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Jun 24th, 2019
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  1. Die Thronrede Kaiser Wilhelm II.s
  2. zu seiner Krönung:
  3. Geehrte Herren! Mit tiefer Trauer im Herzen begrüße Ich Sie und weiß, daß Sie mit mir trauern. Die frische Erinnerung an die schweren Leiden Meines hochseligen Herrn Vaters, die erschütternde Thatsache, daß Ich drei Monate nach dem Hintritt weiland Sr. Majestät des Kaisers Wilhelm berufen war, den Thron zu besteigen, üben die gleiche Wirkung in den Herzen aller Deutschen, und unser Schmerz hat warme Theilnahme in allen Ländern der Welt gefunden.
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  5. Unter dem Drucke desselben bitte ich Gott, mir Kraft zur Erfüllung der hohen Pflichten zu verleihen, zu denen sein Wille Mich berufen hat. Dieser Berufung folgend, habe Ich das Vorbild vor Augen, welches Kaiser Wilhelm nach schweren Kriegen in friedliebender Regierung seinen Nachfolgern hinterlassen, und dem auch meines hochseligen Herrn Vaters Regierung entsprochen hat, soweit die Bethätigung seiner Absichten nicht durch Krankheit und Tod verhindert worden ist.
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  7. Ich habe Sie, geehrte Herren, berufen, um vor Ihnen dem deutschen Volke zu verkünden, daß Ich entschlossen bin, als Kaiser und als König dieselben Wege zu wandeln, auf denen Mein hochseliger Herr Großvater das Vertrauen seiner Bundesgenossen, die Liebe des deutschen Volkes und die wohl wollende Anerkennung des Auslandes gewonnen hat. Daß auch Mir dies gelinge, steht bei Gott; erstreben will Ich es in ernster Arbeit. Die wichtigsten Aufgaben des deutschen Kaisers liegen auf dem Gebiete der militärischen und politischen Sicherstellung des Reiches nach Außen, und im Innern in der Ueberwachung der Ausführung der Reichsgesetze. Das oberste dieser Gesetze bildet die Reichsverfassung; sie zu wahren und zu schirmen in allen Rechten, die sie den beiden gesetzgebenden Körpern der Nation und jedem Deutschen, aber auch in denen, welche sie dem Kaiser und jedem der verbündeten Staaten und deren Landesherren verbürgt, gehört zu den vornehmsten Rechten und Pflichten des Kaisers .
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  9. An der Gesetzgebung des Reiches habe ich nach der Verfassung mehr in meiner Eigenschaft als König von Preußen wie in der des deutschen Kaisers mitzuwirken; aber in beiden wird es Mein Bestreben sein,! das Werk der Reichsgesetzgebung in dem gleichen S i n n e fo r t z u f ü hr e n, wie Mein hochseliger Herr Großvater es begonnen hat. Insbesondere eigne ich Mir die von ihm am 17. November 1881 erlassene Botschaft ihrem vollen Umfange nach an, und werde im Sinne derselben fortfahren, dahin zu wirken, daß die Reichsgesetzgebung für die arbeitende Bevölkerung auch ferner den Schutz erstrebe, den sie im Anschlusse an die Grundsätze der christlichen Sittenlehre den Schwachen und Bedrängten im Kampfe um das Dasein gewähren kann. Ich hoffe, daß es gelingen werde, auf diesem Wege der Ausgleichung ungesunder gesellschaftlicher Gegensätze näher zukommen und hege die Zuversicht, daß Ich zur Pflege unserer inneren Wohlfahrt die einhellige Unterstützung aller treuen Anhänger des Reiches und der verbündeten Regierungen finden werde, ohne Trennung nach gesonderter Parteistellung.
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  11. Ebenso aber halte Ich für geboten, unsere staatliche und gesellschaftliche Entwicklung in den Bahnen der Gesetzlichkeit zu erhalten und allen Bestrebungen, welche den Zweck und die Wirkung haben, die staatliche Ordnung zu untergraben, mit Festigkeit entgegenzutreten. In der auswärtigen Politik bin Ich entschlossen, Frieden zu halten mit Jedermann, so viel an Mir liegt. Meine Liebe zum deutschen Heere und Meine Stellung zu demselben werden Mich niemals in Versuchung führen, dem Lande die Wohlthaten des Friedens zu verkümmern, wenn der Krieg nicht eine durch den Angriff auf das Reich oder auf dessen Verbündete Uns aufgedrungene Nothwendigkeit ist. Unser Herr soll Uns den Frieden sichern, und, wenn er uns dennoch gebrochen wird, im Stande sein, ihn mit Ehren zu erkämpfen. Das wird es mit Gottes Hilfe vermögen nach der Stärke, die es durch das von Ihnen einmüthig beschlossene jüngste Wehrgesetz erhalten hat. Diese Stärke zu Angriffskriegen zu benützen, liegt Meinem Herzen fern. Deutschland bedarf weder neuen Kriegsruhmes noch irgendwelcher Eroberungen, nachdem es sich die Berechtigung, als einige und unabhängige Nation zu bestehen, endgiltig erkämpft hat.
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  13. Unser Bündniß mit Oesterreich–Ungarn ist öffentlich bekannt. Ich halte an demselben in deutscher Treue fest, nicht blos, weil es geschlossen ist, sondern weil Ich in diesem definitiven Bunde eine Grundlage des europäischen Gleichgewichtes erblicke sowie ein Vermächtniß der deutschen Geschichte, dessen Inhalt heute von der öffentlichen Meinung des gesammten deutschen Volkes getragen wird und dem herkömmlichen europäischen Völkerrechte entspricht, wie es bis 1866 in unbestrittener Geltung war.
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  15. Gleiche geschichtliche Beziehungen und gleiche nationale Bedürfnisse der Gegenwart verbinden uns mit Italien. Beide Länder wollen die Segnungen des Friedens festhalten, um in Ruhe der Befestigung ihrer neu gewonnenen Einheit, der Ausbildung ihrer nationalen Institutionen und der Förderung ihrer Wohlfahrt zu leben. Unsere mit Oesterreich-Ungarn und Italien bestehenden Verabredungen gestatten Mir zu Meiner Befriedigung die sorgfältigste Pflege Meiner persönlichen Freundschaft für den Kaiser von Rußland und der seit hundert Jahren bestehenden friedlichen Beziehungen zu dem russischen Nachbarreich, welche Meinen eigenen Gefühlen ebenso wie den Interessen Deuschlands entspricht.
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  17. In der gewissenhaften Pflege des Friedens stelle Ich Mich ebenso bereitwillig in den Dienst des Vaterlandes, wie in der Sorge für unser Kriegsherr, und freue Mich der traditionellen Beziehungen zu den aus auswärtigen Mächten, durch welche Mein Bestreben in ersterer Richtung befördert wird. Im Vertrauen auf Gott und aus die Wehrhaftigkeit unseres Volkes hege Ich die Zuversicht, daß es uns für absehbare Zeit vergönnt sein werde, in friedlicher Arbeit zu wahren und zu festigen, was unter der Leitung Meiner Beiden in Gott ruhenden Vorgänger auf dem Throne kämpfend erstritten wurde.
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