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Anhörung wegen beabsichtigter Ordnungsmaßnahme

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Sep 18th, 2014
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  1.  
  2.  
  3. Bundesvorstand
  4.  
  5. - vertreten durch Stefan Körner -
  6.  
  7. Pflugstraße 9a
  8.  
  9. 10115 Berlin (Mitte)
  10.  
  11.  
  12.  
  13.  
  14.  
  15. Herrn
  16.  
  17. Christopher Lauer
  18.  
  19. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
  20.  
  21. XXXXX Berlin
  22.  
  23.  
  24.  
  25.  
  26.  
  27. Betr.: Anhörung wegen beabsichtigter Ordnungsmaßnahme
  28.  
  29.  
  30.  
  31. Hallo Christopher,
  32.  
  33.  
  34.  
  35. der Bundesvorstand beabsichtigt, gegen dich folgende Ordnungsmaßnahmen gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 der Bundessatzung zu verhängen:
  36.  
  37.  
  38.  
  39. - Enthebung von einem Parteiamt (Vorsitz des Landesverbandes Berlin)
  40.  
  41. und
  42.  
  43. - Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden für die Dauer von zwei Jahren
  44.  
  45.  
  46.  
  47. I.
  48.  
  49. Die Maßnahmen beabsichtigen wir aufgrund folgender Sachverhalte zu verhängen:
  50.  
  51.  
  52.  
  53. 1. Ausweislich der Angaben des Frontoffice hast du auf dem außerordentlichen Bundesparteitag in Halle (Saale) die Unterstützerliste für die Kandidatur zum Stellvertretenden Vorsitzenden eigenhändig abgeändert, um für das Amt des politischen Geschäftsführers kandidieren zu können. Dies geschah nach deinen eigenen Äußerungen gegenüber Zeugen deshalb, weil dir eine Rede im Rahmen einer Kandidatur zum Stellvertretenden Vorsitzenden zu spät war und du zudem auf ausdrückliche Nachfrage mitteiltest, du werdest später auch nicht für das Amt des Stellvertretenden Vorsitzenden - wofür du Unterstützerunterschriften gesammelt und beigebracht hattest - kandidieren. Deine Kandidaturrede, in dem Wissen, dass diese öffentlich ist, hast du für eine Reihe verbaler Degradierungen der Piratenpartei genutzt, etwa durch Vergleiche mit der AfD und durch den unbegründeteten Vorwurf der Zensur. Diese sind ein Verstoß gegen deine Pflicht als Pirat, i.S.v. §4 Abs.1 Satz 1 der Bundessatzung, "die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern."
  54.  
  55.  
  56.  
  57. 2. Als der Versammlungsleiter XXXXXX XXXXXX deine Kandidaturrede unterbrechen wollte, hast du dich ihm während eures kurzen Wortwechsels in offensiver Körperhaltung stetig genähert und ihn dadurch gezwungen, sich mit seinem Kind Richtung Bühnenrand zurückzuziehen, sodass er um seine Sicherheit und die seines Babys fürchten musste, das er in einem Tragetuch am Bauch trug. Später hast du dich sogar noch auf Twitter darüber mokiert, wie verantwortungslos sich der Versammlungsleiter verhalten habe und dass dies evtl. ein Fall für das Jugendamt sei. Dieses Verhalten stellte einen Verstoß gegen den geregelten Ablauf eines Bundesparteitags gemäß §9b Abs.1 Bundessatzung i.V.m. §8 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung für den Bundesparteitag 2014.2 sowie eine Nötigung und Bedrohung des Versammlungsleiters dar (ob auch im strafrechtlichen Sinne kann dahingestellt bleiben).
  58.  
  59.  
  60.  
  61. 3. Du hast dich bzgl. der LQFB-Initiative, den Vorstand der Piratenpartei Berlin mit einer Untersuchung zu beauftragen, unter welchen Bedingungen eine Herauslösung/Ausgründung des LV möglich sei, in verschiedenen Medien positiv über diese Möglichkeit geäußert und dabei die Bundespartei verbal massiv diskreditiert, unter anderem in einem Interview mit dem TV-Sender RBB am 10.7.2014.
  62.  
  63. Darüber hinaus hast Du Dir die Idee einer zunächst auf Berlin beschränkten Neugründung einer Partei in einem auf wrint.de veröffentlichten Podcast vom 2.7.14 ausdrücklich zu Eigen gemacht und dabei u.a. Martin Delius als gutes Zugpferd für eine Kampagne der neuen Lokalpartei genannt. In diesem Kontext hast du auch gesagt, du habest "mit der Piratenpartei ein Stück weit abgeschlossen".
