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EVERYDAY Gaming Club AGB

By: a guest on Aug 5th, 2012  |  syntax: None  |  size: 25.67 KB  |  hits: 19  |  expires: Never
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  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
  2.  
  3. Vom
  4.  
  5. EVERYDAY Gaming Club
  6.  
  7.  
  8. Vorwort
  9.  
  10.  
  11.  
  12. Der Name EVERYDAY kommt aus dem Englischen und bedeutet im Deutschen (jeden Tag). EVERYDAY wurde 2005 von Denis“reXaniN“M. gegründet. EVERYDAY ist ein sehr bekannter Name in der eSport (elektronischer Sport) Szene und repräsentiert nicht nur Professionellen eSport  sondern auch Spaß am Spiel und sehr gutes Management. Ende 2011 wurde EVERYDAY von Denis“reXaniN“M. an Fabian“Fleetiii“Funnekötter übergeben um wieder neuen Schwung in den Club zu bringen. Einer der ersten Schritte war die Namensänderung von Team EVERYDAY in EVERYDAY Gaming Club. EVERYDAY ist nicht nur Online sondern auch Offline auf Lan`s und Bootcamps vertreten und konnte auch schon große Erfolge feiern. Zudem versucht EVERYDAY den eSport in die Öffentlichkeit zutragen um so das Verständnis und das Ansehen für den eSport  in der Öffentlichkeit zu steigern treu dem Motto:
  13.  
  14.  
  15.  
  16. Wenn du einmal Erfolg hast, kann es Zufall sein.
  17. Wenn du zweimal Erfolg hast, kann es Glück sein.
  18. Wenn du dreimal Erfolg hast, so ist es Fleiß und Tüchtigkeit
  19.  
  20.  
  21.  
  22. Der EVERYDAY Gaming Club bezeichnet sich als Multigaming Community und unterstützt sowohl 1 on 1 Spiele als auch mehrspieler Modis von MMOG bis Ego-Shooter. Des Weiteren legt der Club viel Wert auf gute Umgangsformen und verurteilt Rassismus und  Diskriminierung aufs schärfste. Seit einigen Jahren unterstützt die Clubleitung Fabian“Fleetiii“Funnekötter zudem die Eintragung der eSport-Szene ins deutsche Sportregister um so die Anerkennung der Öffentlichkeit genießen zu können.
  23. Zudem legt EVERYDAY viel Wert auf guten Kontakt zu den Sponsoren und Partnern und versucht diese nicht nur im guten Licht dastehen zu lassen sondern engagiert sich mit vollem Einsatz für ihre Interessen und Wünsche. Durch die Zielstrebigkeit und gute Zusammenarbeit des Club Staffs ist es EVERYDAY immer wieder möglich neue Erfolge zu feiern und neue Projekte zu planen die dann auch außerhalb der eSport-Szene für Aufsehen und Anerkennung sorgen. Durch Kreativität und Fleiß des Managements, Projektleitung, Media-Team und Organisation kann EVERYDAY sich von anderen Clubs, Vereinen und Community´s immer wieder absetzen und ist auch in Zukunft sehr stark aufgestellt
  24.  
  25.  
  26.  
  27.  
  28.  
  29.  
  30.  
  31.  
  32.  
  33.  
  34.  
  35. 1. Vertragspartner
  36. Vertragspartner ist der EVERYDAY Gaming Club vertreten durch Fabian Funnekötter 46354 Südlohn Kirchplatz 7.
  37.  
  38. 2. Geltungsbereich
  39. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen regeln die Bedingungen, unter denen die Benutzung vom  EVERYDAY Gaming Club erfolgt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben auch dann Gültigkeit,wenn der Nutzer oder das Mitglied von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland auf den EVERYDAY Gaming Club zugreift.
  40.  
  41. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Nutzers des Service oder Dritter sind nur gültig, wenn der Betreiber ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmt. Wenn der Nutzer hiermit nicht einverstanden sein sollte, weist er den Betreiber sofort schriftlich darauf hin. Für diesen Fall behält sich der Betreiber vor, seine Angebote zurückzuziehen, ohne dass ihm gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem Formular mäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  42.  
