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By: a guest on
May 6th, 2012 | syntax:
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Hallo Herr Flach
ich habe mir die Sache mit Ihrer Überstunden-Berechnung noch einmal zu Gemüte geführt. Grundsätzlich verstehe ich Ihre Beweggründe. Das Problem liegt woanders. Wir können nur die Zeit abrechnen in der Sie von uns angemeldet waren. Also bis zum 9.6.2010. Danach haben sie vermutlich Arbeitslosengeld oder sonst was bezogen oder waren schon woanders beschäftigt.
In dieser Zeit in der Sie für uns tätig waren lag ein Ausbildungsvertrag vor, was arbeitsrechtlich einem Arbeitsvertrag entspricht. Auf der Basis dieser vertraglich vereinbarten Vergütung haben wir für Sie die diversen Anmeldungen gemacht, Bescheinigungen für Wohngeld oder Kindergeld oder Ausbildungsbeihilfe oder was -sonst-noch-so-anfällt erstellt. Dazu kommen noch die internen Anmeldungen für Finanzamt, Kasse, Berufsgenossenschaft und die sog. Elena-Meldung.
Frau Adler hat sich genau an alle Vorgaben gehalten, indem Sie Ihren Stundensatz als Auszubildender auf der Basis Ihres damaligen Vertrags errechnet hat und diesen mit der Zahl der Überstunden multipliziert hat. Zugegeben, das ist nicht übermäßig viel – vor allem gemessen an dem Gehalt das Sie jetzt bekommen. Aber das ist nun mal so bei Auszubildenden. Im Grunde ist die niedrige Ausbildungsvergütung immer der Preis, den man für ein anschließendes höheres Gehalt zahlt, das man wiederum nur aufgrund der zuvor als Auszubildender erworbenen Kenntnisse erhält.
Natürlich gebe ich zu, dass Sie Ihren Urlaub auch hätten abfeiern können. Und dieses vorbildliche Pflichtbewusstsein wird von mir auch bei allen Anfragen von Firmen bestätigt bei denen Sie sich beworben haben oder noch bewerben werden (und es ist durchaus üblich mal anzufragen, schließlich weiß jeder Personalchef das schriftliche Zeugnisse nur eingeschränkt aussagefähig sind).
Aber das betrifft natürlich nicht die von Ihnen bemängelte finanzielle Vergütung. Aber, wie soll ich es anders regeln? Mit der gleichen Begründung kann man sich ganz grundsätzlich über das Gehalt als Auszubildender beschweren.
Natürlich hätte Frau Adler für die Überstunden am Wochenende einen Zuschlag berechnen können. Für die Wochenendarbeit können bis max. 50% Zuschlag werden. Wenn ich mich richtig erinnere sind diese sogar steuer- und sozialversicherungsfrei. Ich hoffe, ich erinnere mich richtig und gebe diese Information noch einmal an Frau Adler zur Nachberechnung. Mehr kann ich aber wirklich nicht tun.
Dafür wünsche ich Ihnen viel Glück und Spaß bei Ihrem neuen Job in Düsseldorf. Ds ist eine neue, tolle Aufgabe und für Sie ein Schritt in die richtige Richtung.
Zum Schluss möchte ich aber noch ein ausdrückliches Lob aussprechen für den guten Job den Sie hier (unter nicht immer ganz einfachen Umständen) gemacht haben.
Viel Erfolg weiterhin