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- Liebe Frau Zauner ,
- danke für Ihr E-Mail.
- Gerne habe ich mir Ihr Anliegen für Sie angesehen:
- Mit Inkrafttreten der gesetzlichen Vorratsdatenspeicherung am 1. April müssen Mobilfunk- und Internetprovider eine bestimmte Auswahl der in ihren Systemen anfallenden Daten, wie z.B Stammdaten, Vertragsdaten, Verkehrs- und Geodaten für sechs Monate verfügbar halten. Zugriff auf diese Daten sind nur durch einen rechtsgültigen Gerichtsbeschluss möglich.
- Und wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an. Unser A1 Service Team ist unter 0800 664 100 einfach gerne für Sie da.
- Schöne Grüße
- Bianca Drunecky
- A1 Service Team
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