  64.  
  65. Dies ist ein Verstoß gegen die innere Einheit der Partei gemäß §1 Abs. 2 Satz 3 der Bundessatzung sowie der Pflicht einer Landesgliederung gemäß §8 Abs.1 Satz 1, als deren Vorstand du befragt wurdest, die Einheit der Partei zu sichern.
  66.  
  67.  
  68.  
  69. 4. Du hast in erwähnten Podcast vom 02.07.2014 sowohl die Parteibasis und deren Arbeit als auch die Arbeit des Bundesvorstands massiv herabgewürdigt und beschimpft und hast u.a. Äußerungen wie "Apolitische Holbratzen die politische Vollhonks wählen" oder "Holbratziges Protestwählerklientel" verwendet.
  70.  
  71.  
  72.  
  73. 5. Du hast dich in mehreren Pressemitteilungen zwischen dem 2. und 25. Juli 2014 als "Vorsitzender der Piratenpartei" bezeichnet. Damit hast du dir selbst ein Amt zugesprochen, das gemäß §9a Abs. 3 Satz 1 der Bundessatzung vom Bundesparteitag gewählt wird und damit die innere Ordnung der Partei gestört.
  74.  
  75.  
  76.  
  77. 6. Du hast in einem Tweet vom 14.9.2014, der am 16.9. 2014 vom "Tagesspiegel" aufgegriffen und veröffentlicht wurde, den Vorsitzenden der Piratenpartei als "Schwachmaten" bezeichnet, für den sich die Piraten Berlin schämen müssten. Davor hast Du am 2.7.14 über Stefan Körner und die Basis, die ihn mehrheitlich gewählt hat "Du willst nicht mit Stefan Körner und diesen ganzen Knallchargen in einer Partei sein", öffentlich zugänglich geäußert.
  78.  
  79. Dies ist ebenfalls ein Verstoß gegen deine Pflicht als Pirat, i.S.v. § 4 Abs.1 Satz 1 der Bundessatzung, "die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern."
  80.  
  81.  
  82.  
  83. 7. Du bist in letzter Zeit deinen Pflichten als Vorsitzender der Piratenpartei Berlin gemäß §8 Abs. 2 der Berliner Landessatzung i.V.m Anhang A der Geschäftsordnung des Vorstands der Piratenpartei Berlin nicht nachgekommen, die Arbeit des Vorstands zu koordinieren, weder organisatorisch innerhalb des Vorstands noch zur Vernetzung mit dem Bundesvorstand. Dies wurde zuletzt durch die öffentliche Stellungnahme des Schatzmeisters des Landesverbandes Berlin, Michael Karek, am 15.9.2014 dokumentiert.
  84.  
  85.  
  86.  
  87. II.
  88.  
  89. Aufgrund deines Benehmens als Kandidat auf dem Bundesparteitag, das Rückschlüsse über dein Verhältnis zu Parteiämtern zulässt, der besonderen Schwere des Schadens, wenn du dich als Vorsitzender einer Landesgliederung negativ über die Piratenpartei, ihre Basis oder ihren Bundesvorstand und den Fortbestand ihrer Einheit äußerst, sowie der Vernachlässigung deiner Pflichten als Landesvorsitzender sehen wir die Enthebung von deinem Parteiamt als Vorsitzender des Landesverbandes Berlin sowie eine Ämtersperre von zwei Jahren als angemessen und in Wahrnehmung unserer Pflicht aus § 8 Abs. 1 der Bundessatzung als erforderlich an.
  90.  
  91.  
  92.  
  93. III.
  94.  
  95. Wir geben dir im Rahmen dieser Anhörung die Möglichkeit zum obigen Sachverhalt bis Donnerstag, 25.09.14, 24 Uhr, Stellung zu nehmen. Falls dies zu kurz sein sollte, teile uns dies innerhalb obiger Frist unter Angabe von nachvollziehbaren und ggf. glaubhaft gemachten Verzögerungsgründen mit. Wir weisen darauf hin, dass o.g. Äußerungen nur exemplarisch Belege eines aus unserer Sicht nicht mehr hinnehmbaren Verhaltens eines Vorstandsmitglieds der Piratenpartei darstellen und ggf. noch erweitert werden können.
  96.  
  97.  
  98.  
  99. Mit piratigen Grüßen
  100.  
  101. i.V. Stefan Körner
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