  43. 3. Vertragsschluss und Schriftform
  44. Für die Nutzung des Service vom EVERYDAY Gaming Club gilt deutsches Recht.
  45. Durch die Eintragung im Club wird der Nutzer Mitglied, Clubspieler oder Mitarbeiter des Clubs ("Seiten/“Full“ Mitglied,") und erklärt sein Einverständnis mit der Bindung an die Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung.
  46. Ein Vertragsschluss setzt voraus, dass der Nutzer diesen Vertragsbedingungen nach Durchlesen mit der Zustimmung im Anmeldeformular bestätigt.
  47. Für Änderungen und Ergänzungen des Vertrages gilt das Schriftformerfordernis. Dies gilt auch für den nachträglichen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
  48.  
  49. Ohne eine gesonderte Vereinbarung besteht die Mitgliedschaft beim Club ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Nutzers. Der Nutzer darf anderen Personen nicht die Nutzung seiner Mitgliedschaft gestatten, und er darf sein Konto keiner anderen natürlichen oder juristischen Person abtreten oder in anderer Weise übertragen.
  50. Neben der ausschließlich privaten Nutzung besteht die Möglichkeit der gewerblichen Nutzung, jedoch ausschließlich nach Erteilung einer schriftlichen Zustimmung des Betreibers und nach den Vorgaben einer dann gesondert abzuschließenden Vereinbarung.
  51.  
  52. 4. EVERYDAY Mitgliedschaft
  53. Als Mitglied zählt  nur der, der Vertraglich aufgenommen wurde und seine unterschriebene Anmeldeerklärung eingereicht hat und zudem die mündliche Bestätigung erhalten hat.  Durch die Mitgliedschaft können die Mitglieder die zur Verfügung gestellten Leistungen nutzen und sich aktiv am Club beteiligen.
  54. Jedem ist es möglich sich nach bestandenem Erstgespräch als „Free“ Mitglied für 2 Wochen zu bewerben und so die Atmosphäre des Clubs zutesten. Sollte er sich nach 2 Wochen für den Club entscheiden muss die „Full“ Mitgliedschaft eingereicht werden.
  55.  
  56.  
  57. 5. „Staff“ Mitarbeiter
  58. Alle „Staff“ Mitarbeiter des EVERYDAY Clubs sind erst Mitarbeiter wenn sie ihre Bewerbung und
  59. Alle Vertragsunterlagen mit Ausweiskopie unterschrieben eingereicht haben. Zudem zählt die Vergabe der  TeamSpeak 3 Rechte und die mündliche Zusage.
  60. Alle Mitarbeiter fallen unter den „Full“ Mitgliedsvertrag sind aber vom Beitrag befreit. Hierbei wird die arbeit mit dem Beitrag verrechnet. Sollte ein Mitarbeiter unabgemeldet länger als (14 Tage) fehlen behält sich der EVERYDAY Club das Recht vor für die erbrauchten Leistungen den Beitrag für die letzten 2 Monate zurück zu fordern. Zudem unterstehen alle Mitarbeiter der Betrieblichen Schweigepflicht keine Finanziellen  oder Organisatorische Informationen dürfen an externe weitergegeben werden. Bei Widerhandlungen erhebt der  EVERYDAY Gaming Club eine Vertragsstrafe von min 5000 Euro oder der Schadenshöhe entsprechend.
  61.  
  62. 5.1 Manager
  63. Alle EVERYDAY Manager arbeiten unter dieser AGB und sind in den Bereichen (Projektleitung, Entwicklung, Redaktion, Teams und Offline Events) tätig die genauen Tätigkeiten werden von der Clubleitung vorgegeben wobei das Management dem Vorstand untergeordnet ist. Die Anweisungen vom Vorstand sind folge zu leisten. Bei Unstimmigkeiten kann sich aber zur Konfliktlösung an die Clubleitung gewannt werden. Die Clubleitung behält sich voraus das Arbeitsverhältnis bei Unstimmigkeiten fristlos kündigen zu können.
  64.  
