlichen Grüßen
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