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- 19-Mai-2011 16:08 vom. Amtsgericht Darmstat +49 6151 992 5210 An: +49 611 5545390 S.1/2
- -- Ausfertigung --
- Amtsgericht Darmstadt 19.05.2011
- 25 Gs - 1000 AR 200594/11
- [Logo]
- Beschluss
- In dem Ermittlungsverfahren
- gegen
- unbekannt
- wegen IT-Angriffes
- wird die Durchsuchung der Geschäfts- und aller Nebenräume
- der Firma
- Aixit GmbH NOC, Aixit GmbH
- gemäß § 103 StPO und die Beschlagnahme folgender Gegenstände
- Unbekannte Anzahl von Festplatten mit unbekannter Speichergröße zur Domain "piratenpad.de"
- mit den darauf gespeicherten Serverdaten zur IP-Adresse 178.19.17.113
- angeordnet, da sie
- als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein könnten (§ 94 StPO).
- Gründe:
- Die Staatsanwaltschaft beim Großen Instanzgericht - 5 Division Sektion S2" - in Paris führt
- derzeit ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt, nämlich unbekannte Mitglieder der Gruppe
- von Anonymus-Aktivisten, wegen eines IT-Angriffes in Form einer Distributed-Denial-of-Service-
- Attacke (DDOS Attacke) gegen die Website http://edf.com der französischen
- Elektrizitätsgesellschaft Électricite`des Frances SA (EDF) in der Zeit vim 20.-23 April 2011. Durch
- diesen Angriff, der insgesamt 14 Stunden dauerte und dessen Funktionsweise und Hintergründe
- dem Vermerk des Bundeskriminalamts - SO 43 - Wiesbaden vom 17.05.2011 zu entnehmen sind,
- waren diverse Subdomains der Hauptseite der betroffenen Firma für die Dauer des Angriffes nicht
- verfügbar. Dieses Vorgehen verwirklicht nach deutschem Recht die Straftatbestände der
- Datenveränderung bzw. Computersabotage (Vergehen, strafbar gemäß $ 303 a bzw. 303 b
- Strafgesetzbuch).
- Im Rahmen von sogenannten OpenSource-Recherchen erhielt die französische Stelle
- einen Hinweis auf die Website http://www.piratenpad.de welche die Piratenpartei Deutschland als
- verantwortlichen Betreiber ausweist und unter der IP-Adresse 178.19.71.113 erreichbar ist, welche
- der Firma Aixit GmbH mit Sitz in Offenbach a.M. als Provider zugewiesen ist. Durch das von der
- ersuchenden französischen Stelle informierte BKA Wiesbaden konnte auf der Website
- zahlreiche links zu weiteren Webseiten gesichtet werden, die u.a. Erläuterungen zu der Gruppe
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- 19-Mai-2011 16:08 vom. Amtsgericht Darmstat +49 6151 992 5210 An: +49 611 5545390 S.2/2
- der anonymen Täter, Darstellung zur Aufforderung eines Angriffes auf Webseiten weiterer
- Unternehmen und eine Darstellung zur betroffenen Firma EDF als Firma, die an Atomkraftwerken
- beteiligt ist, enthalten. Danach besteht der Verdacht, dass auf dem Server "piraten-pad.de"
- Informationen vorhanden sind, die nur dem Täterkreis oder diesen nahe stehenden Personen
- vorliege können, da der Server von den Tätern genutzt wird und dieser Informationen (z.B.
- Logdateien) enthält, die zur Identifizierung der unbekannten Täter führen können. Die von dem
- Server zur benannten IP-Adresse vermuteten Daten sind daher im Rahmen des in Frankreich
- wegen der Ausführung von DDoS-Attacken gegen Webseiten der französischen
- Elektrizitätsgesellschaft Électricité des Frances SA (EDF) geführten Ermittlungsverfahrens von
- Bedeutung. Seitens der französischen Behörden wurden die Übermittlung eines justiziellen
- Rechtshilfeersuchens bereits angekündigt. Aufgrund der Flüchtigkeit von Daten im Internet und der
- damit verbundenen Gefahr, dass Daten, die für die weiteren in Frankreich geführten Ermittlungen
- von Bedeutung sein könnten, verloren gehen, ist es jedoch notwenig, bereits jetzt vorab der
- Übermittlung des justiziellen Rechtshilfeersuchens eine Vorabsicherung vorzunehmen und die
- Speichermedien zu beschlagnahmen. In Deutschland existiert keine rechtliche Verpflichtung des
- Providers, eine Vorabsicherung von Daten (also ohne vorliegenden richterlichen Beschluss)
- durchzuführen.
- Eckard
- Richter am Amtsgericht
- Ausgefertigt
- Amtsgericht Darmstadt, 19.05.2011
- [Unterschrift] [Stempel]
- Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
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