  65. 5.2 Organisation
  66. Alle EVERYDAY Organisatoren arbeiten unter dieser AGB und sind in den Bereichen (Projektleitung, Entwicklung, Redaktion, Teams und Offline Events) tätig die genauen Tätigkeiten werden von der Clubleitung vorgegeben wobei die Organisation dem Vorstand und Management untergeordnet ist. Die Anweisungen vom Vorstand und Management sind folge zu leisten. Bei Unstimmigkeiten kann sich aber zur Konfliktlösung an die Clubleitung gewannt werden. Die Clubleitung behält sich voraus das Arbeitsverhältnis bei Unstimmigkeiten fristlos kündigen zu können.
  67.  
  68. 5.3 Projektleitung
  69. Alle EVERYDAY Projektleiter arbeiten unter dieser AGB und sind in den Bereichen (Projektleitung, Entwicklung, Redaktion, Teams und Offline Events) tätig die genauen Tätigkeiten werden von der Clubleitung vorgegeben wobei die Organisation dem Vorstand und Management untergeordnet ist. Die Anweisungen vom Vorstand und Management sind folge zu leisten. Bei Unstimmigkeiten kann sich aber zur Konfliktlösung an die Clubleitung gewannt werden. Die Clubleitung behält sich voraus das Arbeitsverhältnis bei Unstimmigkeiten fristlos kündigen zu können.
  70.  
  71. 5.4 Redaktion
  72. Alle EVERYDAY Redaktoren arbeiten unter dieser AGB und sind in den Bereichen (Projektleitung, Entwicklung, Redaktion, Teams, Homepagegestaltung und Offline Events) tätig die genauen Tätigkeiten werden von der Clubleitung vorgegeben wobei die Organisation dem Vorstand und Management untergeordnet ist. Die Anweisungen vom Vorstand und Management sind folge zu leisten. Bei Unstimmigkeiten kann sich aber zur Konfliktlösung an die Clubleitung gewannt werden. Die Clubleitung behält sich voraus das Arbeitsverhältnis bei Unstimmigkeiten fristlos kündigen zu können.
  73.  
  74. 5.5 Vorstand
  75. Alle EVERYDA Vorstands Mitglieder arbeiten unter dieser AGB und sind in den Bereichen (Projektleitung, Entwicklung, Redaktion, Teams, Homepagegestaltung und Offline Events) tätig die genauen Tätigkeiten werden von der Clubleitung vorgegeben wobei der Vorstand der Clubleitung untergeordnet ist. Die Anweisungen von der Clubleitung sind folge zu leisten. Bei Unstimmigkeiten kann sich aber zur Konfliktlösung an die Clubleitung gewannt werden. Die Clubleitung behält sich voraus das Arbeitsverhältnis bei Unstimmigkeiten fristlos kündigen zu können. Die Vertragsstrafe beim Vorstand beträgt min 5000 Euro die bei Wiederhandlung dieser AGB erhoben wird.
  76.  
  77. 6. Spielbetrieb
  78. Der Allgemeine Spielbetrieb wird von den Organisatoren und Projektleiter festgelegt
  79. Wobei die Anzahl der Spieltage Spielabhängig ist. Zudem sind die Club Teams für ihre Teams
  80. Verantwortlich und müssen für einen reibungslosen Ablauf sorgen. Die Leitung der Teams
  81. Wird von den Teams bestimmt. Hierbei kann sich aber auch an den Club „Staff“ gewannt
  82. Werden.
  83. Mit dem Zustimmung dieser AGB bestätigen die Mitglieder und
  84. Mitarbeiter, dass sie keine
  85. (Cheats, Bots oder andere externe Software) nutzen. Bei Widerhandlungen werden alle Verträge
  86. Mit sofortiger Wirkung nichtig und der entstandene Schaden ist in voller Höhe zu erstatten min jedoch 500 Euro.
  87.  
  88.  
  89. 7. Audio – Video
  90. Tonaufnahmen in jeglicher Form ist hier  verboten (ausgenommen ist die Club-Leitung und das EVERYDAY Media Team).
  91. In Wars, Gathern, Laddern oder sonstigen Spielen wird keine Musik gehört oder gestört!
  92. Voicechanger / Voicevocoder oder andere, ähnliche Stimmenverzerrer sind verboten.
  93.  
