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- Sehr geehrter Herr Arebi,
- wir haben Ihren Fall dem Justizministerium vorgelegt. Von dort haben wir die Bestätigung erhalten, dass ein Wechsel von §19d AufenthG auf §18g AufenthG nicht möglich ist.
- Es bleibt dabei, dass in diesem Fall keine Blaue Karte EU erteilt werden kann.
- Wir bitten Sie daher erneut, um Rücknahme des Antrags auf Erteilung der Blauen Karte EU nach §18g AufenthG. Sie finden den Rücknahmeantrag erneut anbei mit der Bitte um Unterzeichnung und Rücksendung per Mail.
- Vielen Dank vorab.
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