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niujammers

Untitled

Jan 5th, 2017
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  1. Handy-Störsender (auch als „Cell-Phone-Jammer“ oder „GSM-Jammer“ bekannt) erzeugen künstliche Funklöcher, indem die Verbindung zwischen Handy und Netzbetreiber (bzw.: Funkmasten) unterbunden wird. So haben die Handys im Wirkungsbereich der Störsender kein Netz mehr. Öffentlich erhältlich sind solche Geräte mit Reichweiten von 10 bis 40 Meter, für das Militär und Regierungen gibt es auch drohnen jammer kaufen mit Reichweiten von mehreren Kilometern. Die private Benutzung solcher Geräte ist in vielen Ländern verboten, u.a. auch in Deutschland. Von der öffentlichen Hand werden solche Geräte in einigen Ländern z.B. in Gefängnissen benutzt.
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  3. Die Bundesnetzagentur hat einem Händler den Verkauf von selbstgebastelten Störsendern untersagt. Der Beschuldigte habe rund 60 selbstgebaute Störsender über das Internet verkauft, teilte die Regulierungsbehörde am Freitag in Bonn mit. Bei einer Durchsuchung seien "entsprechende Geräte sichergestellt" worden. Dabei handelte es sich nach Angaben eines Behördensprechers unter anderem um Bauteile für den Eigenbau.
  4. (http://www.jammer-shop.com/de/gps-stoesender.html ) (jammer)
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  6. Die Bundesnetzagentur überwacht als Regulierungsbehörde für den Telekommunikationssektor auch die Nutzung der Funkfrequenzen. Dabei überprüft sie eigenen Angaben zufolge seit 2006 verschiedene Verkaufsplattformen, um illegale Handy Störsender zu finden. Die Geräte sind je nach Bauart geeignet, verschiedene Funkbereiche wie Mobilfunk, GPS, WLAN oder Alarmsysteme zu stören.
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  8. "Erfahrungen der Bundesnetzagentur und der Polizei zeigen, dass Störsender immer wieder bei Straftaten zum Einsatz kommen", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Es gibt Täterbanden, die Ladendiebstahl mit Hilfe von Störsendern verüben, indem sie Diebstahlsicherungsanlagen überwinden. Im vergangenen Jahr wurden auch vermehrt Autoschlösser mit Störsendern manipuliert, um Gegenstände aus dem Fahrzeug zu stehlen."
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  10. (mobilfunk storsender ) (http://www.jammer-shop.com/de/tragbare-handyblocker.html )
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  12. Dem handyblocker Händler droht jetzt ein Bußgeldverfahren. Der Vertrieb und Betrieb von Störsendern durch Privatpersonen oder Unternehmen ist in ganz Europa und auch in den USA und Japan nicht gestattet, erklärt die Behörde. Wer dennoch Störsender in den Verkehr bringen, handele ordnungswidrig und könne mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
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  14. Das Prinzip ist eigentlich einfach: In der Handyzone ist der Empfang für Mobiltelefone verstärkt, in der Ruhezone nicht. Nun hat die Bahn auch noch angekündigt, den Mobilfunkempfang im ICE weiter zu verstärken. Die Ruhezonen sollen davon weiterhin verschont bleiben. Dort weisen kleine Symbole darauf hin, dass Telefonate unerwünscht sind: Strichmännchen, die sich verschwörerisch einen Finger vor den Mund halten. Allerdings scheint regelmäßig mindestens eine Person im Großraumwagen diese Schilder nicht zu sehen und beginnt lautstark zu telefonieren.
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