  94. 3. Leistungsumfang
  95. Der Betreiber stellt mit dem EVERYDAY Gaming Club den Nutzern eine Plattform zur Verfügung, auf der sich diese selbst präsentieren können.
  96. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich als kostenpflichtiges Mitglied anzumelden. Einem kostenpflichtigen Mitglied stehen erweiterte Funktionen zur Verfügung, die im einzelnen im Mitgliederbereich beschrieben werden.
  97.  
  98. 4. Beendigung des Vertrags
  99. Der Nutzer kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und aus jedem Grund und ohne Erläuterung beenden. Im Falle der kostenpflichtigen Mitgliedschaft ist die Kündigung nur zum Monatsende möglich. Die Kündigung erfolgt in jedem Fall in Schriftform oder per e-mail, Post oder Fax. Für die Wirksamkeit der Kündigung bedarf es des Zuganges der Erklärung beim Betreiber.
  100.  
  101. Für geeignete Zugangsnachweise hat das Mitglied zu sorgen.
  102. Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Zugang zum Service umgehend auszusetzen oder zu beenden, wenn der Service eine Verletzung einer Regelung in dieser Vereinbarung durch den Nutzer bekannt wird.
  103.  
  104. 5. Verhaltenspflichten des Mitglieds
  105. Der Nutzer ist für alle von ihm bzw. über seine Zugangskennung produzierten und publizierten Inhalte selbst verantwortlich.
  106. Der Nutzer verpflichtet sich, für alle ggf. geschäftsmäßigen Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben.
  107.  
  108. Der Nutzer gewährleistet, dass die von ihm ggf. bereitgestellten Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Insbesondere ist das Hinterlegen von diffamierendem, inhaltlich falschem, beleidigendem, obszönem, gotteslästerlichem, religiösem, politischem, ehrverletzendem, anstößigem, sexuell ausgerichtetem, sexistischem, frivolem, bedrohendem, belästigendem oder rassistischem Material nicht gestattet.
  109.  
  110. Entsprechende Verweise auf Angebote Dritter ("Links", "Telefonnummern", "E-Mail-Adressen") sind ebenfalls untersagt.
  111.  
  112. Der Nutzer hat kein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung seine Inhalte.
  113. Der Nutzer wird in seinem Portrait keine anstößigen anatomischen oder sexuellen Anspielungen machen oder anstößige zweideutige oder sonst mit sexueller Nebenbedeutung belegte Sprache verwenden, und der Nutzer wird keine Nackt- oder sonstige Fotos, die persönliche Informationen enthalten, veröffentlichen. Der Betreiber behält sich das Recht vor, ist aber nicht verpflichtet, jedes Portrait oder
  114. Foto, das diesen Verpflichtungen nicht entspricht, zurückzuweisen oder zu entfernen.
  115.  
  116. Der Nutzer wird über den Service nicht bei anderen Mitgliedern für den Kauf oder Verkauf irgendwelcher Produkte oder Dienstleistungen werben oder diese darum bitten. Der Nutzer wird keine Kettenbriefe oder Junk-E-Mail an andere Service-Mitglieder verschicken.
  117. Der Nutzer wird ohne die vorherige Zustimmung des Inhabers derartiger Schutzrechte kein urheber- oder markenrechtlich registriertes oder sonst gesetzlich geschütztes Material veröffentlichen, verbreiten oder in irgendeiner Weise reproduzieren.
  118.  
  119. Der Nutzer ist allein verantwortlich für seine Kontakte zu anderen Club-Mitgliedern. Der Club behält sich das Recht vor, ist aber nicht verpflichtet, Streitigkeiten zwischen dem Nutzer und anderen Mitgliedern zu überwachen und/oder durch Vermittlung beizulegen.
  120. Die Leistungsverpflichtung des Nutzers berührt all dies nicht.
  121.  
  122. Die Nutzung von Programmen oder Systemen, die zur Filterung von Werbeinformationen dienen, ist dem Nutzer nicht gestattet.
  123. Es ist nicht gestattet, falsche Profilangaben zu machen.
  124. Sollte der Nutzer gegen eine oder mehrere der oben genannten Regelungen verstoßen, ist der Verein berechtigt, die Mitgliedschaft des Nutzers fristlos zu kündigen. Eine Erstattung von Mitgliedsbeträgen findet nicht statt.
  125. Im Falle einer missbräuchlichen Nutzung durch einen Nutzer des Vereins, dessen Missbrauch vorsätzlich Systemressourcen in Anspruch nimmt, kann der Nutzer zum Ersatz des entstandenen Schadens herangezogen werden.
  126.  
  127. Im Rahmen einer persönlichen, nicht gewerblichen Nutzung versichert der Nutzer, dass er im Zusammenhang mit seiner Mitgliedschaft keine gewerblichen und/oder geschäftlichen Absichten verfolgt.
  128. Er verpflichtet sich, das Portal nicht gewerblich oder geschäftlich zu nutzen.
  129. Gewerbliche oder geschäftliche Nutzung, zu deren Unterlassung im Rahmen dieses Portals sich der Nutzer verpflichtet, ist insbesondere: das entgeltliche Anbieten von Waren oder Dienstleistungen jedweder Art, die Aufforderung ein entsprechendes Angebot abzugeben oder der Verweis auf ein an anderer Stelle erreichbares entsprechendes Angebot (etwa durch Verweis auf spezielle Internet-Auktionen).
  130.  
  131. Die Bewerbung gewerblicher Internet-Seiten, d.h. insbesondere solcher Seiten, über die Waren oder Dienstleistungen entgeltlich angeboten werden, die der Darstellung oder Bewerbung von Unternehmen dienen oder die andere gewerbliche Internet-Seiten bewerben.
  132. Dies gilt insbesondere für Werbung in Form von Pop-Ups, Banner-Werbung oder durch besonders hervorgehobene oder auffällige Links. Eine Internet-Seite gilt insbesondere auch dann als gewerblich im Sinne dieser Regelung, wenn von ihr aus direkt oder indirekt auf das gewerbliche Portal eines anderen Betreibers gelinkt wird.
  133.  
  134. Die Nennung von Mehrwertdienstleistungsnummern (insbesondere 0900 er Nummern) oder Mehrwert- SMS-Nummern (Premium SMS) im Rahmen dieses Kontaktportals.
  135. Kontaktaufnahme zum Zwecke der anschließenden Gewinnerzielung, insb. durch anschließenden Hinweis auf Mehrwert-SMS- oder 0900 er Nummern.
  136. die Suche nach Mitarbeitern, Modellen für Agenturen oder entgeltlichen Dienstleistern das Sammeln der im Rahmen des Kontaktportals zugänglichen Profil Daten oder Erfragen von Daten (z.B. Telefon-/Handynummer) einzelner Nutzer mit der Absicht der kommerziellen Nutzung, der Werbung oder des Weiterverkaufes Der Nutzer verpflichtet sich, es zu unterlassen anderen Nutzern des Dienstes oder
  137. sonstigen Nutzern Werbung in jedweder Form für kommerzielle Angebote zu unterbreiten und keine Nachrichten zu versenden, die einem gewerblichen Zweck dienen. Dies bezieht sich insbesondere auch auf das Setzen oder Nennen von entsprechenden Links in den anderen Nutzern oder sonstigen Nutzern des Dienstes zugänglichen Daten-Profilen oder auf den Versand von Nachrichten mit den internen
  138. Nachrichtenaustausch-Systemen (z.B. Chat, Nachrichtenversand, Foren und Daten-Profilen).
  139.  
  140. Ein Nutzer, der mit seiner Mitgliedschaft gewerbliche oder geschäftliche Zwecke im Sinne dieser AGB verfolgt oder das Kontaktportal gewerblich oder geschäftlich im Sinne dieser AGB nutzt, verpflichtet sich an den Betreiber einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 2.000 € zu zahlen. Dem Nutzer wird in diesem Fall der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder
  141. wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Dem Betreiber bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
  142.  
  143. 6. Freistellung
  144. Der Nutzer stellt den Betreiber und alle leitenden Angestellten, Managern, Projektleitern, Vertretern und/oder Dritte von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aus etwaig bestehenden Kennzeichen-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmuster-, Patent-, Urheber- und anderen Immaterialgüterrechten oder allgemein wegen Rechtsverstößen des Nutzers stellen.
  145.  
  146. Die dem Betreiber bzw. seinen leitenden Angestellten, Managern, Angestellten, Vertreter und/oder Dritten diesbezüglich entstehenden Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung und -verfolgung gegenüber den Dritten gehen zu Lasten des Nutzers und sind von diesem zu erstatten.
  147.  
  148. 7. Haftung
  149. Der Betreiber haftet im Rahmen des Vertrags dem Grunde nach nur für Schäden des Nutzers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Betreibers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen haftet der Betreiber nur für Schäden, die er oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
  150. Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung sind zugesicherte Eigenschaften sowie die Verletzung von wesentlichen vertraglichen Pflichten (sog. „Kardinalspflichten“).
  151.  
  152. Der Betreiber haftet weiter nur für bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden infolge von Leistungsausfällen und -verzögerungen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handels gegeben ist.
  153. Der Betreiber haftet weiterhin nicht für von diesem nicht zu vertretende Ausfälle des Dienstes, beispielsweise aufgrund von höherer Gewalt oder technischen Störungen des Internets.
  154. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
  155.  
  156. 8. Vorgehen Dritter gegen den Betreiber
  157. Soweit Dritte glaubhaft Ansprüche wegen vom Nutzer zu verantwortender Inhalte erheben, so ist es - ob diese Ansprüche berechtigt sind oder nicht - dem Betreiber gestattet, die entsprechenden Daten zu sperren. Der Nutzer erklärt sich daher einverstanden, dass die beanstandeten Inhalte und gegebenenfalls beanstandete Verweise auf Inhalte Dritter gesperrt werden.
  158.  
  159. 9. Kenntnisnahme von Daten durch Dritte
  160. Dem Nutzer ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Nutzer in Kauf.
  161.  
  162. 10. Allgemeines zum Inhalt der angebotenen Dienste
  163. Meinungen, Rat, Erklärungen, Angebote oder andere Informationen oder Aussagen, die durch den Club, aber nicht direkt vom Clubzugänglich gemacht werden, sind die ihrer jeweiligen Autoren, nicht die des Betreibers. Der Nutzer sollte sich nicht auf sie verlassen. Ihre Autoren sind allein verantwortlich für ihren Inhalt.
  164. Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Nützlichkeit der Informationen. Der Betreiber haftet nicht für die Richtigkeit oder Verlässlichkeit der von anderen Personen erklärten Ansichten oder Ratschläge.
  165. Unter keinen Umständen haftet der Betreiber für die aus dem Vertrauen einer Person auf im Verein veröffentlichte oder übermittelte Informationen oder andere Aussagen entstehenden Schäden.
  166.  
  167. Es ist möglich, dass andere Club-Mitglieder oder -Nutzer (einschließlich unbefugter Nutzer oder "Hacker") anstößiges oder obszönes Material im Club veröffentlichen oder verschicken und dass der Nutzer unfreiwillig solch anstößigem oder obszönem Material ausgesetzt wird. Es besteht außerdem die fernliegende Möglichkeit, dass andere durch die Nutzung des Clubs durch den Nutzer an persönliche Informationen über den Nutzer gelangen und dass der Empfänger diese Informationen benutzt, um den Nutzer zu belästigen oder zu schädigen.
  168. Der Betreiber ist für die Verwendung der von Ihnen im Club zugänglich gemachten persönlichen Informationen nicht verantwortlich.
  169. Bitte wählen Sie daher die Art der Informationen, die Sie im Verein veröffentlichen oder anderen zugänglich machen, sorgfältig aus.
  170.  
  171. 11. Kontrollpflichten
  172. Der Betreiber behält sich das Recht vor, ist aber nicht verpflichtet, das in den öffentlich zugänglichen Bereichen des Clubs veröffentlichte Material zu überwachen. Der Betreiber kann nach freiem Ermessen entscheiden, ob das von den Mitgliedern dort zur Verfügung stehende Material weiterhin angeboten bleibt oder aber vom Server herunter genommen wird.
  173.  
  174. Dessen ungeachtet bleibt der Nutzer allein verantwortlich für das Material, das er in öffentlichen Bereichen des Vereins und in seinen privaten E-Mail Nachrichten zugänglich macht. Zwischen dem Nutzer und anderen Club-Mitgliedern versandte E-Mails, die der allgemeinen Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, werden vom Club als privat behandelt.
  175.  
  176. 12. Schutzrechte
  177. Der Club enthält urheber- und marken- und sonstige schutzrechtlich geschützte Materialien des Betreibers selbst und von seinen Lizenzgebern und Lizenznehmern. Außerdem können andere Mitglieder urheber- oder sonst schutzrechtlich geschützte Inhalte veröffentlichen, die auch dann Schutz genießen, wenn dies nicht ausdrücklich hervorgehoben wird.
  178. Mit Ausnahme gemeinfreier oder der Daten, für die der Nutzer entsprechende Rechte erworben hat, wird der Nutzer solchermaßen geschützte Informationen nicht vervielfältigen und/oder verbreiten und/oder senden und/oder der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen und/oder sonst wie außer zum persönlichen Gebrauch nutzen.
  179.  
  180. Mit der Veröffentlichung von persönlichen Informationen, Fotos oder Aussagen in irgendeinem öffentlichen Bereich des Clubs oder Service der Clubmitglieder, gewährt der Nutzer dem Betreiber und anderen Clubmitgliedern ein nicht ausschließliches, kostenfreies Nutzungsrecht, diese Information und Aussagen zu vervielfältigen und/ oder zu verbreiten und/ oder zu senden und/oder der
  181. Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und/ oder sonst wie zum persönlichen Gebrauch zunutzen, sowie diese Informationen, Daten und/ oder Aussagen zu bearbeiten.
  182.  
  183. 13. Vom Mitglied zur Verfügung gestellte Informationen
  184. Der Betreiber wird alle vom Nutzer zur Verfügung gestellten Informationen, einschließlich der Bank und Adressdaten, vertraulich behandeln und wird solche Daten nur für die Zwecke nutzen oder zugänglich machen, zu denen die Informationen eingeholt wurden, oder falls gesetzlich vorgeschrieben. Der Betreiber gibt keine Informationen an Dritte ohne die Genehmigung des Nutzers weiter. Der Nutzer gestattet dem Betreiber die Speicherung und Verarbeitung seiner Daten durch EDV Systeme.
  185.  
  186. 14. Beschwerden
  187. Um einer Beschwerde über den Club abzuhelfen, sollte der Nutzer sich an unsere Kontaktemail wenden.
  188.  
  189.  
  190. 15. Datensicherheit
  191. Der Nutzer stellt Sicherheitskopien der von ihm an den Club übermittelten Inhalte her. Die Serverplätze des Vereins sind sorgfältig gesichert. Im Falle eines dennoch eintretenden Datenverlustes ist der Nutzer verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich dem Club zur Verfügung zu stellen.
  192.  
  193. 16. Verfügbarkeit
  194. In der Regel stehen die Internet-Services 24 Stunden täglich an 7 Tagen der Woche zur Verfügung. Der Service bemüht sich um eine größtmögliche Verfügbarkeit der Server und damit der Inhalte und gespeicherten E-Mail Nachrichten, kann dies aber nicht garantieren oder sich hier zu bestimmten Verfügbarkeitsanteilen verpflichten.
  195. Der Verein übernimmt keine Gewähr für ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten. Der Betreiber schließt die Haftung für aufgrund technisch bedingter Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme aus.
  196.  
  197. 17. Sonstige Bedingungen
  198. Sollte eine Klausel unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine den Zweck der Vereinbarung entsprechende und zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen enthalten nur
  199. Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Südlohn. Es gilt deutsches Recht.
  200. Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu verändern. Der Nutzer wird über die Änderungen auf der Webseite des Betreibers und in einer gesonderten Info-Mail informiert.
  201. Die geänderten Vertragsbedingungen werden wirksamer Vertragsbestandteil, wenn der Nutzer der Geltung der geänderten Vertragsbedingungen zustimmt. Die Zustimmung zur Geltung der veränderten Vertragsbedingungen gilt als erteilt, wenn der Nutzer nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Änderungsmitteilung eine entgegenstehende Erklärung ausdrücklich gegenüber dem Betreiber abgibt. Der Betreiber verpflichtet sich, den Nutzer bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinzuweisen.